muß man alle embryonen einsetzen ?

tine_h
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muß man alle embryonen einsetzen ?

Beitrag von tine_h »

Hallo,

hab mal eine Frage: wenn man drei Embryonen nach Punktion bei IVF sich weiterteilen läßt, es sich aber nach 2 Tagen anders überlegt... :roll: (man will z.B. doch nur eins und wollte sicher gehen, daß sich überhaupt etwas weiter entwickelt und zum Schluß haben sich aber alle drei weiterentwickelt und stünden zum TRansfer bereit..)
kann der Gyn Doc dann auch gegen den Willen der Eltern doch alle Embryonen einsetzen, oder wie ist das? Oder geben die Gyn Docs die übrigen Embryonen zur Spende frei (mit der Einwilligung der Eltern) - dann müßten allerdings die "Adoption" schnell erfolgen, oder??

WEiß jemand was darüber ??

LG
tine
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Gissi
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Beitrag von Gissi »

Hallo tine. Also alles was über das Vorkernstadium hinausgeht MUSS in DE Transferiert werden.
Wenn du z.b. 3 Eizellen auftauen lässt, alle 3 überleben es, aber du möchtest nur 2 EZ zurück musst du dann die 3te Ez im Vorkernstadium verwerfen lassen!

Embryonenspende/Eizellspende ist ein DE verboten!
Die Entscheidung, Kinder zu haben, ist von großer Tragweite -
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Flöchen
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Beitrag von Flöchen »

Hallo Tine ! :P

Ich muß Gissi da ein bißchen wieder sprechen :oops: ,sorry.
Ich habe mich letztens mit einem KIWU-Doc darüber unterhalten an einem Info-Abend.
Er sagte mir, wenn man zuerst 3 zurück haben möchte und die Frau entscheidet sich dann doch kurzfristig wieder um, das sie z.b. anstatt 3 jetzt nur 2 Embryonen zurück haben möchte, dann könnte er die Frau nicht dazu zwingen 3 zurück zu nehmen. Dann müßte der Doc eine Noteinfrierung machen von dem Embryo der nicht transferiert werden soll. Sowas dürften sie "mal" machen, wenn Not ist aber das darf nicht oft sein, sonst bekommt der Arzt, bei dem das passiert ist von ganz oben einen auf den Deckel.
Lg von Flöchen :hallo:

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Gissi
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Beitrag von Gissi »

Hallo Flöchen :-)
Bei "not" situation darf man einfrieren. Da stimme ich dir zu. Aber eine kurzfristige umentscheidung von 3 auf 2 Embryonen sollte man sich schon vorher überlegen und nicht von einem Tag auf den anderen umentscheiden!

Ich kenne z.B. ein NOT beispiel. die Frau hat ca. 4 Tage nach der PU eine starke ÜS mit sofortiger Krankenhauseinweisung bekommen! Der TF wäre 5 tage nach PU gewesen. Da durften dann die Ärzte eine NOT einfrierung machen da ja ein TF zu diesem Zeitpunkt unmöglich war!

Vielleicht kommen ja noch ein paar Antworten :-)
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Flöchen
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Beitrag von Flöchen »

Hallo Gissi ! :P

Ich habe mit einem Doc aus Düsseldorf darüber gesprochen gehabt.
Z.b. war bei denen eine Frau gewesen, die auch zuerst 3 zurück haben wollte aber kurz vorm TF hat sie sich das doch noch anders überlegt gehabt, das sie doch nur 2 anstatt 3 Embryonen zurück haben wollte. Darauf hin mußten sie den einen Embryo, der sich ja schon weiter entwickelt hatte Noteinfrieren.
Lg von Flöchen :hallo:

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Beitrag von rebella67 »

Hallo Tine und Gissi,

es ist so, wie Flöchen es schreibt. Kein Arzt kann eine Frau dazu zwingen, sich den dritten Embryo transferieren zu lassen.

Mich interessiert in dem Zusammenhang nur noch die Frage, wer verpflichtet ist, die Kosten für die Not-Kyro zu übernehmen. Was passiert, wenn die Frau sich weigert, diese Kosten zu übernehmen?

Liebe Grüße, Rebella

Die Embryonenspende ist nicht explizit verboten, jedoch wird das von vielen Seiten so interpretiert und keiner traut es sich.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Zum Thema "Verbot der Embryonenspende" haben wir hier diskutiert: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 33&start=0.

Den anderen Link suche ich auch gleich noch.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Grüße, Rebella
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Flöchen
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Beitrag von Flöchen »

Hallo rebella ! :P

Ich schätze mal ganz stark, das die Frau dann die Kosten für die Not-Kryo bezahlen muß. Denn sie ist ja die jenige, die es dann verschuldet hat, das es nicht zum TF von 3 Embryonen gekommen sondern nur von 2 Embryonen und nicht der Arzt.
Lg von Flöchen :hallo:

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elke68
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Beitrag von elke68 »

Hallo!

Bei uns in der Praxis steht extra, dass, wenn man sich umentschiedet und eine Noteinfrierung nötig ist, die Kosten der Patient zahlen muss. Wie das allerdings in einer Notsituation wegen eine ÜS weiss ich nicht.

Gruß Elke
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