Unterhalt, was würdet ihr machen?

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heute mal ohne

Unterhalt, was würdet ihr machen?

Beitrag von heute mal ohne »

Seit ca. einem knappen halben Jahr hab ich ein grosses Problem, ich weiss echt nicht was ich machen soll, die einen sagen mir so die anderen so.

Kurze Erkklärung. Ungewollt mehr oder weniger wurde ich 1990 ss. Es kam das Kind. Bis zum 3. Geb. des Kindes wohnte ich auch mit dem Vater zusammen, es lief auch gut, waren damals noch sehr jung. Dann kam die Trennung . Bis zur Einschulung war auch guter Kontakt zwischen Kind und Vater. Dann kam ein Bruch(da war das Kind in der 3. Ende 4. Klasse) Wegen einem Missverständnis. Er verstand er sollte ganz brechen, ich sagte nur bis er sich entschieden hat ob er nun regelmässig oder gar keinen Kontakt zum Kind haben will. Da er halt mein Kind ständig absagte entschied ich so, entweder oder. Vor ca. knapp 2 Jahren sorgte ich wieder für den Kontakt zum Vater. Kurz lief es auch, ok. Inzwischen hat er eine neue Freundin, die hat 2 Kinder -jetzt ca. 13, 11 Jahre-mitgebracht, ein drittes, von ih, nun ca. 3 Jahre alt- ist auch da.

Jetzt meine Frage:

In den knappen 14 Jahren hab ich nur Unterhaltsvorschuss bekommen, er hat nie gezahlt. Seit ca. 5 Jahren gibt es kein Geld mehr. Ich weiss das er dermassen hoch verschuldet ist. Ich war sogar letztes Jahr zusammen mit ihm beim Jugendamt, würde sogar da aussagen wenn er wenigstens 50 oder 100 euro zahlen würde das er voll zahlt. Nix kommt. Inzwischen ist auch der Kontakt wieder zu meinem Kind von ihm weg -er erwartet mehr oder weniger, dass sich das Kind melden soll bzw. ja auch kann, tut es mein Kind jedoch wurde er immer vertröstet, das so seit nun gut einem Jahr.

Wissen tu ich, dass der "Vater" woanders gemeldet ist als er wohnt. Er wohnt bei seiner Freundin -s.o. mit den Kids-. Wie gesagt, ich musste ja einen Strafantrag stellen, hab ja eine sog. Beistandschaft für meinen Sohn-. Bisher hab ich noch nicht weder dem Jgendamt noch der Polizei die Adresse gesagt wo er wirklich wohnt.

Was bringt es denn? 1. Zahlen kann er eh nicht. 2. kommt da dann die Polizei und verhaftet ihn und was sagen die Kids da dann dazu, das will ich nich und 3. kostet es dem Steuerzahler ne Menge Geld und ich bekomme immer noch keinen Unterhalt dafür.


Was würdet ihr machen?

Übri. mein Sohn hat inzw. wie gesagt einen sog. Ersatzvater den er auch lieb hat, aber ich weiss ja und spüre auch das er trotzdem noch sich ärgert d. sein Erzeuger so drauf ist.
Bin beim Anwalt

Beitrag von Bin beim Anwalt »

Huhu!

Ich würde auf jeden Fall einen Unterhaltstitel gegen ihn besorgen, sofern Du noch keinen hast. Da würde ich Dir anraten, zu einem Anwalt zu gehen. Beim Jugendamt dauert das zu lange. Beim Anwalt kannst Du Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe beantragen. Dann kostet Dich der Anwalt gar nix.

Auch wenn Dein Ex hoch verschuldet ist, würde ich einen Titel besorgen. Du kannst hier 30 Jahre lang vollstrecken. Auch kann man bei Unterhaltsvollstreckungen die Pfändungsfreigrenzen herabsetzen lassen. Auch wenn eine Menge Pfändungen etc. fruchtlos wären, dann greift die Unterhaltspfändung, da die Pfändungsfreigrenzen herabgesetzt werden können.

Problem ist hier nur, das Du ein gutes Anwaltsbüro finden must, was sich mit Pfändungen auskennt. Harke da besonders nach, sonst bringt das nix. Da spreche ich aus Erfahrung.

Ich selber praktiziere das so und habe zumindest 90 % Erfolg in den extremen Fällen, wie Du beschrieben hast.

Auch wenn eine Pfändung nix bringen sollte, dann würde ich es trotzdem aus Prinzip machen.

Ich finde es eine Schande, das Väter sich nicht um ihre Kinder kümmern, sei es finanziell bzw. auch persönlich.

So hast Du wenigstens einen Titel und kannst vollstrecken.

Aus meiner Erfahrung heraus kommt dann wenigstens ein Teil des Geldes bzw. manchmal kommt auch wieder der Kontakt zum Kind, was ja auch nicht schlecht wäre.

Wenn Du Interesse hast, sag mir wo Du wohnst. Vielleicht kenne ich ein gutes Anwaltsbüro in Deiner Nähe.

Alles Gute.

Wenn Du Fragen hast, nur zu.
Gast

auch betroffen

Beitrag von Gast »

Hallo "Bin beim Anwalt"

Kennst du dich damit aus, wie der Kindes-unterhalt berechnet wird oder hilfst du nur bei der "Vollstreckung"?

Bekomme zwar Ki-Unterhalt, aber denke zu wenig und weiss nicht, wie ich das berechnen kann. Traue mich nicht, es offiziell berechnen zu lassen, denn ich habe Angst, dass die Beziehung darunter leiden würde.

LG
Bin beim Anwalt

Beitrag von Bin beim Anwalt »

Ja, ich kenne mich damit aus.

Was ich bräuchte, sind die Einkommenverhältnisse des Mannes. Wenn man die nicht hat, muss man erst mal klagen. Er ist auskunftspflichtig.

Schaut mal im Internet unter Düsseldorfer Tabelle nach. Da kann man die Altersstufe und Gehaltsstufen ablesen. Im übrigen ändert sich die Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.07. wieder. Da gibt es 8 Euro mehr pro Kind und Monat. Also rechtzeitig Titel abändern lassen bzw. den Unterhaltsschuldner schriftlich auffordern mehr zu zahlen, damit man auch rückwirkend den Unterhalt noch bekommt.

WEnn weitere Fragen sind, nur zu, dafür bin ich da, das ist mein Job.

Übrigens, habe mich auf Zwangsvollstreckung spezialisiert und eine Spezialausbildung noch zusätzlich gemacht. Meine Erfolgqoute liegt bei über 90 %.

Leider gibt es immer noch "Schuldner" die sich schlau verstecken. Da kann ich dann auch wenig machen. Aber meine Trefferqoute spricht für mich.

In anderen Büros ist die Erfolgsquote ca. 40 - 50 %!
Zweitfrau

Beitrag von Zweitfrau »

Guck mal auf der Seite hier, die ist sehr gut gemacht und du kannst dich mit anderen "Betroffenen" austauschen. Ich selber besuche die Seite auch sehr häufig.


www.treffpunkteltern.de


Da kannst du dir die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ansehen und, wie gesagt, dich mit anderen austauschen und um Rat fragen.



Liebe Grüße und alles Gute, Zweitfrau
Alter Sack
Rang3
Rang3
Beiträge: 2344
Registriert: 19 Sep 2002 17:24

Beitrag von Alter Sack »

tach leute,

bin nicht beim anwalt, sondern bin einer. ich kann den obigen ausführungen nur zustimmen, besorge dir einen titel, gehe zum anwalt, mache das mit prozeßkostenhilfe, fordere erst auskunft und laß den unterhalt aus der düsseldorfer tabelle errechnen.

richtig ist auch, daß es viele schuldner gibt, die sich erfolgreich verstecken und zahlungsunwillig sind. nicht immer ist man mit seinen zwangsvollsterckungsversuchen erfolgreich und wenn nichts da ist, dann hat man leider pech. ob das der fall ist, zeigt dir immer erst die zwangsvollstreckung.

in einem muß ich allerdings vehement widersprechen: ich halte nichts davon, einen solchen drückeberger zu schonen. zeige ihn an, wenn er stzrafverfolgt wird kommt vielleicht sogar ein bißchen geld, weil er eventuell eine verurteilung verhindern will. manchmal werden die unterhaltsverweigerer auch verurteilt im rahmen des strafprozesses geld zu zahlen, was dann nichts mit den pfändungsfreigrenzen, die jeder hat, unter die er dann auch nicht fallen darf, zu tun hat.

du nimmst den kindern doch nicht den vater, es ist ja nicht sicher, daß er auch in den knast geht. aber vergiß bitte eines nicht: wenn er nicht da wohnt, wo er gemeldet ist, wenn er also etwas verschleiert in seinem leben, dann vielleicht auch sein einkommen. dann drückt er sich um die unterhaltspflicht und das ist unverzeihbar.

also zweigleisig: anzeigen und zivilrechtlich wegen des unterhalts verfolgen.

as
Alter Sack
Bin beim Anwalt

Beitrag von Bin beim Anwalt »

Alter Sack hat geschrieben:tach leute,

bin nicht beim anwalt, sondern bin einer. ich kann den obigen ausführungen nur zustimmen, besorge dir einen titel, gehe zum anwalt, mache das mit prozeßkostenhilfe, fordere erst auskunft und laß den unterhalt aus der düsseldorfer tabelle errechnen.

richtig ist auch, daß es viele schuldner gibt, die sich erfolgreich verstecken und zahlungsunwillig sind. nicht immer ist man mit seinen zwangsvollsterckungsversuchen erfolgreich und wenn nichts da ist, dann hat man leider pech. ob das der fall ist, zeigt dir immer erst die zwangsvollstreckung.

in einem muß ich allerdings vehement widersprechen: ich halte nichts davon, einen solchen drückeberger zu schonen. zeige ihn an, wenn er stzrafverfolgt wird kommt vielleicht sogar ein bißchen geld, weil er eventuell eine verurteilung verhindern will. manchmal werden die unterhaltsverweigerer auch verurteilt im rahmen des strafprozesses geld zu zahlen, was dann nichts mit den pfändungsfreigrenzen, die jeder hat, unter die er dann auch nicht fallen darf, zu tun hat.

du nimmst den kindern doch nicht den vater, es ist ja nicht sicher, daß er auch in den knast geht. aber vergiß bitte eines nicht: wenn er nicht da wohnt, wo er gemeldet ist, wenn er also etwas verschleiert in seinem leben, dann vielleicht auch sein einkommen. dann drückt er sich um die unterhaltspflicht und das ist unverzeihbar.

also zweigleisig: anzeigen und zivilrechtlich wegen des unterhalts verfolgen.

as
Alter Sack hat vollkommen Recht!!!!!

Beachte nur bitte, das es bei einer Strafanzeige keine Prozesskostenhilfe etc. gibt. Den Anwalt musst Du dann selbst bezahlen.
Gast

Beitrag von Gast »

hallo "Bin beim Anwalt"

lieb von dir, dass du mir bei der unterhaltsberechnung helfen willst. :D

ha klar habe ich schon mal in die ddt geschaut, demnach müsste er für die altersklasse 12-17 mindestens 284 euro zahlen, er zahlt aber nur 240 euro.
ich hatte auch schon mal beim amt angerufen, die das ganze berechnen und die sagten mir, es könnte mir passieren, dass ich nach der berechnung noch weniger bekomme als vorher!

nun seine verhältnisse: selbständig als handwerker seit 8 jahren (1-2 angestellte, fuhrpark mit 2 firmenwagen, 1 privatwagen), ehefrau aber keine neuen kinder, kleines häuschen zusammen mit frau gekauft.

wenn er nun von seinem gewinn die ganzen betriebskosten und die schulden fürs haus runterrechnet, dann bleibt doch kaum noch etwas übrig als "nettoeinkommen"? das ist nun meine frage: er könnte sich doch so weit runterrechnen, dass er kaum über dem eigenbedarf liegt und dann muss er ggf womöglich noch weniger zahlen?

oh mann, ist das kompliziert!

soll ich ihn bitten, mir seine steuerbescheide vorzulegen oder wie soll ich das angehen? das wird doch eine riesen-rechnerei?
wenn er sich weigert: muss ich dann zum amt gehen?

bitte, ich möchte hier nicht als habgierig erscheinen. ich habe zur zeit kein einkommen und so finanziert mein mann (bis auf den unterhalt) komplett die lebensführung seines stiefkindes. von daher würde ich es nur als gerecht empfinden, wenn der leibliche vater auch so viel zahlt, wie vorgesehen.

einen neuen titel habe ich nicht, nur das scheidungsurteil, in dem auch der kindesunterhalt berechnet wurde. aber das ist ja schon fast 10 jahre alt, also völlig veraltet, damals wurden 340 dm festgelegt, aber da war er noch als angestellter tätig.
zwischenzeitlich hatte ich ihn einmal darum gebeten, mehr zu zahlen und da hatten wir einen riesenstress deswegen, das war so ungefähr vor 3 jahren. er wollte dann wissen, was denn das kind plötzlich mehr verbrauchen würde als vorher und ausserdem würde mein mann ja genug verdienen. damals hatte er sein haus noch nicht und sein spruch war: "weil ich euch so viel zahlen muss, kann ich mir kein haus leisten".
erst als ich ihm sagte, dann muss eben das amt rechnen, wenn wir uns nicht einigen können, hat er den dauerauftrag auf die besagten 240 euro geändert.
seitdem haben wir nie wieder über das thema unterhalt gesprochen.

noch eine frage zum schluss: laut ddt kann sich mein ex das kindergeld nicht auf den unterhalt anrechnen:

"Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages (vgl. Abschnitt A Anm. 2) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB)."

aber in der einkommenssteuererklärung muss ich trotzdem angeben, ich hätte angeblich nur das halbe kindergeld erhalten und somit bekommen wir nur den halben kinderfreibetrag.
den ganzen kinderfreibetrag könne man nur beantragen, wenn der vater nicht mindestes 75% seiner unterhaltsverpflichtung nachkäme.

wie passt denn das zusammen? laut unterhaltsrecht steht mir das ganze kindergeld zu, laut steuerrecht steht mir nur das halbe kindergeld zu?

puuuh, deutschland deine verwaltung!!!!!!! *stöhn*

würde mich sehr, sehr freuen, wenn jemand etwas licht in dieses chaos bringen könnte.

schon mal danke im voraus!!

viele liebe grüße

ps am vatertag, wie passend.... :wink:
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Gast!

Ich rate Dir dringend an, zu einem Fachanwalt für Familiensachen zu gehen. Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Amtsgericht nach einem kompetenten Anwalt.

Bei einem Selbständigen braucht man die kompletten Bilanzen von drei Jahren sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen. Sonst kann man keine Unterhaltsberechnung machen.

Mit Steuerrecht kenne ich mich wenig aus.

Mit dem Kindergeld ist es so. Manchmal wird es angerechnet, manchmal nicht. Das jetzt zu erklären warum und wieso, wäre zu fachlich und eine Rechtsberatung, die ich hier an Ort und Stelle nicht machen kann und darf.

Gehe zu Deinem örtlichen Amtsgericht und hole Dir einen Berechtigungsschein. Damit gehst Du dann zu einem Anwalt (wichtig ist Fachanwalt für Familiensachen in Deinem konkreten Fall!!!!!!)
Mit einem Berechtigungsschein musst Du halt nur einen Eigenanteil von 10,00 € zahlen. Das ist aber dann noch ganz o.k., oder?

Wenn es vor Gericht geht, kannst Du für Dein Kind Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, d.h. es kommt auf Deine "persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" an. Da hier aber das Kind klagt, welches bestimmt kein immensen Vermögen hat, bekommst Du auf jeden Fall PKH.

Also, gehe bitte zu einem Anwalt und berichte mir bitte Deine Erfahrungswerte. Das würde mich sehr interessieren.

Beim Jugendamt würde eine Titulierung und Beitreibung zu lange dauern. Da habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Teilweise kennen die sich mit "Schweinepfändungen", wie ich sie immer nenne, nicht aus.

Scheue Dich nicht, zu einem Anwalt zu gehen. Es geht ja um das Kindeswohl.

Was Du auf jeden Fall nicht machen solltest ist, dem Vater das Kind zu entziehen.

Manchmal nehmen Väter dann halt wieder Kontakt auf, wenn sie ein Schreiben von einem ANwalt bekommen. Mache dann nicht den Fehler und sage, erst zahlen, dann siehst Du das Kind. Das fände ich zu schade. Leider haben das immer viele Frauen bei uns im Büro so gemacht. Gebracht hat es meistens eh nix nur soviel, dass das Kind wieder nix vom Vater hat.

Melde Dich bald wieder hier und berichte was Du machst.

*dd*
Bin beim Anwalt

Beitrag von Bin beim Anwalt »

Gast hat geschrieben:Hallo Gast!

Ich rate Dir dringend an, zu einem Fachanwalt für Familiensachen zu gehen. Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Amtsgericht nach einem kompetenten Anwalt.

Bei einem Selbständigen braucht man die kompletten Bilanzen von drei Jahren sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen. Sonst kann man keine Unterhaltsberechnung machen.

Mit Steuerrecht kenne ich mich wenig aus.

Mit dem Kindergeld ist es so. Manchmal wird es angerechnet, manchmal nicht. Das jetzt zu erklären warum und wieso, wäre zu fachlich und eine Rechtsberatung, die ich hier an Ort und Stelle nicht machen kann und darf.

Gehe zu Deinem örtlichen Amtsgericht und hole Dir einen Berechtigungsschein. Damit gehst Du dann zu einem Anwalt (wichtig ist Fachanwalt für Familiensachen in Deinem konkreten Fall!!!!!!)
Mit einem Berechtigungsschein musst Du halt nur einen Eigenanteil von 10,00 € zahlen. Das ist aber dann noch ganz o.k., oder?

Wenn es vor Gericht geht, kannst Du für Dein Kind Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, d.h. es kommt auf Deine "persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" an. Da hier aber das Kind klagt, welches bestimmt kein immensen Vermögen hat, bekommst Du auf jeden Fall PKH.

Also, gehe bitte zu einem Anwalt und berichte mir bitte Deine Erfahrungswerte. Das würde mich sehr interessieren.

Beim Jugendamt würde eine Titulierung und Beitreibung zu lange dauern. Da habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Teilweise kennen die sich mit "Schweinepfändungen", wie ich sie immer nenne, nicht aus.

Scheue Dich nicht, zu einem Anwalt zu gehen. Es geht ja um das Kindeswohl.

Was Du auf jeden Fall nicht machen solltest ist, dem Vater das Kind zu entziehen.

Manchmal nehmen Väter dann halt wieder Kontakt auf, wenn sie ein Schreiben von einem ANwalt bekommen. Mache dann nicht den Fehler und sage, erst zahlen, dann siehst Du das Kind. Das fände ich zu schade. Leider haben das immer viele Frauen bei uns im Büro so gemacht. Gebracht hat es meistens eh nix nur soviel, dass das Kind wieder nix vom Vater hat.

Melde Dich bald wieder hier und berichte was Du machst.

*dd*
Der Beitrag war natürlich von "Bin beim Anwalt" Hatte es vergessen reinzuschreiben
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