Huhu Dr Peet...
ich hatte im Juli 2006 eine erfolgreiche IVF mit Zwillingen die leider mit einer frühgeburt in der 20 SSw endete...
wir wollen es im März 2007 wieder versuchen... ich lese von vielen das es nicht immer gleich klappt bei IVF oder ICSI...
kann es sein, das wir dadurch das die erste IVF gleich positiv mit Zwllingen war, dass es beim Zweiten mal auch wenn es ein Kryo versuch ist... wieder so gut klappt...
viele grüsse melly
Wie hoch ist die Chance!!!
Moderator: Dr.Peet
- mellystern
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- Beiträge: 186
- Registriert: 22 Jun 2006 22:33
Hallo melly,
sein kann viel, aber das sind alles nur Spekulationen. Es heißt, wer einmal schwanger war, hat insgesamt etwas bessere CHancen. Allerdings kenne ich hier auch genug Frauen, die das 1. Kind sehr schnell bekommen haben und beim zweiten wollte es auch nach mehreren Versuchen nicht mehr klappen. ....
Ich wünsche dir viel Glück!
sein kann viel, aber das sind alles nur Spekulationen. Es heißt, wer einmal schwanger war, hat insgesamt etwas bessere CHancen. Allerdings kenne ich hier auch genug Frauen, die das 1. Kind sehr schnell bekommen haben und beim zweiten wollte es auch nach mehreren Versuchen nicht mehr klappen. ....
Ich wünsche dir viel Glück!
Liebe Grüße, Rebella
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SS Rate Frisch IVF/ ICSI 25-35%, nach Kryo ca. 20 %.
Vieleicht haben Sie ja gleich Glück. Vieleicht müssen Sie weitere Zyklen machen.
Dr.Peet
Vieleicht haben Sie ja gleich Glück. Vieleicht müssen Sie weitere Zyklen machen.
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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