Bei einer Blutabnahme bei meiner FÄ wurden folgende Werte festgestellt:
Anmerkung:
-Blutabnahme 10 Monate nach Entbindung (ICSI)
-bislang kein Zyklus
-es besteht ein Prolaktinom
-Einnahme von L-Thyroxin 50 tgl. (wurde dem Labor nicht mitgeteilt?!)
FSH 10.1 mIE/ml
TSH 1.06 mIU/l
Androstendion 1.4 ng/ml
DHEA-Sulfat 2.4 ug/ml
17-beta-Estradiol 32.7 pg/ml
Prolaktin 11.6 ng/ml
Testosteron ges. 0.58 ng/ml
Der Kommentar des Labors:
Der im mittleren Referenzbereich gelegene TSH-Spiegel refletiert eine euthyreote Stoffwechsellage. Es besteht eine Normoprolaktinämie.
Der Estradiolspiegel leigt auf menstruellem Niveau. Die Gonadotropine sind obere Referenzwerte für den fertilen Zeitraum, wobei die Höhe des FSH-Spiegels durchaus Ausdruck einer nicht mehr ganz optimalen Follikelreservesein dürfte.
Die Spiegel der untersuchten Androgene befinden sich im Referenzbereich.
MUSS ICH MIR JETZT GEDANKEN MACHEN? Meine FÄ hat es leider nicht für nötig gehalten, über diesen Befund mit mir zu sprechen. Da wir umgezogen sind steht aber eh ein WEchsel der FÄ an.
Danke für einen Hinweis!
Hohes FSH = geringe Follikelreserve?
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Ein FSH von 10 ist zwar wirklich nicht normal, Sorgen sollten Sie sich aber noch nicht machen. Warten Sie noch ein paar Monate ab.
Dr.Peet
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.