elterngeld für pflegekinder- petition bis 31.07. mitmachen!!

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Mondschaf
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elterngeld für pflegekinder- petition bis 31.07. mitmachen!!

Beitrag von Mondschaf »

hallo,

für die, die nicht fürs ado- und pflegebereich freigeschaltet sind: eure unterstützung wird benötigt.

es gibt hier eine petition, in der gefordert wird, dass auch pflegeeltern entsprechend zu leiblichen und ado-eltern im ersten lebensjahr des kindes elterngeld erhalten:

http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bun ... tionID=702

bis jetzt haben nicht viele unterschrieben, über weitere unterzeichner würde ich mich freuen!

liebe grüße und danke für eure mithilfe!

mondschaf
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MondStern
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Beitrag von MondStern »

Auch wenn ich auf viel Kritik stoße aber dazu muss ich noch was sagen.

Warum sollen Pflegeeltern zum Pflegegeld (dass ja nicht gerade wenig ist bei Vollzeitpflege) auch noch Elterngeld bekommen?

Finde, dass das nicht korrekt ist. Entweder Pflegegeld oder Elterngeld, dass wäre ok, aber nicht beides.
Wir sind unendlich glücklich und dankbar, unsere Piraten sind da
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hallo mondstern,

iim adoordner wird auch gerade darüber diskutiert. ich kopier dir mal rein, was ich dazu geschrieben habe:
die JÄ legen ja viel wert darauf, dass die pflegeeltern anfangs zu hause bleiben und das pflegekind nicht gleich in die kita kommt. wenn das - aus guten gründen - erwartet wird, sollte das elterngeld gezahlt werden.
mit dem pflegegeld ist man doch im besten fall bei +/- null und das auch nur, wenn man das pflegekind sehr kanpp hält, was nicht unser ziel wäre. der zweck des pflegegeldes ist die untersttzung des kindes, da die pflegeeltern durch die pflege für die gemeinschaft arbeiten.

das ziel des elterngeldes ist ja ein ganz anderes, nämlich dass einer (übrigens wahlweise auch der vater) zu hause bleiben kann und die familie trotzdem einen nur etwas unter der berustätigkeit liegenden lebensstandard im ersten lebensjahr des kindes hat.

da pflegegeld und elterngeld völlig andere ziele haben, sollten sie auch nicht gegengerechnet werden.

da geht es ja nicht um prasserei, sondern viele haben ja kredite etc., die sie zurückzahlen müssen und ich verstehe nicht, wieso das für pflegeeltern sehr kleiner kinder anders als für leibliche oder ado-kinder gehandbabt wird.
1. ein pflegekind ist eben nicht ein eigenes bzw. adoptiertes kind, sondern man ist im fall der pflege vertragspartner des jugendamtes bzw. staates.
der status von pflegeeltern ist ja ein anderer als von leiblichen oder adoeltern. so hat das jugendamt bzw. die leiblichen eltern ja in vielen dingen (religiöse erziehung, impfen, schulen, besuchstermine der leibl. eltern...) ein mitspracherecht.
dazu kommt, dass das pflegekind zurückgeführt werden kann.
aus diesem grund werden pflegeeltern m.a. nicht bevorzugt, wenn sie pflegegeld erhalten und ado- und leibl. eltern eben nicht.
2. also "viel geld" finde ich das pflegegeld nicht unbedingt. ich hab jetzt die genaue summe nicht im kopf, aber ich so wie ich es in erinnerung habe, ist das gerade bei älteren kindern, für die man größere ausgaben (klassenfahrten, schulbücher etc.) hat, im besten fall +/- null ist. diese einschätzung wurde uns vom JA auch bestätigt.
ist jetzt etwas durcheinander, da aus zwei postings zusammenkopiert.

liebe grüße

mondschaf
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ernie69
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Beitrag von ernie69 »

Petition zu Anspruch auf Elterngeld für Pflegeeltern



Mit der Petition wird eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) dahingehend gefordert, dass Pflegeeltern, die ein Kind dauerhaft und in Vollzeitpflege in ihrem Haushalt aufgenommen haben, den selben Anspruch auf Elterngeld erlangen, wie die bisher nach § 1 BEEG Berechtigten.

Begründung:
Erklärtes Ziel des Elterngeldes ist unter anderem, einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung von Familien zu leisten und die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Lebensentwürfen mit Kindern zu unterstützen. Das Elterngeld soll eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bewirken und Familien im ersten Lebensjahr des Neugeborenen bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern.

Familien, die ein fremdes Kind wie ihr eigenes versorgen, betreuen und erziehen und nicht die Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 BEEG erfüllen, werden nach derzeitiger Rechtslage ohne erkennbare Gründe benachteiligt, indem sie vom Anspruch auf Elterngeld ausgeschlossen sind.Es kann nicht darauf ankommen, ob Eltern ein eigenes, ein Adoptivkind, ein Adoptionspflegekind oder das Kind eines Verwandten oder Lebenspartners bei sich aufziehen. Der Einsatz aller Eltern für das Wohl eines Kindes sollte in gleicher Weise anerkannt und unterstützt werden. Denn auch die Entscheidung für ein Leben mit einem Pflegekind ist ein Lebensentwurf, dessen Wahlfreiheit unterstützungswürdig ist. Auch für Pflegeeltern sind Beruf und Familie besser vereinbar, wenn im ersten Lebensjahr des ""neugeborenen Pflegekindes"" die Sicherung der Lebensgrundlage durch das Elterngeld unterstützt wird, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung des Kindes kümmern. Durch die Ungleichbehandlung werden Pflegkinder, die bereits vor allem aus benachteiligten Herkunftsfamilen stammen, ein weiteres Mal benachteiligt, indem ihre Betreuung und das Leben der aufnehmenden Familie, in der meist darüber hinaus auch leibliche Kinder angemessen zu versorgen sind, nicht genauso finanziell abgesichert wird wie die Betreuung leiblicher bzw. denen gleichgestellter Kinder.

Da das Elterngeld ohnehin auf die Zeit bis zur Vollendung des 14. Lebensmonates beschränkt ist, sollte das Elterngeld für die ganzheitliche, dauerhafte Betreuung jedes Kindes gezahlt werden, unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis das Kind zu den Betreuungspersonen steht. Auch der Pflegeeltern zustehende Anspruch auf Pflegegeld kann die Ungleichbehandlung nicht begründen, denn diesen Anspruch haben einige der in § 1 Abs. 3 und 4 BEEG genannten Berechtigten ebenfalls. Das Pflegegeld soll außerdem den Unterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung des Pflegekindes abdecken helfen; und zwar unabhängig davon, ob die Pflegeeltern einer Erwerbstätigkein nachgehen oder nicht. Auf keinen Fall ist das Pflegegeld dazu gedacht oder geeignet, den Lebensunterhalt einer Familie abzudecken, wenn wegen der Aufnahme eines Pflegekindes die Erwerbstätigkeit während der Elternzeit vorübergehend aufgegeben wird.

Wenn für Eltern mit Kindern in Vollzeitpflege ein Anspruch auf Elternzeit besteht (§ 15 ABs. 1 BEEG), sollte diesen Eltern auch finanziell die Möglichkeit eingeräumt werden, die Elternzeit im Sinne des Kindes zu nutzen.

http://www.agsp.de/html/n672.html

Das viiiiieeeelllle Pflegegeld ist so viel, dass ich mir zwischenzeitlich einen Zweitwagen - um genauer zu sein, ein Z3-Cabrio - leisten konnte


Spass beiseite - wie ebenfalls im Ado-Forum gepostet, ist Pflegegeld der Unterhalt der leibl. Eltern, obwohl das Geld vom Jugendamt gezahlt wird; das Elterngeld soll den "Einstieg" bzw. "Ausstieg" der Pflegeeltern aus dem Berufsleben, da ja vom Jugendamt aufgrund der oftmals traumatischen Vorgeschichte des Pflegekindes eine Aufgabe der Berufstätigkeit gefordert wird, "erleichtern" - das Pflegegeld soll dann regulär im Anschluss nach den max. 14 Monaten in "normaler" Höhe weiter gezahlt werden; also - die ersten 14 Monate ein erhöhter Betrag, dann Runterschraubung auf den normalen Betrag

ernie
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Dies ist für die Kinder, die anders sind,
die Kinder, die nicht immer Einser bekommen,
die Kinder, die Ohren haben,
zweimal so groß wie die der Altersgenossen.
Oder Nasen, die tagelang laufen.

Dies ist für die Kinder, die anders sind,
die Kinder, die einfach aus dem Schritt sind,
die Kinder, die viele hänseln,
die Schnittwunden auf ihren Knien haben,
und deren Schuhe ständig nass sind.

Dies ist für die Kinder, die anders sind,
die Kinder mit einem Hang zum Schabernack,
denn wenn sie erwachsen sind,
die Geschichte hat es gezeigt,
sind es die Unterschiede, die sie einzigartig machen.


Digby Wolfe
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leogs
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Beitrag von leogs »

Guten Morgen,

ich muss mich da der Meinung von Mondstern anschließen.

Was ich jetzt verstehen könnte wäre, wenn das Pflegegeld weniger wäre wie das Elterngeld, das man dann den Betrag aufstockt, aber beides (so hab ich es jetzt verstanden) find ich nicht ok.
Ich hab auch Kredite abzuzahlen und muss mit dem Elterngeld auskommen. :?: Denn nur weil ich kein Pflegekind haben werde, heißt es ja nicht das ich mich nicht auch erstmal ein Jahr um mein Kind kümmern möchte und zu Hause bleiben möchte.
Sorry falls ich mich jetzt in die Nesseln gesetzt habe. (falls ich was falsch verstanden habe, lasse ich mich gerne aufklären :wink: )

Grüßle Saskia
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...zum Erfolg besteht darin, immer wieder einen neuen Versuch zu wagen.

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1. Kryo 02/2010 fürs Geschwisterchen negativ
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hi saskia,

kann nur wiederholen, was ich oben schon schrieb:
ein pflegekind ist eben nicht ein eigenes bzw. adoptiertes kind,
sondern man ist im fall der pflege vertragspartner des jugendamtes bzw. staates.
der status von pflegeeltern ist ja ein anderer als von leiblichen oder adoeltern. so hat das jugendamt bzw. die leiblichen eltern ja in vielen dingen (religiöse erziehung, impfen, schulen, besuchstermine der leibl. eltern...) ein mitspracherecht.
dazu kommt, dass das pflegekind zurückgeführt werden kann.
aus diesem grund werden pflegeeltern m.a. nicht bevorzugt, wenn sie pflegegeld erhalten und ado- und leibl. eltern eben nicht.
leider bist du auf diese überlegungen in deiner antwort nicht eingegangen!

gruß

mondschaf
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Beitrag von rebella67 »

Ich bin dafür, dass Pflegeeltern Elterngeld erhalten sollen und ich habe auch schon unterschrieben. :-) Denn, wie Mondschaf sagt, es ist eine Leistung, die die Pflegeeltern auch für den Staat erbringen. Ich möchte nicht mit Pflegeeltern tauschen müssen, die ihr Kind dann wieder hergeben sollen. Wenn es die Pflegeeltern nicht gäbe und der Staat müsste die Kinder in Heimen unterbringen, wäre das nicht "nur" für die Kinder ein schlechterer Weg, sondern auch für den Staat. Das wäre nämlich erheblich teurer. Und da müssten dann auch nicht nur Kosten für die Verpflegung und Kleidung der Kinder aufgebracht werden, sondern vor Allem auch für die Pflegekräfte. Und das über 14 Monate hinaus!
Liebe Grüße, Rebella
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

schwupps nach oben :wink:

liebe grüße

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