An Dr. Peet und alle - Blastozystentransfer
Moderator: Dr.Peet
An Dr. Peet und alle - Blastozystentransfer
Hallo,
bin total verunsichert. Punktion von 12 EZ am 12.06. Befruchtung von 10 EZ. Am 14.06. sollte Transfer erfolgen. Kurz vorher rief mich das IVf-Labor an und der Biologe teilte mir mit, dass er gemeinsam mit meinem Arzt entschieden habe, bis Tag 5 zu warten und erst am 17.06. zu transferieren.
Auf Nachfrage erklärte er mir, die EZ würden so gut aussehen und am Tag 5 könne man die Qualität der EZ und die Erfolgschancen viel besser beurteilen.
Nun habe ich aber in mehreren Artikeln gelesen, dass der Blastozystentransfer in Deutschland sowohl sinnlos als auch umstritten sei, da keine Selektionsmöglichkeit vorhanden ist. Es wird sogar vermutet, dass im Kulturmedium evtl. einige EZ absterben, die es in der Gebärmutter geschafft hätten.
Wie sehen Sie das? Was sind aus Ihrer Sicht die Vor- und Nachteile des Blastozystentransfers in Deutschland? Ist das Vorgehen meines KiWu-Zentrums üblich?
Vielen Dank!
bin total verunsichert. Punktion von 12 EZ am 12.06. Befruchtung von 10 EZ. Am 14.06. sollte Transfer erfolgen. Kurz vorher rief mich das IVf-Labor an und der Biologe teilte mir mit, dass er gemeinsam mit meinem Arzt entschieden habe, bis Tag 5 zu warten und erst am 17.06. zu transferieren.
Auf Nachfrage erklärte er mir, die EZ würden so gut aussehen und am Tag 5 könne man die Qualität der EZ und die Erfolgschancen viel besser beurteilen.
Nun habe ich aber in mehreren Artikeln gelesen, dass der Blastozystentransfer in Deutschland sowohl sinnlos als auch umstritten sei, da keine Selektionsmöglichkeit vorhanden ist. Es wird sogar vermutet, dass im Kulturmedium evtl. einige EZ absterben, die es in der Gebärmutter geschafft hätten.
Wie sehen Sie das? Was sind aus Ihrer Sicht die Vor- und Nachteile des Blastozystentransfers in Deutschland? Ist das Vorgehen meines KiWu-Zentrums üblich?
Vielen Dank!
Hallo Toskana,
ich sehe das auch so, dass Blastozystentransfer bei Weiterkultivierung von höchstens 3 Embryonen wenig Sinn macht. Aber ehe ich jetzt hier längere Abhandlungen schreibe, schau mal hier: http://www.wunschkinder.net/infosammlun ... entransfer
ich sehe das auch so, dass Blastozystentransfer bei Weiterkultivierung von höchstens 3 Embryonen wenig Sinn macht. Aber ehe ich jetzt hier längere Abhandlungen schreibe, schau mal hier: http://www.wunschkinder.net/infosammlun ... entransfer
Liebe Grüße, Rebella
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Hallo Toskana,
also ich bin eine Anhängerin des Blastozystentransfers und würde mich an Deiner Stelle freuen, wenn man mir so etwas anbieten würde. Ich hatte auch in D. einige Transfers an Tag 2 bzw. 3 und es sah angeblich immer alles so gut aus. (Hatte 4 Zeller an Tag 2 und 5,6 oder 8 Z. an Tag 3.) Ich wurde aber nie ss. Tja, wie sich dann bei längerer Kultivierung herausstellte, blieben so einige Embryonen in ihrer Entwicklung an Tag 3 oder 4 stehen. Warum sollte ich dafür mich noch 14 Tage mit Progesteron zuschütten? Ich finde, durch die Mögl. des Blastozystentransfers spart man Zeit (für evtl. unnütze Kryoversuche) und schont seine Nerven. Ich denke, man kann auch besser abschätzen, ob die Embryonen evtl. zu schwach ausschauen oder eher andere Ursachen ins Auge zu fassen sind (z.B. immunologische Ursachen bei der Frau).
Aber es wird immer Fürsprecher geben und Leute, die dagegen sind. Ich fand auch den Text unter www.ivf.at unter Blastozystentransfer ganz hilfreich.
LG Tina
also ich bin eine Anhängerin des Blastozystentransfers und würde mich an Deiner Stelle freuen, wenn man mir so etwas anbieten würde. Ich hatte auch in D. einige Transfers an Tag 2 bzw. 3 und es sah angeblich immer alles so gut aus. (Hatte 4 Zeller an Tag 2 und 5,6 oder 8 Z. an Tag 3.) Ich wurde aber nie ss. Tja, wie sich dann bei längerer Kultivierung herausstellte, blieben so einige Embryonen in ihrer Entwicklung an Tag 3 oder 4 stehen. Warum sollte ich dafür mich noch 14 Tage mit Progesteron zuschütten? Ich finde, durch die Mögl. des Blastozystentransfers spart man Zeit (für evtl. unnütze Kryoversuche) und schont seine Nerven. Ich denke, man kann auch besser abschätzen, ob die Embryonen evtl. zu schwach ausschauen oder eher andere Ursachen ins Auge zu fassen sind (z.B. immunologische Ursachen bei der Frau).
Aber es wird immer Fürsprecher geben und Leute, die dagegen sind. Ich fand auch den Text unter www.ivf.at unter Blastozystentransfer ganz hilfreich.
LG Tina
Kiwu seit 1995
1999 2x IUI
2000 - 2002 1 IVF + 2 ICSI + 1 Kryo in D.
Ende 2002 Hashimoto- Th. bei mir festgestellt, Mann OAT III
2003 BS - alles i.O.
2003, 2004, 2005 3.+ 4.+ 6.+7.ICSI in Ö.(neg.)
2004 5.ICSI in Ö. ->SS (MA 8.SSW)
im Jahr 2006 4x HI in Wien (neg.)
Febr 2006 Untersuchung Dr. Reichel -> 4g/4g im PAI1-Gen, MTHFR-Compound-Heterozygotie, ANAs erhöht
8. ICSI 06/06 mit 7,5/ 15mg Prednisolon->negativ
aus HI wurde ungeplante 9.ICSI 12/06 ->negativ
10.ICSI 06/07 mit Leukonorm und TCM, neg.
2 Kryos 09/07 eingesetzt ->neg.
11/07 Immunisierung in Kiel->zu schwach, danach noch 2x Immu in Stuttgart->keine Besserung
11.ICSI Anfang 08 in Innsbruck mit IMSI/PICSI/IVIG->biochem.SS
Kryo 09/08 mit IVIG+Granocyte negativ nach Mini-hcG
12.ICSI 03/09 mit Predni, IVIG, Granocyte neg.
1.EZSP 07/09 neg.
2.EZSP 11/09 mit Humira+IVIG erst positiv, Ende bei 5+2
03/10 Eigenversuch mit Humira+IVIG neg.
07/10 3.EZSP neg.
11/10 Versuch mit eigenen EZ+ Spendersamen+co-culture ging bis hcG 200
3/11 4.EZSP mit Top-Embryonen -negativ
7/11 Komplettspende mit Top-Embryonen - negativ
7/12 kamen wunderbare Zwillings-Mädchen-Babies zu uns
1999 2x IUI
2000 - 2002 1 IVF + 2 ICSI + 1 Kryo in D.
Ende 2002 Hashimoto- Th. bei mir festgestellt, Mann OAT III
2003 BS - alles i.O.
2003, 2004, 2005 3.+ 4.+ 6.+7.ICSI in Ö.(neg.)
2004 5.ICSI in Ö. ->SS (MA 8.SSW)
im Jahr 2006 4x HI in Wien (neg.)
Febr 2006 Untersuchung Dr. Reichel -> 4g/4g im PAI1-Gen, MTHFR-Compound-Heterozygotie, ANAs erhöht
8. ICSI 06/06 mit 7,5/ 15mg Prednisolon->negativ
aus HI wurde ungeplante 9.ICSI 12/06 ->negativ
10.ICSI 06/07 mit Leukonorm und TCM, neg.
2 Kryos 09/07 eingesetzt ->neg.
11/07 Immunisierung in Kiel->zu schwach, danach noch 2x Immu in Stuttgart->keine Besserung
11.ICSI Anfang 08 in Innsbruck mit IMSI/PICSI/IVIG->biochem.SS
Kryo 09/08 mit IVIG+Granocyte negativ nach Mini-hcG
12.ICSI 03/09 mit Predni, IVIG, Granocyte neg.
1.EZSP 07/09 neg.
2.EZSP 11/09 mit Humira+IVIG erst positiv, Ende bei 5+2
03/10 Eigenversuch mit Humira+IVIG neg.
07/10 3.EZSP neg.
11/10 Versuch mit eigenen EZ+ Spendersamen+co-culture ging bis hcG 200
3/11 4.EZSP mit Top-Embryonen -negativ
7/11 Komplettspende mit Top-Embryonen - negativ
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der beitrag von rebella ist zwar sehr interessant, aber veraltet (wie ich gesehen hab 2003) es werden 6 eizellen weiterkultiviert, da immer welche auf der strecke bleiben und wenn man das glück hat und es bleibt ein oder zwei blastos übrig, dann hat man echt höhere ss raten.in unserer praxis 52%.selektion ist verboten und dies wird auch nicht gemacht.
ich würde mich für blastos entscheiden, denn im normalen zyklus ist das eichen auch nicht schon am zweiten tag in der gebärmutter.ich wünsch dir viel glück
ich würde mich für blastos entscheiden, denn im normalen zyklus ist das eichen auch nicht schon am zweiten tag in der gebärmutter.ich wünsch dir viel glück

"Das einem eine Sache fehlt, sollte einen nicht davon abhalten,alles andere zu genießen"
Jane Austen
<a href="http://lilypie.com/"><img src="http://lbyf.lilypie.com/eWh4p2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Kids Birthday tickers" /></a>
<a href="http://daisypath.com/"><img src="http://dhbf.daisypath.com/DfwPp2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Daisypath Happy Birthday tickers" /></a>
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Hi maku,
wenn auch 2003 geschrieben, so hat suich doch grundsätzlich nichts geändert. Freue dich, wenn in deiner Praxis 6 Eizellen weiter kultiviert werden. Dann bringt es ja auch wirklich was. Bloß trotz der neuen Gesetzesauslegung trauen sich die meisten Praxen das noch nicht bzw. hat es z.B. in Berlin einen Querschuß von der Ärztekammer gegeben.
Vielleicht magst du den Namen der Praxis bekannt geben, wo du in Behandlung bist (gern auch per PN). Ich bekomme häufiger Anfragen nach solchen Geheimtipps.
wenn auch 2003 geschrieben, so hat suich doch grundsätzlich nichts geändert. Freue dich, wenn in deiner Praxis 6 Eizellen weiter kultiviert werden. Dann bringt es ja auch wirklich was. Bloß trotz der neuen Gesetzesauslegung trauen sich die meisten Praxen das noch nicht bzw. hat es z.B. in Berlin einen Querschuß von der Ärztekammer gegeben.
Vielleicht magst du den Namen der Praxis bekannt geben, wo du in Behandlung bist (gern auch per PN). Ich bekomme häufiger Anfragen nach solchen Geheimtipps.
Liebe Grüße, Rebella
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hallo rebella , das ist kein geheimtipp, denk ich mal, es könnte jede praxis machen und sicher wirds auch gemacht , wenn die ärztekammer ebend nicht quer schießt, da hast du recht.schade für berlin. such jetzt noch schnell die erklärung meiner praxis raus und dann muß ich aber ins bett

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"zitat"von Dr. Gagsteiger am 20 Aug. 2005 19:14
Klarstellung zu Blastozystentransfer
Einige meiner Patientinnen haben mich auf diesen Beitrag im Ukiwu hingewiesen und um eine Klarstellung gebeten.
In der Praxis Dr. Gagsteiger werden keine illegalen oder halblegalen Behandlungen durchgeführt!
In der BRD dürfen nicht mehr als 3 Embryonen gleichzeitig übertragen werden. Empfohlen werden aber nur 1 bis 2, damit keine Drillingsschwangerschaften entstehen.
Das Einfrieren von Blastozysten ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z.B. wenn eine Notlage entsteht oder die Patientin dem Transfer nicht mehr zustimmt. Das Einfrieren geschieht zum Schutz des Embryos, da er sonst zu Grunde gehen würde.
Eine sorgfältige Diagnose der Eizellen im PN-Stadium (ca. 18 Stunden nach Befruchtung) erlaubt es, die Eizellen zu erkennen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Chance auf eine Weiterentwicklung haben.
Auch eine Diagnostik an den Polkörpern der Eizelle hilft, die Eizellen zu erkennen, die keine Weiterentwicklungschance haben.
Viele Embryonen entwickeln sich leider nicht, sonder sterben ab, bevor sie das Blastozystenstadium erreichen.
Folgender Fall könnte hier vorgelegen haben:
Unter ganz bestimmten Vorraussetzungen (wiederholte erfolglose Versuche, sehr ungünstige Fälle) können bis zu drei Eizellen zu Embryonen kultiviert werden. Sollten dann daraus, trotz der ungünstigen Bedingungen, drei Blastozysten entstehen und stimmt die Frau dann aber dem Transfer von drei Embryonen nicht zu (Gefahr der Mehrlingsschwangerschaft oder Überstimulation), dürfen die Embryonen auch kryokonserviert werden.
In unserer Praxis wird dann eine Meldung an die Ärztekammer durchgeführt.
Aber diese Situationen sind extrem selten, da es in diesen ungünstigen Fällen meist nicht zu einer Entwicklung von drei Embryonen kommt.
Seit Jahren werden von vielen anerkannten Rechtsprofessoren (Frau Prof. Frommel und andere) das Embryonenschutzgesetz und seine Auslegung in den Fachblättern behandelt. Seit mehr als 4 Jahren wir hier folgende Auslegung des Embryonenschutzgesetzes dargestellt:
"Da erwiesenermaßen nur etwa jeder 6. Embryo zu einer Einnistung und einer Schwangerschaft führt, dürfen unter sorgfältiger Abwägung der Umstände so viele Eizellen (vorgeschlagen sind bis zu 6) weiterkultiviert werden, bis wiederum so viele einnistungsfähige Embryonen (1 oder 2) entstehen, dass eine Schwangerschaft auch möglich ist. Dies entspricht dem Embryonenschutzgesetz, das eine sorgfältige Abwägung des Schutzes von Embryonen und des Schutzes der Frau vor nutzlosen Behandlungen fordert. Selbstverständlich gehört dann auch zum Schutz des Embryos die Möglichkeit des Einfrierens."
Mit "Selektion" hat das nichts zu tun.
In Bayern und in Baden-Württemberg befassen sich die Ärztekammern besonders mit den neuen Ausführungsbestimmungen. Sobald von offizieller Seite ein Statement zu dieser Auslegung veröffentlicht wird, werden vermutlich alle Praxen Ihren Patientinnen diese erfolgreichere Behandlungsweise anbieten, auch die beiden Zentren in Ulm.
Selbst wer jetzt schon so vor geht, wie bei den Ärztekammern beantragt, handelt in keinem Falle illegal, sondern im Sinne des Embryonenschutzgesetzes und mit der Rückendeckung der Juristen, die sich mit diesem Thema ausführlich beschäftigt haben.
Ich hoffe sehr, mit diesen Ausführungen mehr Klarheit in die Diskussion gebracht zu haben.
Selbstverständlich stehen wir für weitere Auskünfte zu diesem Thema zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Friedrich Gagsteiger
Klarstellung zu Blastozystentransfer
Einige meiner Patientinnen haben mich auf diesen Beitrag im Ukiwu hingewiesen und um eine Klarstellung gebeten.
In der Praxis Dr. Gagsteiger werden keine illegalen oder halblegalen Behandlungen durchgeführt!
In der BRD dürfen nicht mehr als 3 Embryonen gleichzeitig übertragen werden. Empfohlen werden aber nur 1 bis 2, damit keine Drillingsschwangerschaften entstehen.
Das Einfrieren von Blastozysten ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z.B. wenn eine Notlage entsteht oder die Patientin dem Transfer nicht mehr zustimmt. Das Einfrieren geschieht zum Schutz des Embryos, da er sonst zu Grunde gehen würde.
Eine sorgfältige Diagnose der Eizellen im PN-Stadium (ca. 18 Stunden nach Befruchtung) erlaubt es, die Eizellen zu erkennen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Chance auf eine Weiterentwicklung haben.
Auch eine Diagnostik an den Polkörpern der Eizelle hilft, die Eizellen zu erkennen, die keine Weiterentwicklungschance haben.
Viele Embryonen entwickeln sich leider nicht, sonder sterben ab, bevor sie das Blastozystenstadium erreichen.
Folgender Fall könnte hier vorgelegen haben:
Unter ganz bestimmten Vorraussetzungen (wiederholte erfolglose Versuche, sehr ungünstige Fälle) können bis zu drei Eizellen zu Embryonen kultiviert werden. Sollten dann daraus, trotz der ungünstigen Bedingungen, drei Blastozysten entstehen und stimmt die Frau dann aber dem Transfer von drei Embryonen nicht zu (Gefahr der Mehrlingsschwangerschaft oder Überstimulation), dürfen die Embryonen auch kryokonserviert werden.
In unserer Praxis wird dann eine Meldung an die Ärztekammer durchgeführt.
Aber diese Situationen sind extrem selten, da es in diesen ungünstigen Fällen meist nicht zu einer Entwicklung von drei Embryonen kommt.
Seit Jahren werden von vielen anerkannten Rechtsprofessoren (Frau Prof. Frommel und andere) das Embryonenschutzgesetz und seine Auslegung in den Fachblättern behandelt. Seit mehr als 4 Jahren wir hier folgende Auslegung des Embryonenschutzgesetzes dargestellt:
"Da erwiesenermaßen nur etwa jeder 6. Embryo zu einer Einnistung und einer Schwangerschaft führt, dürfen unter sorgfältiger Abwägung der Umstände so viele Eizellen (vorgeschlagen sind bis zu 6) weiterkultiviert werden, bis wiederum so viele einnistungsfähige Embryonen (1 oder 2) entstehen, dass eine Schwangerschaft auch möglich ist. Dies entspricht dem Embryonenschutzgesetz, das eine sorgfältige Abwägung des Schutzes von Embryonen und des Schutzes der Frau vor nutzlosen Behandlungen fordert. Selbstverständlich gehört dann auch zum Schutz des Embryos die Möglichkeit des Einfrierens."
Mit "Selektion" hat das nichts zu tun.
In Bayern und in Baden-Württemberg befassen sich die Ärztekammern besonders mit den neuen Ausführungsbestimmungen. Sobald von offizieller Seite ein Statement zu dieser Auslegung veröffentlicht wird, werden vermutlich alle Praxen Ihren Patientinnen diese erfolgreichere Behandlungsweise anbieten, auch die beiden Zentren in Ulm.
Selbst wer jetzt schon so vor geht, wie bei den Ärztekammern beantragt, handelt in keinem Falle illegal, sondern im Sinne des Embryonenschutzgesetzes und mit der Rückendeckung der Juristen, die sich mit diesem Thema ausführlich beschäftigt haben.
Ich hoffe sehr, mit diesen Ausführungen mehr Klarheit in die Diskussion gebracht zu haben.
Selbstverständlich stehen wir für weitere Auskünfte zu diesem Thema zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Friedrich Gagsteiger
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Hallo
Schließe mich Rebella an.
Dr.Pee
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Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
@doc peet wie meinen sie das, schließe mich an?lohnt es sich nicht?ist es echt nur dazu gedacht um sich "einen namen"zu machen?versteh ich jetzt nicht.
danke für ihre antwort

"Das einem eine Sache fehlt, sollte einen nicht davon abhalten,alles andere zu genießen"
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