Hallo Dr. Peet,
ich bin heute in der SSW 7+1 und spritze seit Transfer Progesteron i.m. (Gestone) jeweils eine und zwei Ampullen am Tag abwechseln.
Ich bin bei Zech in Behandlung und der widerum im Urlaub. Vor dem Urlaub war die Aussage ich könnte auf 3 mal am Tag Utrogest (100mg) umsteigen. Allerdings habe ich die Dosierung nicht mehr im Kopf.
Daher meine Frage an Sie:
wie ist die genaue Dosierung?
Vielen Dank.
UMstellung von Progesteronspritzen auf Vaginaltabletten
Moderator: Dr.Peet
UMstellung von Progesteronspritzen auf Vaginaltabletten




PROJEKT 1. WUNSCHKIND:
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1.) Okt. 2001 ICSI
2.) Nov. 2001 Kryo
---Immunisierung----
3.) Jan. 2002 ICSI
4.) Feb. 2002 Kryo -->alle neg.
--- Wechsel zu Zech Bregenz---
5.) Apr. 2002 ICSI --> positiv Tochter geb. Jan. 2003
PROJEKT 2. WUNSCHKIND:
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1.) Nov.. 2004 ICSI
2.) Jan. 2005 ICSI
3) Juli 2005 ICSI -->pos. Sohn geb. März 2006
PROJEKT 3. WUNSCHKIND:
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1.) Juni 2010 Kryo in Dt.--> neg.
---Einstellung des TSH-Wertes---
2 .) Nov. 2010 ICSI bei Zech Bregenz
DETAILS: DR ab 4.11.-- Stimu ab 19.11.--1. US 25.11. --> 6 Follis 2. US 29.11.--> 9 Follies
PU 3.12.(6 EZ), ET 8.12. SST 22./23.12.
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Ich nehme an Sie sind schwanger nach Kryo im künstlichen Cycklus. Dann sollten Sie Östrogen und Utrogest 3x2 weiter nehmen.
Dr.P.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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