Hallo Dr. Peet,
ich habe hier im Forum einiges über Puregon gelesen. Ich 36 Jahr alt, bin in NL, für meine 1. IVF in Behandlung. Nun habe ich gelesen, dass oft mit einer niedrigen Dosis Puregon angefangen wird, bzw. in einer hohen Dosis, wenn bereits die Eierstöcke Altersschwäche zeigen. Ich habe aber einen absolut pünktlichen Eisprung jeden Monat (spüre ich immer sehr deutlich und Hormone sind ok!). Nun muss ich in 1 1/2 Wochen nach der DR mit 300IE Puregon anfangen. Diese Dosis erscheint mir sehr viel. Ich habe Angst vor einer Überstimulierung.
Würden Sie mir raten nochmals mit dem Arzt wegen der Dosis zu sprechen, oder sind Sie der Meinung ich kann beruhigt mit der Stimu anfangen?
@Dr. Peet - Dosis Puregon
Moderator: Dr.Peet
- Annemarie35
- Rang2
- Beiträge: 1448
- Registriert: 12 Aug 2004 12:19
@Dr. Peet - Dosis Puregon
LG Annemarie
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6 Jahre Kinderwunsch
5 IUI's, 1 IVF, 3 ICSI alles negativ
4. ICSI endlich positiv
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Danke für die Beachtung
300 IE scheinen hier wirklich ein wenig heftig zu sein- Reden Sie nocheinmal mit Ihrem Doc.
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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- Annemarie35
- Rang2
- Beiträge: 1448
- Registriert: 12 Aug 2004 12:19
Vielen Dank für Ihre Antwort,
ich werde morgen nochmal in NL nachfragen. Mal sehn ob es eine Änderung gibt.
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LG Annemarie
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