BVG -Klage gegen Pflegeversicherung ?

Alle Fragen und Probleme, die man doch lieber anonym diskutieren möchte.
Antworten
Gast

BVG -Klage gegen Pflegeversicherung ?

Beitrag von Gast »

"Keine Zwangsabgabe für Kinderlosigkeit!"
Hamburgerin klagt gegen höheren Pflegebeitrag.

Von Frank Ilse

Hamburg - Seit dem 1. Januar müssen Kinderlose einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen als Menschen, die Kinder betreuen und erziehen. Proteste dagegen gibt es schon länger. Jetzt hat eine Hamburgerin dagegen geklagt. Das Ziel heißt Bundesverfassungsgericht.

Sollte die Klage tatsächlich ihren Weg nach Karlsruhe machen, käme das Problem an seinen Ausgangspunkt zurück. Denn es waren die Verfassungsrichter, die in ihrem Urteil vom 3. April 2001 festgelegt hatten, daß Eltern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung bessergestellt sein sollen als Kinderlose. Die Bundesregierung machte daraus flugs ein Gesetz, das Kinderlose in der Pflegeversicherung mit 0,25 Prozentpunkten mehr belastet.

"Meine Mandantin hat gegen den entsprechenden Bescheid ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt, der wie erwartet abgewiesen worden ist. Jetzt sind wir vor das Hamburger Sozialgericht gegangen", sagt Silke Kühlich, die als Anwältin die Klage vorbereitet hat.

In der Klageschrift, die dem Abendblatt vorliegt, heißt es, daß "die neuen Regelungen Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, nicht entlastet, sondern statt dessen einzelnen Gruppen von Kinderlosen im erwerbsfähigen Alter in diskriminierender Weise eine Mehrbelastung abverlangen".

Tatsächlich hatte Verfassungsrichter Udo Steiner nach dem Urteil vor dem 65. Juristentag in Bonn erklärt: "Unsere Absicht war es nicht, Kinderlose zu diskriminieren." Zum einen seien einige Menschen ungewollt kinderlos, zum anderen müsse sich prinzipiell jeder für oder gegen Kinder entscheiden können.

Genau an diesem Punkt hakt die Klage ein. "Durch die Neuregelung wird in verfassungswidriger Weise in die Freiheit von Menschen eingegriffen, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden", sagt Silke Kühlich. Dies sei ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht nach Artikel zwei des Grundgesetzes.

Kinder seien eine "höchstpersönliche Entscheidung". Die neue Regelung gleiche einer "Zwangsabgabe" wegen "staatlicher Mißbilligung" einer Entscheidung gegen Kinder.

Das neue Gesetz sei auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel drei Grundgesetz. Denn viele, so die Klage, seien ungewollt kinderlos und würden dafür nun auch noch bestraft. Hinzu komme die "willkürlich vorgegebene Altersgrenze von bis zu 65 Jahren". Dadurch würden nicht nur Kinderlose, "sondern gezielt Kinderlose im erwerbsfähigen Alter diskriminiert". Es gebe keinen Grund, warum kinderlose Rentner bevorzugt behandelt werden dürften - eine Gruppe, die bei steigender Lebenserwartung sehr wahrscheinlich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen würde.

Silke Kühlich hofft nun, daß das Sozialgericht die Klage gleich an das Verfassungsgericht weiterleitet und sie dort auch anerkannt wird. Wenn nicht, droht ein langer Weg durch die Instanzen. "Etwa fünf bis zehn Jahre", schätzt die Anwältin. Ob es die Pflegeversicherung dann überhaupt noch gibt, ist ungewiß.

erschienen am 9. März 2005 in Politik

http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/09/408089.html
Gast

Pflegeversicherung

Beitrag von Gast »

Klagen erübrigen sich,

Diskriminerung Kinderloser anstatt Familienentlastung nach Kinderzahl

wird nach CDU-Plänen geändert:

- alle Beitragszahler sollen plus 0,1% vom Bruttoeinkommen einzahlen
- Familien soll pro Kind / pro Monat 5€ weniger einzahlen.
Union will Extra-Zahlung für Kinderlose abschaffen

Gerade eingeführt, steht der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung schon wieder auf der Kippe. Nach einem Wahlsieg will ihn die Union wieder abschaffen.

München - "Wir werden das Gesetz revidieren und das Verfahren zusammen mit einer Pflegereform neu regeln", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Zöller der "Süddeutschen Zeitung". Laut dem CSU-Politiker Zöllers ist das Gesetz der rot-grünen Koalition verfassungswidrig. Der Unionsvorschlag sei gerechter, weil er die Zahl der Kinder mitberücksichtige.

Seit Anfang des Jahres zahlen Kinderlose zwischen 23 und 64 Jahren einen höheren Beitrag für die Pflegeversicherung. Der Aufschlag liegt bei 0,25 Prozent des Brutto-Einkommens. Die Union will stattdessen den Beitrag für alle Arbeitnehmer um 0,1 Prozentpunkte erhöhen. Wer Kinder erzieht, soll dann pro Kind mit fünf Euro im Monat entlastet werden.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,359819,00.html
Benutzeravatar
Stella38
Rang3
Rang3
Beiträge: 3657
Registriert: 23 Mai 2003 15:43

Beitrag von Stella38 »

sagen sie jetzt, und wenn sie die wahl gewonnen haben hauen sie in anderer form auf die kleinen leute ein. kennt man ja. aber wenn einer das schriftlich irgendwo findet: bitte aufheben! dann können wir s wirklich einklagen.
Liebe Grüße
Stella38, Katzenmama Bild

20 Jahre hier, die Zeit rennt!
*******
Bild



1 Abbruch vor PU November 03
3. ICSI negativ 2004/2005

***********************
Mit Schreiben und Lesen fängt eigentlich das Leben an (aus einer Wachstafel mit Schülerübungen aus Mesopotamien, 4-5 Jh. n. Chr.)
Gast

Beitrag von Gast »

Massive Kürzungen drohen ja allen Bürgern.

Eigentlich geht es nur noch um die Frage der Ausgestaltung dabei, ob nur auf Kosten
der kleinen Leute, Kinderlose, Alten , künftigen Generationen. ?

zugunsten mächtiger Lobbygruppen ..manche sind ja gleicher ?

Dass die Unterschiede zwischen den Volksparteien, mit den Wahlversprechen, Geschenken.. so groß gar nicht waren, wird sehr deutlich in der Doku von Spiegel-Mann Stefan Aust, überraschenderweise im ZDF ausgestrahlt:

Abgesehen davon, daß das viel zu spät gesendet wird, bekommt man beim Zuschauen kalte Füsse..und noch mehr Zukunftsangst.

Die Analysen zu unserem Rentensystem, schon vor 40 Jahren absehbaren Kollaps, auch interessant im Zusammenhang Feindbild Kinderlose und Parolen zum demographischen Wandel / Globalisierung .. wurden dort prägnant dargestellt, wichtige Politiker aller früher beteiligten Parteien äusserten sich besorgt und sooo unbeteiligt unschuldig..

Lustig wenn die sagen. man habe versäumt, man sollte doch...so schön unpersönlich unverantwortlich..gelobt werden im nachhinein Politiker, die deswegen zurücktraten...


Jetzt wollen ja alle brutalstmöglich offen und ehrlich sein...was natürlich niemand glaubt, wegen der Angst vor der Wählerabstrafung..

Am So kommt der 3. Teil im ZDF

http://www.manager-magazin.de/it/artike ... 22,00.html

Du hast schon recht, daß man das im Grunde erst dann glauben darf, wenn´s Gesetz ist.
Für verfassungsfeindlich hielt ich die alte Regelung trotzdem, aus der geforderten Familienentlastung eine Art Kinderlosigkeits-Strafgebühr zu machen, die ja kürzlich wieder Phantasien zu Rentenhalbierungsideen für Kinderlose mündete.( die Hälfte von fast nichts ? )
Antworten

Zurück zu „Total anonym“