Guten Tag Dr. Peet,
für meine ICSI soll ich nun Fragmin P N2 spritzen. Was halten Sie davon? Mein Arzt sagt, positive Einwirkung gegen Fehlgeburten (denn ich hatte schon einige und Ursache ist nach etl. Untersuchungen unklar, evtl. Myom). Ich las mir den Beipackzettel durch und bin stark verunsichert, vor allem was die Verringerung der Blutplättchen in den ersten Tagen/ Wochen angeht. Außerdem steht dort, nicht zu verabreichen bei drohender FG. Ich werde es mir jetzt verabreichen, weil ich hoffe, meinem Arzt vertrauen zu können. Doch was meinen Sie dazu??
Vielen Dank.
Wichtig Dr. Peet: Fragmin P bei ICSI
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo Fenja!
Ich mußte auch Heparin spritzen, sogar noch weit in die SS hinein, ich habe auch schon von Stimmu-Beginn an angefangen.
Sei unbesorgt, das Fragmin schadet nicht. Du solltest nur ca. 1 mal pro Woche Blut testen lassen (kurzer Picks beim Hausarzt).
Meistens steht so viel schlimmes in allen Beipackzetteln, aber das ist oft nur, damit die Firmen sich absolut absichern.
Martina
Ich mußte auch Heparin spritzen, sogar noch weit in die SS hinein, ich habe auch schon von Stimmu-Beginn an angefangen.
Sei unbesorgt, das Fragmin schadet nicht. Du solltest nur ca. 1 mal pro Woche Blut testen lassen (kurzer Picks beim Hausarzt).
Meistens steht so viel schlimmes in allen Beipackzetteln, aber das ist oft nur, damit die Firmen sich absolut absichern.
Martina



schließe mich einfach -nickend- an.
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.