Ist das Schwarzarbeit?

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Franz und Familie

Ist das Schwarzarbeit?

Beitrag von Franz und Familie »

Hallo, wir brauchen mal euren Rat.

Folgender Fall:
Der Angestellte Franz hilft seinem Freund Hans unentgeltlich bei seinen PC- bzw. Technik Problemen (zB Installation, kleine Programme, Netzwerkpflege), diese Hilfe wird nicht vergütet sondern die ungefähre Stundenzahl vermerkt.

Hans ist selbständiger Handwerker und arbeitet dafür diese Stunden bei Franz ab, wenn mal etwas bei Franz gebaut oder renoviert werden muss.

Geld fliesst dabei in keine der beiden Richtungen, es wird eben nur Arbeit "getauscht".

Auf den ersten Blick scheint es uns keine Schwarzarbeit zu sein, aber es gibt ja auch so Fälle wie "geldwerte Vorteil", wo ja auch kein echtes Geld fliesst, aber trotzdem Steuern fällig werden.
Beispiel: Verbilligtes Arbetigeberdarlehen, die Differenz zum marktüblichen Zinssatz muss dann versteuert werden

Wir sind grundsätzlich steuerehrlich und haben Angst davor, falls uns mal jemand beim Finanzamt anzeigen könnte, dass wir dann reines Gewissen haben können.

Wer kennt sich damit aus und kann uns Rat geben?

Danke schön! :D

Gruß von
Franz und Familie
rebella67
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Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Hallo Franz,

ich bin zwar keine Finanzbeamtin, aber ich glaube nach meinem Rechtsempfinden, daß das keine Schwarzarbeit ist. Das würde ja wirklich zu weit gehen. Dann müßte ich ja auch Steuern zahlen, wenn mein Mann für mich einkaufen geht und ich ihm dafür die Socken stopfe. Vor Jahren habe ich sogar mal von solchen Organisationen gelesen, in denen Leute gegenseitig vermittelt werden, damit sie sich unentgeltlich, aber gegen Punkte Dienstleistungen liefern können. Maler A tapeziert bei KFZ-Mechaniker B. Dieser repariert das Auto von Tischler C, der wiederum für Maler A einen Schrank baut. Ich weiß nicht, ob es das inzwischen noch gibt. Das Steuerrecht wurde ja in den letzten Jahren so verschärft.

An Deiner Stelle würde ich mir keine Gedanken darum machen.

Gruß, Rebella
Liebe Grüße, Rebella
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Vitell
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Beiträge: 1937
Registriert: 07 Jul 2003 21:51

Beitrag von Vitell »

Guck mal hier: www.recht.de ----> Steuerrecht Forum
LG Vitell

mit * Kaya im Herzen
und E. als Besucherkind


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Biggi2001
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Registriert: 28 Apr 2004 02:08

Beitrag von Biggi2001 »

Hallo,

das mit den Dienstleistungstauschbörsen mit Punktwert kenne ich auch, das ist ausdrücklich legal.
Kenne jetzt selbst auch keine Börse namentlich - aber such doch mal mit Google.

Biggi
insges. 8 IVF, 1 Kryo und 1 ICSI
2001: 1 Tochter aus IVF
12/04: Spontan-EL-SS, Abbruch 05.01.2005 12/05 Versuch Nr. 10 ( tada !) aus "Sicherheitgründen" ICSI
SST am 04.01.06 POSITIV (TF+13)
11.01.06 : HCG 3100 und verdoppelt schön.
13.01.06 : US 1 FH zu sehen in utero
20.01.06: Herzchen schlägt, MuPa erhalten
18.09.06 - 16.24 Uhr: Stella ist da !
U3: 6050 gr. 59 cm , 16.Wo 7800gr Bild
Nachbarin

Beitrag von Nachbarin »

Das nennt man Nachbarschaftshilfe und die ist laut Steuergesetzgebung "geduldet".

Unter diesem Begriff findest Du im Netz Infos, z.B hier:

http://www.tauschringe-berlin.de/texte/ ... .html#zwei

und bei einem Steuerbüro ( Stand September 2004):
http://www.steuerbuero-graeber.de/newsl ... data_id=68
Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

* nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind, und
* von Angehörigen bzw. Lebenspartnern oder Nachbarn
* aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe, in Notfällen oder zur Selbsthilfe beim Wohnungsbau nach dem Wohnungsbaurecht erbracht werden.

Gelegentliche Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit und Selbsthilfe will der Gesetzgeber auch zukünftig nicht als Schwarzarbeit verfolgen. Nachbarschaftshilfe liegt dann vor, wenn die Hilfeleistung von Personen erbracht wird, die zueinander in einer persönlichen Beziehung stehen und in gewisser räumlicher Nähe wohnen. Gefälligkeit liegt dann vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen aufgrund persönlichen Entgegenkommens im Rahmen gesellschaftlicher Gepflogenheiten oder in Notfällen erbracht werden. Leistungen durch Angehörige und Lebenspartner sind vom Begriff der Schwarzarbeit ausgenommen.

Voraussetzung für die Anerkennung der sog. Nachbarschaftshilfe ist, dass sie nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist. Auch darf ein sog. Direktionsverhältnis nicht entstehen, also eine gewisse Abhängigkeit, wie sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommt. Darunter fallen z. B. persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleich bleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge usw. Ein geringes Entgelt ist unerheblich.

Bei den Minijobs in Privathaushalten, wie sie z. B. von Putzhilfen ausgeübt werden, wird eine eventuelle "Steuerhinterziehung" nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat geahndet. Hier sei angemerkt, dass bei solchen Dienstleistungen 10 % der Kosten - höchstens 510 Euro jährlich - von der Steuer abgesetzt werden können.
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