WICHTIG - ÜBERNAHME DER KOSTEN

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
Schnellchen
Rang5
Rang5
Beiträge: 12084
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Schnellchen »

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte soeben ein Gespräch mit meiner Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten für ICSI gestaltet sich in der Art, dass IVF-Behandlungen auf die 4 von den Kassen zu zahlenden Versuche leider angerechnet werden, d.h. wenn Ihr bereits 3 IVF-Versuche hatte, so steht Euch nur noch eine ICSI zu.

Ich gebe Euch diese Information, da nach meiner Meinung und auch Aussage meiner Krankenkassen in der Vergangenheit viele Praxen einfach erstmal IVF gemacht haben, obwohl die Voraussetzungen für eine ICSI gegeben waren (schlechtes Spermiogramm etc.) Dieses geschieht leider, da einige der Praxen eben schwarze Schafe sind und es ihnen dann eventuell auch nur um das Geld gebt.

Daher meine Bitte in Eurem Interesse an Euch:
Die ICSI muss ja jetzt mit maximal 4 Behandlungsversuchen von den Krankenkassen übernommen werden. Die Zusagen werden jetzt bzw. in den nächsten Tagen (ich schätze mal bis spätestens Ende August) von den Kassen bei Euch eintreffen. Macht Euch vor der Behandlung schlau, ob eine Insemination oder IVF bei Euch überhaupt Sinn macht. Jeder Versuch, der nicht über ICSI gemacht wird, wird eben auf die ICSI-Versuche angerechnet und vermindert so Eure Chancen.

Ich denke mal, diese Information ist wichtig für alle Kinderwunschpaare!


Lieber Gruß
Iris





steffi
Rang1
Rang1
Beiträge: 423
Registriert: 17 Jul 2001 02:00

Beitrag von steffi »

Hallo Iris,
ich habe eben Deinen Bericht gelesen, da habe ich jetzt eine kleine Frage zu.
Wir haben vor fünf Jahren eine abgebrochene ICSI Behandlung gehabt zählt die auch zu den vieren ?
Bekommt jetzt jeder der die ICSI machen muss diese vier Behandlungen oder nur die vor das Sozialgericht gegangen sind ?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Steffi
Anna32
Rang0
Rang0
Beiträge: 115
Registriert: 07 Aug 2001 02:00

Beitrag von Anna32 »

Liebe Iris!
Vielen Dank für die Information! Euer Einsatz ist wirklich toll!
Alles Gute!
Anna
Schnellchen
Rang5
Rang5
Beiträge: 12084
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Schnellchen »

Hallo Steffi,

eine abgebrochene ICSI??? Ich weiß nicht, ab wann der Versuch zählt. Auch werden die ICSI-Behandlungen laut aktuellem Urteil ab dem 01.01.1998 rückwirkend übernommen. Von daher denke ich mal, dass der Versuch nicht mit zählt, da müsstest du dich aber nochmals bei deiner Krankenkasse schlau machen.

Du musst nicht vor das Sozialgericht, wenn du in einer Krankenkasse bist, die die ICSI-Behandlungen übernimmt. Einige Krankenkassen schalten momentan noch auf stur (so z.B. die Techniker Krankenkasse). Übernehmen müssen sie aber über kurz oder lang alle - jedenfalls die gesetzlichen. Bei den privaten kenne ich mich nicht aus.

Eine Klage vor dem Sozialgericht macht momentan Sinn, wenn sich deine Kasse weigert, die Kosten zu übernehmen. Es gibt laut Urteil Dringlichkeitsfälle in denen die Kassen gezwungen werden, die Kosten sofort zu übernehmen. Hier spielt z.B. das Alter der Frau eine wichtige Rolle. Wenn ich das Urteil richtig interprätiere, heißt dass bei einer Frau von 35 Jahren oder älter.

Am besten ist, wenn du dich nochmals mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzt und nachforscht, wie sie zur Übernahme der Kosten stehen. Andreas wird die Zusage meiner AOK ins Babyhilfe-Forum zum Runterladen setzen und mit diesem Schreiben kanst du dann eventuell Druck auf deine Kasse machen.

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten. Viel Erfolg!
Lieber Gruß
Iris





Katrin

Beitrag von Katrin »

hallo iris
da habe ich doch auch noch eine frage:
wir hatten im zeitraum sept.99-juni 00 3 icsis, die wir damals alle
selber beezahlt haben.
ich würde natürlich jetzt gern versuchen rückwirkend die kosten wieder reinzukriegen.hat das überhaupt sinn?
wir sind beide bei einer bkk versichert.
vorallem mit welchen argumenten muß ich da auftreten?
für eine antwort bedankt sich schon mal im vorraus
katrin
Schnellchen
Rang5
Rang5
Beiträge: 12084
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Schnellchen »

Hallo Katrin,

die Kosten für deine ICSI kannst du versuchen, rückwirkend bei deiner BKK geltend zu machen. Hast du denn seinerzeit einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt? Und wenn ja, mit welcher Begründung wurde dieser abgelehnt.

Ich würde versuchen, die Kosten mit Berufung auf das Urteil, welches du dir unter Babyhilfe runterladen kannst, geltend zu machen. Wenn du jedoch neue Versuche machen möchtest, so zählen natürlich dann die drei bisher erfolglosen Versuche mit. Du hättest also einen weiteren Versuch und das war es dann - leider... Es geht eben halt auch um die "Erfolgsaussichten".


Lieber Gruß
Iris





anja
Rang0
Rang0
Beiträge: 150
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von anja »

Hallo,

in Bezug ab wann eine ICSI Behandlung als Versuch zählt sagte
mein Arzt zu mir "Ab Punktion".
Bei mir wurde bei 1. ICSI Behandlung vor der Punktion abgebrochen,
da ich nur 1 EZ hatte, und als ich in der Praxis nachfragte
sagte man mir, daß erst ab Punktion bei der Krankenkasse als
Versuch zählt, genau weiß ich es aber auch nicht

Anja
Benutzeravatar
Silvia
Rang1
Rang1
Beiträge: 891
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Silvia »


Hallo Steffi,

das gleiche habe ich auch gehört, wenn es nicht zur Punktion gekommen ist, zählt der Versuch nicht.

Grüße

Silvia
Schnellchen
Rang5
Rang5
Beiträge: 12084
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Schnellchen »

Hallo Ihr Lieben,

der Versuch zählt erst ab Punktion. Das ist 100%ig sicher!


Lieber Gruß
Iris





Benutzeravatar
Tilde
Rang1
Rang1
Beiträge: 316
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Tilde »

Hallo Ihr Lieben;

nun möchte ich auch noch etwas zu dem Thema sagen.
Da bei meiner letzten IVF-Behandlung keine Eizellen vorhanden waren habe ich mich bei der KIWU Praxis erkundigt, ab wann ein Versuch zählt. Mir wurde gesagt ab der Punktion. Dann habe ich im Fertinet-Forum gelesen, das der Versuch erst zählt wenn ein Transfer statt gefunden hat. Habe mich dann mit meiner KK in Verbindung gestetzt und bekam folgende Auskunft zu gesandt:

"Auszug aus den Richtlinien d. Bundesausschusses d. Ärzte und über ärztlich Maßnahmen zur künstl. Befruchtung.
Bei der IVF nach Nr. 10.3 gelten die Maßnahmen als vollständig durchgeführt, wenn die Eizllkultur angesetzt worden ist".

Also ist die Auskunft vieler KIWU Praxis einfach nicht richtig, dass grundsätzlich nach der Punktion der Versuch zählt.

Da jetzt die ICSI auch bezahlt wird könnte ich mir vorstellen, dass die Richtilinien b. ICSI ebenso gelten wie bei der IVF.

Hoffentlich konnte ich Euch ein wenig helfen.


Tilde
Da

<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: tilde am 2001-08-11 16:42 ]</font>
Antworten

Zurück zu „Rund um den Kinderwunsch“