Sozialgesetz
Verfasst: 06 Okt 2005 13:31
Hallo zusammen.
Habe mal eine Frage an die juristisch-bewanderten unter euch.
Irgendwie habe ich mal gehört, dass ein "nur-stimulierter-dann-GV-Zyklus" von den KK bezahlt werden muß (sprich, die Medis und evtl. Ultraschalluntersuchungen).
Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das im Sozialgesetzbuch?
Ich habe das nämlich versucht zu lesen, finde es aber nirgendwo.
Wißt ihr mehr und könnt mir da helfen?
LG
Chrissy
Habe mal eine Frage an die juristisch-bewanderten unter euch.
Irgendwie habe ich mal gehört, dass ein "nur-stimulierter-dann-GV-Zyklus" von den KK bezahlt werden muß (sprich, die Medis und evtl. Ultraschalluntersuchungen).
Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das im Sozialgesetzbuch?
Ich habe das nämlich versucht zu lesen, finde es aber nirgendwo.
Wißt ihr mehr und könnt mir da helfen?
LG
Chrissy