nach der neuen Unesco-Erklärung zur Bioethik muss nicht nur
1.ein unabhängiger Ethikrat als Beratergremium eingesetzt werden
das heisst, wer persönlich über Gesetze abstimmt, kann sich nicht selbst beraten, wie bisher die Enquetekommission mit Bundestagsabgeordneten (samt Berater/innenstab, "neutralen" Repomedizinablehnerinnen von Reprokult gen-ethischem Netzwerk..)
Eine neuen beratende offizielle Ethikkomission wird wahrscheinlich der alte nationale Ethikratder bisher nicht gesetzlich eingesetzt war, sondern nur von Schröder einberufen war.
2. Betroffene sollen regelmäßig in Dialog einbezogen werden...
Demnach könnten sich Leute von wunschkind/Klein-putz.. an Frau Schavan und den nationalen Ethikrat wenden und sich melden als Betroffenenvertreter, die einbezogen werden wollen und auch laut UNESCO -Erklärung sollten
(mit Hinweis auf diese Deklaration) in Bioethikfragen.
Quelle: http://www.unesco.de/c_bibliothek/dek_bioethik.htm
LG ..jemand der sich über diese Unesco-Erklärung erst einmal freut,ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT, KULTUR UND KOMMUNIKATION
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
ÜBER BIOETHIK UND MENSCHENRECHTE
Die "Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte" wurde durch die UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2005 angenommen, einstimmig und durch Akklamation.
Art. 18 - Entscheidungsfindung und Behandlung bioethischer Fragestellungen
(1) Professionalität, Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz bei der Entscheidungsfindung sollen gefördert werden, insbesondere die Ausweisung aller Interessenkonflikte und angemessene Verbreitung von Erkenntnissen. Jede Anstrengung soll unternommen werden, um die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und die beste verfügbare Methodik bei der Behandlung und der periodischen Überprüfung bioethischer Fragestellungen zu nutzen.
(2) Betroffene Personen und Fachleute sowie die gesamte Gesellschaft sollen regelmäßig in einen Dialog einbezogen werden.
(3) Möglichkeiten für eine sachkundige, pluralistische und öffentliche Debatte, in der die Äußerung aller maßgeblichen Meinungen angestrebt wird, sollen gefördert werden.
Artikel 19 - Ethik-Kommissionen
Unabhängige,fachübergreifende und pluralistische Ethik-Kommissionen sollen auf geeigneter Ebene eingerichtet, gefördert und unterstützt werden, um
a) die einschlägigen ethischen, rechtlichen, wissenschaftlichen und sozialen Fragestellungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten am Menschen zu beurteilen;
b) Ratschläge hinsichtlich ethischer Probleme im klinischen Umfeld zu geben;
c) wissenschaftliche und technische Entwicklungen zu beurteilen, Empfehlungen abzugeben und zu der Erarbeitung von Leitlinien für Fragestellungen innerhalb des Geltungsbereichs dieser Erklärung beizutragen;
d) die Debatte, die Bildung, das öffentliche Bewusstsein und das Engagement im Bereich der Bioethik zu fördern. "
.. wäre schon peinlich wenn unsere moralische Entscheider dies nun weiter ignorierten.
