Guten Tag,
wir arbeiten gerade an einem Geschwisterchen für unseren Sohn. Ich habe PCO und mein Mann OAT 3. Bisher haben wir 4 negative Kryos und eine ICSI hinter uns. Die Kryos wurden mit Estradiol 2mg (anfangs 3 Tabletten, dann 4 zuletzt 5)und Utrogest durchgeführt. Bei der letzten Kryo wurden mir sogar 3 Embryos zurückgegeben (A-Qaulität 5- und 4-Zeller, B-Qualität 5-Zeller). An dem PCOS selbst wurde bisher nichts getan. Ich bin übrigens 34 Jahre alt und mein Mann 32.
Machen weitere Kryoversuche nach dem obengenannten Schema überhaupt noch Sinn. Sollte man was verändern (kann man da überhaupt was verändern) ?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Unser Sohn satmmt aus unserer ersten ICSI 2004 - dort hat es sofort geklappt, aber damals war mein PCO wohl auch noch nicht so ausgeprägt. Da hatte ich noch von allein meine Regelblutung alle 4 Wochen, jetzt hab ich soe vielleicht 1mal alle 6 Monate.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Rat eines anderen Repromediziners gesucht
Moderator: Dr.Peet
Hallo.
Zunächst sollte per Blutzucker Belastungstest eine sog. Insuliresistenz ausgeschlossen werden. So Sie eine haben ist eine Metformintherapie angezeigt. Erst dann, nach einigen Wochen (Monaten?) macht eine erneute Therapie Sinn.
Dr.Peet
Zunächst sollte per Blutzucker Belastungstest eine sog. Insuliresistenz ausgeschlossen werden. So Sie eine haben ist eine Metformintherapie angezeigt. Erst dann, nach einigen Wochen (Monaten?) macht eine erneute Therapie Sinn.
Dr.Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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