Ich habe zur Zeit Probleme weil ich zuzahlen muß für Krone oder Brücke oder so (ist noch nicht entschieden welche Lösung ist besser).
Kann mir jemand sagen ob diese Zuzahlungen in diese 2% bei der KK gerechnet werden?
Danke sehr.
Ruxi
Frage wegen die 2% Grenze und Zahnbehandlung
- mausi250974
- Rang1
- Beiträge: 592
- Registriert: 22 Dez 2005 19:32
Hallo Ruxi,
soweit ich informiert bin, zählen weder die Zuzahlung für Zahnersatz noch die Zuzahlung für eine künstliche Befruchtung zu der 2% Regelung.
Diese 2% Regelung gilt nur für Gesundheitsansprüche.
Zahnersatz und künstliche Befruchtungen zählen zu den Heilbehandlungen, diese sind wie Massagen oder Krankengymnastik nicht lebensnotwendig.
Ich weiß, unser Sozialsystem ist mittlerweile kein soziales System mehr.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße Petra
soweit ich informiert bin, zählen weder die Zuzahlung für Zahnersatz noch die Zuzahlung für eine künstliche Befruchtung zu der 2% Regelung.
Diese 2% Regelung gilt nur für Gesundheitsansprüche.
Zahnersatz und künstliche Befruchtungen zählen zu den Heilbehandlungen, diese sind wie Massagen oder Krankengymnastik nicht lebensnotwendig.
Ich weiß, unser Sozialsystem ist mittlerweile kein soziales System mehr.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße Petra
1. ICSI 9/05 SST positiv bis 8.SSW MA
- Kryo 1/06 SST negativ
2. ICSI 4/06 SST negativ
- Kryo 7/06 SST 02.08.06 positiv hcg 207
Celina 18.04.2007 um 23.28 Uhr
56 cm und 3900 g
- Kryo 1/08 SST negativ

- Kryo 1/06 SST negativ
2. ICSI 4/06 SST negativ
- Kryo 7/06 SST 02.08.06 positiv hcg 207
Celina 18.04.2007 um 23.28 Uhr
56 cm und 3900 g
- Kryo 1/08 SST negativ

Ruxi, leider ist es so. Ich erinnere mich, ich habe 2004 versucht, eine Zahnersatzrechnung meines Mannes geltend zu machen. Wurde nicht anerkannt.
Das einzige, wo es zählen würde, wäre bei den außergewöhnlichen Belastungen auf der Steuererklärung. Aber das wird Euch wahrscheinlich auch nicht helfen.
Das einzige, wo es zählen würde, wäre bei den außergewöhnlichen Belastungen auf der Steuererklärung. Aber das wird Euch wahrscheinlich auch nicht helfen.
Liebe Grüße, Rebella
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