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Sozialgesetz

Verfasst: 06 Okt 2005 13:31
von Chrissy2
Hallo zusammen.

Habe mal eine Frage an die juristisch-bewanderten unter euch.
Irgendwie habe ich mal gehört, dass ein "nur-stimulierter-dann-GV-Zyklus" von den KK bezahlt werden muß (sprich, die Medis und evtl. Ultraschalluntersuchungen).
Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das im Sozialgesetzbuch?
Ich habe das nämlich versucht zu lesen, finde es aber nirgendwo.
Wißt ihr mehr und könnt mir da helfen?

LG
Chrissy

Verfasst: 07 Okt 2005 00:04
von Urmel-26
Hallo Chrissi

ich weiss nicht wo es steht leider, aber ich weiss aber das dies stimmt, mein Gyn macht stimmulierten Geschlechtsverkehr die Medis dafür zahlt die Krankenkasse.
Ein Mädel aus unserem Ordner hat die öffter schon gemacht, schau mal im Salzburg Ordner nach und schreib einfach rein die gibt, Dir bestimmt Antworten darauf.

Alles liebe Urmel

Verfasst: 07 Okt 2005 20:05
von Grisu1306
Hallo Chrissi,

also ich habe 4 Stimmu-Versuche mit normalem GV gemacht und die wurden voll von der Kasse übernommen. Hätte auch noch mehr machen können, aber bringt bei mir nix....
Weiß aber nicht wo und ob es im Gesetz drin steht.

Verfasst: 08 Okt 2005 00:19
von Zuckerhuhn
Hallo Chrissy,

Ja, es stimmt. Diese Behandlung fällt nicht unter künstliche Befruchtung i.S.d. § 27 a SGB V, sondern unter Krankenbehandlung i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 4 SGB V. Danach gehören zur Krankenbehandlung Leistungen, mit denen die Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit erleichtert oder ermöglicht wird, wie z.B. die Verordnung Empfängnis verbessernder Medikamente.

LG

Zuckerhuhn