Schweigepflicht der Krankenkassen...
Schweigepflicht der Krankenkassen...
...Hallo ich habe eine für mich beruflich sehr wichtige Frage.
Ist die Krankenkasse dem Arbeitgeber gegenüber auskunftpflicht, hinsichtlich der "Behandlung" bzw. darf sie dem Arbeitgeber Auskunft geben über den Grund der Krankmeldung?
Vielleicht arbeitet jemand von euch bei einer Krankenkasse und kann mir erzählen, wie es dort mit der Schweigepflicht gehandhabt wird. Tausend Dank - Rosa
Ist die Krankenkasse dem Arbeitgeber gegenüber auskunftpflicht, hinsichtlich der "Behandlung" bzw. darf sie dem Arbeitgeber Auskunft geben über den Grund der Krankmeldung?
Vielleicht arbeitet jemand von euch bei einer Krankenkasse und kann mir erzählen, wie es dort mit der Schweigepflicht gehandhabt wird. Tausend Dank - Rosa
- Mäuschen931972
- Rang5
- Beiträge: 11579
- Registriert: 26 Mai 2004 20:35
hi Rosa,
mäuschen hat es ja schon geschrieben, die kk darf deinem ag nichts mitteilen.
wenn ein arbeitgeber zweifel an krankschreibungen etc. hat, kann er verlangen, dass du zu einem arzt seines vertrauens gehst. ich weiss aber nicht, ob es da vorschriften, gibt, ob dies erst ab einer gewissen anzahl fehltagen o.ä. zulässig ist. soviele fehltage wirst du bei kiwu ja nicht haben.
auf der krankschreibung steht natürlich name und adresse des ausstellenden arztes, so dass sie dein ag eventuell seinen teil denken kann. wenn du große angst hast, würde ich einen unverfänglichen arzt, z.b. deinen hausarzt um die ausstellung der krankschreibung bitten.
falls du sorgen wegen der punktion hast: da bist du doch nur einen tag lang krank und brauchst keine krankschreibung.
gruss
mondschaf
mäuschen hat es ja schon geschrieben, die kk darf deinem ag nichts mitteilen.
wenn ein arbeitgeber zweifel an krankschreibungen etc. hat, kann er verlangen, dass du zu einem arzt seines vertrauens gehst. ich weiss aber nicht, ob es da vorschriften, gibt, ob dies erst ab einer gewissen anzahl fehltagen o.ä. zulässig ist. soviele fehltage wirst du bei kiwu ja nicht haben.
auf der krankschreibung steht natürlich name und adresse des ausstellenden arztes, so dass sie dein ag eventuell seinen teil denken kann. wenn du große angst hast, würde ich einen unverfänglichen arzt, z.b. deinen hausarzt um die ausstellung der krankschreibung bitten.
falls du sorgen wegen der punktion hast: da bist du doch nur einen tag lang krank und brauchst keine krankschreibung.
gruss
mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
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- Mäuschen931972
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- Registriert: 26 Mai 2004 20:35
Hi MondschafMondschaf hat geschrieben:hi Rosa,
mäuschen hat es ja schon geschrieben, die kk darf deinem ag nichts mitteilen.
wenn ein arbeitgeber zweifel an krankschreibungen etc. hat, kann er verlangen, dass du zu einem arzt seines vertrauens gehst. ich weiss aber nicht, ob es da vorschriften, gibt, ob dies erst ab einer gewissen anzahl fehltagen o.ä. zulässig ist. soviele fehltage wirst du bei kiwu ja nicht haben.
auf der krankschreibung steht natürlich name und adresse des ausstellenden arztes, so dass sie dein ag eventuell seinen teil denken kann. wenn du große angst hast, würde ich einen unverfänglichen arzt, z.b. deinen hausarzt um die ausstellung der krankschreibung bitten.
falls du sorgen wegen der punktion hast: da bist du doch nur einen tag lang krank und brauchst keine krankschreibung.
gruss
mondschaf
ich wurde bis zu sechs Tage nach TF krank geschrieben, es kommt ja auf den Job an, den man nachgeht. *
Petra

mäuschen,
das wird wohl von doc zu doc verschieden eingeschätzt. manche frauen wollen ja so lange krank geschrieben werden. und andere docs (dazu gehört meiner) waren der ansicht, wenn es bleiben will, wird es schon bleiben. mir war die ablenkung durch die arbeit auch immer lieber.
nun habe ich einen job, wo ich viel sitze, nichts körperlich anstrengedes, weiss ja nicht was du machst.
gruß
mondschaf
das wird wohl von doc zu doc verschieden eingeschätzt. manche frauen wollen ja so lange krank geschrieben werden. und andere docs (dazu gehört meiner) waren der ansicht, wenn es bleiben will, wird es schon bleiben. mir war die ablenkung durch die arbeit auch immer lieber.
nun habe ich einen job, wo ich viel sitze, nichts körperlich anstrengedes, weiss ja nicht was du machst.
gruß
mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius
*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
Hallo Rosa,
der Arzt darf dem Ag keine Auskunft geben! Ist er mißtrauisch, kann er dich zu einem Vertrauensarzt/Betriebsarzt schicken. Allerdings passiert das nicht, wenn du mal einen Tag fehlst. Nach dem TF habe ich auch wieder gearbeitet. Würde mich (wenn länger nötig) auch von meinem Hausarzt krankschreiben lassen, wegen der Adresse die auf der AU steht
.
also....keine Panik, wenn dein Ag nicht gerade besonders scharf darauf ist, dich loszuwerden, wird er wohl nicht mißtrauisch werden und selbst wenn du zu einem Vertrauensarzt müsstest, eine künstliche Befruchtung ist schließlich kein Verbrechen und auch kein Kündigungsgrund, da hättest du vor dem Arbeitsgericht keine Probleme (oje...soweit soll es nicht kommen, male schon den Teufel an die Wand).
Kannst Du deinen Ag nicht einweihen? ist manchmal auch kein Fehler...
der Arzt darf dem Ag keine Auskunft geben! Ist er mißtrauisch, kann er dich zu einem Vertrauensarzt/Betriebsarzt schicken. Allerdings passiert das nicht, wenn du mal einen Tag fehlst. Nach dem TF habe ich auch wieder gearbeitet. Würde mich (wenn länger nötig) auch von meinem Hausarzt krankschreiben lassen, wegen der Adresse die auf der AU steht

also....keine Panik, wenn dein Ag nicht gerade besonders scharf darauf ist, dich loszuwerden, wird er wohl nicht mißtrauisch werden und selbst wenn du zu einem Vertrauensarzt müsstest, eine künstliche Befruchtung ist schließlich kein Verbrechen und auch kein Kündigungsgrund, da hättest du vor dem Arbeitsgericht keine Probleme (oje...soweit soll es nicht kommen, male schon den Teufel an die Wand).
Kannst Du deinen Ag nicht einweihen? ist manchmal auch kein Fehler...

- kleinerrabe
- Rang2
- Beiträge: 1063
- Registriert: 07 Feb 2005 17:34
also ein Arzt muß Dir Einsicht in seine Akten bzw. Befunde gewähren, sogar Kopien kannst Du verlangen, außer es sind psychologische Bericht, die aber dann mit einem Stempel vom Verfasser gekennzeichnet wurden, wo draufsteht nur für den Arzt z.b.! Allerdings muß dein Arzt das, was er selber notiert über dich und deine Krankheitsgeschichte (das was er so handschriftlich schribselt) Dir nicht zur Einsicht geben, dazu ist er nicht verpflichtet. Nur die Befundberichte!
Hoffe du konntest was mit der Antwort anfangen. Falls es sich darum dreht, dass du deine Akten brauchst, weil du bei einem anderen weitermachen willst, das ist normal kein Problem. Könnte sein, dass er sie allerdings dir nicht persönlich aushändigt, sondern an den weiterbehandelnden Arzt selbst zuschickt (aber vielleicht ist der ja lockerer drauf und macht kopien, ein Anrecht hast du nämlich darauf)
Viele Grüße
Sims
Hoffe du konntest was mit der Antwort anfangen. Falls es sich darum dreht, dass du deine Akten brauchst, weil du bei einem anderen weitermachen willst, das ist normal kein Problem. Könnte sein, dass er sie allerdings dir nicht persönlich aushändigt, sondern an den weiterbehandelnden Arzt selbst zuschickt (aber vielleicht ist der ja lockerer drauf und macht kopien, ein Anrecht hast du nämlich darauf)
Viele Grüße
Sims
- kleinerrabe
- Rang2
- Beiträge: 1063
- Registriert: 07 Feb 2005 17:34
Hallo,
nein, der Arzt darf der Krankenkasse keine Akteneinsicht gewähren! Falls die Kasse Fragen bzgl. der Erkrankung hätte, müßte sie dem Arzt eine Anfrage schicken, die er dann schriftlich beantwortet. Selbst zu einer Befundherausgabe ist er nicht verpflichtet, da das "Urheberrecht" der jeweiligen Berichte beim Verfasser liegen und der könnte dann der Kasse eine Befundkopie zukommen lassen. Ist von Dir nicht gewünscht, dass dein Hausarzt z.b. erhobene Befunde/Dokumentationen von Dir beim Kiwu-Arzt bekommt, kannst du ihm dies mitteilen.
Naja..ich blick` da auch nicht unbedingt ganz durch
bzw. versuche es so gut es geht zu erklären. Falls Du Bedenken zwecks deiner KK hast, kannst du ja mal mit deinem HA reden.
ach ja....schaue mal hier, ist etwas verworren aber vielleicht bringt´s dich ja weiter
http://www.aerztekammer-bw.de/20/arztre ... setze.html Es bezieht sich hier allerdings auf Baden-Württemberg, müßtest unter Googel mal nach deiner Ärztekammer suchen...viel Glück
nein, der Arzt darf der Krankenkasse keine Akteneinsicht gewähren! Falls die Kasse Fragen bzgl. der Erkrankung hätte, müßte sie dem Arzt eine Anfrage schicken, die er dann schriftlich beantwortet. Selbst zu einer Befundherausgabe ist er nicht verpflichtet, da das "Urheberrecht" der jeweiligen Berichte beim Verfasser liegen und der könnte dann der Kasse eine Befundkopie zukommen lassen. Ist von Dir nicht gewünscht, dass dein Hausarzt z.b. erhobene Befunde/Dokumentationen von Dir beim Kiwu-Arzt bekommt, kannst du ihm dies mitteilen.
Naja..ich blick` da auch nicht unbedingt ganz durch

ach ja....schaue mal hier, ist etwas verworren aber vielleicht bringt´s dich ja weiter
http://www.aerztekammer-bw.de/20/arztre ... setze.html Es bezieht sich hier allerdings auf Baden-Württemberg, müßtest unter Googel mal nach deiner Ärztekammer suchen...viel Glück