Hallo zusammen.
Habe mal eine Frage an die juristisch-bewanderten unter euch.
Irgendwie habe ich mal gehört, dass ein "nur-stimulierter-dann-GV-Zyklus" von den KK bezahlt werden muß (sprich, die Medis und evtl. Ultraschalluntersuchungen).
Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das im Sozialgesetzbuch?
Ich habe das nämlich versucht zu lesen, finde es aber nirgendwo.
Wißt ihr mehr und könnt mir da helfen?
LG
Chrissy
Sozialgesetz
Hallo Chrissi
ich weiss nicht wo es steht leider, aber ich weiss aber das dies stimmt, mein Gyn macht stimmulierten Geschlechtsverkehr die Medis dafür zahlt die Krankenkasse.
Ein Mädel aus unserem Ordner hat die öffter schon gemacht, schau mal im Salzburg Ordner nach und schreib einfach rein die gibt, Dir bestimmt Antworten darauf.
Alles liebe Urmel
ich weiss nicht wo es steht leider, aber ich weiss aber das dies stimmt, mein Gyn macht stimmulierten Geschlechtsverkehr die Medis dafür zahlt die Krankenkasse.
Ein Mädel aus unserem Ordner hat die öffter schon gemacht, schau mal im Salzburg Ordner nach und schreib einfach rein die gibt, Dir bestimmt Antworten darauf.
Alles liebe Urmel
Hallo Chrissi,
also ich habe 4 Stimmu-Versuche mit normalem GV gemacht und die wurden voll von der Kasse übernommen. Hätte auch noch mehr machen können, aber bringt bei mir nix....
Weiß aber nicht wo und ob es im Gesetz drin steht.
also ich habe 4 Stimmu-Versuche mit normalem GV gemacht und die wurden voll von der Kasse übernommen. Hätte auch noch mehr machen können, aber bringt bei mir nix....
Weiß aber nicht wo und ob es im Gesetz drin steht.
Alles Liebe,
Claudia
5 ICSIs und 7 Kryos negativ (bis auf 1 EL-SS)
1. EZS: Positiv!!!!
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2. Runde: 2 Eisbärchen negativ, 1. EZS: positiv!!!!
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Halte durch, Du bist ganz nah. Und dann vergisst du das was vorher war. Und nichts hält dich auf, nichts bringt dich zum Steh'n, denn du bist hier, um bis ans Ende zu geh'n. Kein Weg ist zu lang, kein Weg ist zu weit. Denn du glaubst an jeden Schritt weil du weißt, irgendwann schließt sich der Kreis, irgendwann schließt sich der Kreis (Silbermond - Das Ende vom Kreis)
Claudia
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- Beiträge: 13
- Registriert: 11 Jan 2004 17:03
Hallo Chrissy,
Ja, es stimmt. Diese Behandlung fällt nicht unter künstliche Befruchtung i.S.d. § 27 a SGB V, sondern unter Krankenbehandlung i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 4 SGB V. Danach gehören zur Krankenbehandlung Leistungen, mit denen die Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit erleichtert oder ermöglicht wird, wie z.B. die Verordnung Empfängnis verbessernder Medikamente.
LG
Zuckerhuhn
Ja, es stimmt. Diese Behandlung fällt nicht unter künstliche Befruchtung i.S.d. § 27 a SGB V, sondern unter Krankenbehandlung i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 4 SGB V. Danach gehören zur Krankenbehandlung Leistungen, mit denen die Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit erleichtert oder ermöglicht wird, wie z.B. die Verordnung Empfängnis verbessernder Medikamente.
LG
Zuckerhuhn