für Ihre Situation habe ich großes Verständnis.
Die FDP-Bundestagsfraktion sieht zu ihrem großen Bedauern jedoch zurzeit keine Möglichkeit, Ihrem Anliegen zu entsprechen. Bei der künstlichen Befruchtung handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung. Eine Ausweitung dieser Leistung vom Umfang her oder auf weitere Personengruppen ist deshalb allenfalls vorstellbar, wenn sichergestellt wird, dass die daraus resultierenden Ausgaben über Steuermittel refinanziert werden. Das ist zurzeit jedoch erkennbar nicht der Fall. Selbst die von der großen Koalition beschlossene Aufstockung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung, der bis zum Jahr 2016 auf 14 Mrd. Euro anwachsen soll, ändert an dieser Beurteilung grundsätzlich nichts. Die vorgesehene Summe von im Endeffekt 14 Mrd. Euro ist nicht einmal ausreichend, um die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder sowie die heute unumstritten als versicherungsfremd anerkannten Leistungen wie Haushaltshilfen, Krankengeld bei Erkrankung der Kinder usw. zu finanzieren. Deshalb kann der Zuschuss der Krankenkassen auch im Hinblick auf den hohen Krankenversicherungsbeitrag zurzeit auch nicht auf nichtverheiratete Paare ausgeweitet werden.
Ich bedauere, Ihnen keine anderweitige Antwort geben zu können
Dazu sage ich nur kein Problem. Habe ja freies Wahlrecht
