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Witwe möchte die Embryonen ihres verstorbenen Mannes austrag

Verfasst: 26 Aug 2009 01:33
von rebella67
zu dem Thema, das ich in den letzten Tagen auch schon anderen Foren mitdiskutiert habe, möchte ich jetzt hier unbedingt einen Link auf die Webseite der Wunschmutter setzen.

Aufgrund von Spitzfindigkeiten im ESchG und deren richterlicher Auslegung soll eine Witwe dazu verurteilt werden, ihre Embryonen (Vorkernstadien) sterben zu lassen.

Alles Weitere inclusiv der Links findet ihr hier: http://www.kiwu-witwe.de/

Mit Einträgen in ihr Gästebuch könnt ihr sie unterstützen. Es gibt auch ein Spendenkonto für die zu erwartenden hohen Prozesskosten.

Verfasst: 26 Aug 2009 09:35
von JBB
Was ich nicht so richtig verstehe:

Es ist doch nichts Unübliches, dass Kryos aus der KiWu Klinik abgeholt werden. Wird denn dann jedesmal überprüft, ob alle Voraussetzungen noch gegeben sind? Das wäre doch ein großer Verwaltungsaufwand? Und wieso macht sich die Klinik strafbar, wenn sie die Zellen rausgibt?

Werden denn (logischwerweise) auch schwangere Witwen zur Abtreibung gezwungen? :evil:

Verfasst: 26 Aug 2009 10:15
von rebella67
Liebe Bea,

die Klägerin schreibt in einem anderen Forum, das ist ein großes Krankenhaus. Und in dieses Krankenhaus wurde auch ihr Mann nach dem Unfall gebracht und er ist dort gestorben. Offensichtlich ist das schon aus dem Grund auch dem Reproduktionsmediziner bekannt geworden. Nach dem ESchG ist es nur strafbar, wenn man die Eizelle WISSENTLICH mit dem Samen eines Verstorbenen befruchtet. Und die Spitzfindigkeit dabei ist, dass man nicht das Eindringen der Samenzelle in die Eizelle als "Befruchtung" bezeichnet, sondern die Kernverschmelzung, die bei den kryokonservierten Embryonen noch nicht gegeben ist.

Es geht hier nur um die Befruchtung. Nicht um alle Entwicklungsschritte danach. Wie du weißt, ist nach unserem christlichen ESchH nach der Verschmelzung der Vorkerne die Eizelle eine Person und die anschließende Vernichtung dürfte dann ja als Mord deklariert werden. Wäre der Mann nach der Kernverschmelzung und kurz vor dem Transfer gestorben bzw. wäre der Tod zu diesem Zeitpunkt dem Reproduktionsmediziner bekannt geworden, hätte er wohl auf den Wunsch der potentiellen Mutter die Embryonen auch transferieren müssen.

Verfasst: 26 Aug 2009 16:04
von cruzeiro
ja, wie man sieht, ist das EmbSchG nicht nur dämlich, sondern sogar menschenverachtend.

Aber vielleicht kann uns die höchste Verteidigerin des EmbschG, Frau Ulrike Riedel, die den § 1 EmbSchG so schön auslegen kann, mal ein paar Bundestagsdrucksachen zitieren, wo sich die schlauen Leute damals diesen Mist ausgedacht haben, damit ein blöder Normal-Sterblicher, nicht struktur-konservativ nicht-schwarz-grüner Bösmensch wie ich eine Erleuchtung erfährt.

cruzeiro

Verfasst: 26 Aug 2009 21:58
von Mondschaf
hallo rebella,

falls du sie kennst, bitte sie doch mal, ihr gästebuch dahingehend zu ändern, dass man nicht einsicht in die email-adresse bekommt. das ist mir einfach nicht anonym genug!

hallo all,

ich verstehe die rechtsprechung in deutschland nicht. lebensfähige kidner darf man unter bestimmten umständen abtreiben und über so etwas regen sie sich auf... :?:
meine ansicht ist ja, solange etwas keinem schaden zufügt, sollte erlaubt sein.

liebe grüße

mondschaf

Verfasst: 27 Aug 2009 00:19
von rebella67
Hallo Mondschaf,

ich kenne sie auch nicht weiter. Habe nur auch in einem anderen Forum geschrieben, wo sie mir geantwortet hat. Es lassen sich aber problemlos auch Beiträge ohne email-Adresse ins Gästebuch schreiben.

Verfasst: 22 Sep 2009 23:19
von rebella67
Jetzt findet man dort auch das Urteil “Im Namen des Volkes” im Volltext: http://www.kiwu-witwe.de/images/12.08.0 ... %20NBG.pdf

Interessant die Behauptung, der Befruchtungsprozess wäre noch nicht abgeschlossen, u.a. deshalb, weil es sonst einen rechtsfreien Raum gäbe, die befruchteten oder teilbefruchteten Eizellen wären eine Sache und es gäbe generell kein Recht auf Herausgabe. …

Verfasst: 07 Mai 2010 13:02
von Nanni***
Sie hat gewonnen, heute fiel das Urteil, der Transfer darf in Deutschland stattfinden

http://www.focus.de/gesundheit/baby/new ... 05813.html

Verfasst: 07 Mai 2010 14:00
von cruzeiro
und hier ist auch schon das Urteil des OLG Rostock. Schön, dass es schon am Verkündungstag im Internet samt Begründung vorliegt. Respekt.

http://www.mv-justiz.de/dokumente/GVP/7u0679ua.pdf

Verfasst: 07 Mai 2010 21:37
von rebella67
Juhu Juhu Juhu, ich freue mich so mit ihr!