Folgender Fall:
Der Angestellte Franz hilft seinem Freund Hans unentgeltlich bei seinen PC- bzw. Technik Problemen (zB Installation, kleine Programme, Netzwerkpflege), diese Hilfe wird nicht vergütet sondern die ungefähre Stundenzahl vermerkt.
Hans ist selbständiger Handwerker und arbeitet dafür diese Stunden bei Franz ab, wenn mal etwas bei Franz gebaut oder renoviert werden muss.
Geld fliesst dabei in keine der beiden Richtungen, es wird eben nur Arbeit "getauscht".
Auf den ersten Blick scheint es uns keine Schwarzarbeit zu sein, aber es gibt ja auch so Fälle wie "geldwerte Vorteil", wo ja auch kein echtes Geld fliesst, aber trotzdem Steuern fällig werden.
Beispiel: Verbilligtes Arbetigeberdarlehen, die Differenz zum marktüblichen Zinssatz muss dann versteuert werden
Wir sind grundsätzlich steuerehrlich und haben Angst davor, falls uns mal jemand beim Finanzamt anzeigen könnte, dass wir dann reines Gewissen haben können.
Wer kennt sich damit aus und kann uns Rat geben?
Danke schön!

Gruß von
Franz und Familie