Die Ablehnung der Kirchen
Verfasst: 14 Okt 2009 09:12
Da die christlichen Kirchen einen entscheidenden Einfluss auf unsere Staatspolitik und auf die gesamte Thematik „Assistierte Reproduktion“ haben, halte ich es für unerlässlich, dieses Thema in hier mit zu behandeln.
In der „Stellungnahme der evangelisch-methodistischen Kirche zu Fragen der künstlichen Befruchtung und der Gentechnologie“ von 1987, die nach wie vor als Argumentation gegen heterologe Befruchtungen benutzt wird, heißt es:
3.2. Heterologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
„Die Befruchtung der weiblichen Keimzelle mit dem Samen eines anderen als des Ehemannes, sei es durch die Einbringung des fremden Spendersamens in die Gebärmutter (heterologe Insemination), sei es durch eine Reagenzglasbefruchtung (heterologe In-vitro-Fertilisation) ist deshalb ethisch abzulehnen, - weil die Ehe durch das Dazwischentreten eines Dritten schwer belastet werden kann, - weil der genetische Vater sich in der Regel der Verantwortung für das nicht mit seinem Samen gezeugte Kind entzieht, - weil das Kind in seiner Identitätsfindung durch die Anonymisierung des genetischen Vaters (=Samenspenders) behindert wird, - weil Gesichtspunkte positiver Eugenik (=gewünschte Eigenschaften des Kindes bestimmend) bei der Auswahl des Spenders eine Rolle spielen können und – weil bei Mehrfachspendern die Gefahr von Verwandtenehen und der damit verbundenen möglichen Schäden nicht auszuschließen ist. In höherem Maße gilt das hier Gesagte für den Einsatz von „Samenbanken“ und „Eizellenreservoirs“ sowie für jede Art von Fremdschwangerschaften („Leihmutter“- oder „Ersatzmutter“-Verfahren). Außer der völligen Trennung von Zeugung und ehelicher Gemeinschaft führt die Anwendung dieser Verfahren insofern zur Entwürdigung von Menschen, als Frauen und Kinder durch sie als bloße Mittel für die Erfüllung von Wünschen missbraucht und die durch Schwangerschaft und Geburt entstehenden menschlichen Beziehungen missachtet werden. Die mögliche Verflechtung von Kinderwunsch, Ehrgeiz und Gewinnstreben droht zudem, das Kinderzeugen zum Geschäft und Kinder zur Ware werden zu lassen. Solchen Entwicklungen muss durch geeignete Gesetze und Kontrollen ein Riegel vorgeschoben werden.“
Die Einstellung der katholischen Kirche sowohl zur heterologen Befruchtung als auch zu jeglicher Art assistierter Befruchtung kommt in folgenden Worten von Johannes Paul dem II. klar zum Ausdruck:
„Forschungsarbeiten zur Behebung der Unfruchtbarkeit sind zu ermutigen, vorausgesetzt, dass sie im Dienst der menschlichen Person stehen, ihrer unveräußerlichen Rechte sowie ihres wahren und ganzheitlichen Wohls gemäß dem Plan und dem Willen Gottes. Techniken, die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen, sind äußerst verwerflich. Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind. Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird.
Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet (homologe künstliche Insemination und Befruchtung), sind sie vielleicht weniger verwerflich, bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar. Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt. Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben. Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person. Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muss. Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt, wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes, also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute, angestrebt wird ... Nur die Achtung vor dem Band, das zwischen den Sinngehalten des ehelichen Aktes besteht, und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung. Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes, sondern ein Geschenk. Das vorzüglichste Geschenk der Ehe ist also eine menschliche Person. Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden, so als könnte man ein Recht auf das Kind beanspruchen. In diesem Bereich besitzt einzig das Kind eigentliche Rechte: das Recht, die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein und das Recht, vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden.“
Beide Kirchen nutzen ihre Möglichkeiten, auf die Politik des Staates Einfluss zu nehmen, in vollem Umfang aus. Genau hier sehe ich einen wichtigen Schlüssel zu der Frage, warum die heterologe Befruchtung und im Ganzen die assistierte Reproduktion im 21. Jahrhundert immer noch mit einem so dicken Makel belegt ist.
Raten kann ich christlich eingestellten Eltern nach heterologer Befruchtung nur, ihr Kind nicht allzu christlich zu erziehen. Sonst schlägt am Ende die christliche Moral auf die Gefühlssituation des Kindes zurück. Ein deutliches Beispiel ist das Buch von Arthur Kermalvezen: „Ganz der Papa - Samenspender unbekannt“.
Ken Daniels beschreibt in seinem Buch „Building a family with the assistance of donor insemination“ Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Kirche stehen und einen entscheidenden Einfluss auf das damalige und auch noch auf das heutige soziale Klima haben, in dem es Paare, die eine heterologe Insemination durchführen lassen, immer noch für besser halten, darüber zu schweigen und in dem auch Ärzte es vorziehen, ihre Hilfe nicht öffentlich auszubreiten.
„1948 erklärte eine vom Erzbischof von Canterbury geleitete Kommission die DI zu einer Form des Ehebruchs. Die Kommission kritisierte, dass die DI die Masturbation fördere, und forderte, die DI strafrechtlich zu verfolgen. In Frankreich verurteilte 1949 die Französische Akademie für Moral und Politikwissenschaft die DI offiziell. Diese Position wurde auch von der Versammlung der Vereinigung französischsprachiger Gynäkologen und Geburtshelfer eingenommen. Die französische Soziologin Simone Bateman Novaes sagte: "die historischen Ursprünge assistierter Zeugung sind eindeutig belastet von Zweifeln über den moralischen Wert der mit ihr verbundenen Handlungen und von Zweifeln über ihre Legitimität als medizinische Behandlung."
Rebella
In der „Stellungnahme der evangelisch-methodistischen Kirche zu Fragen der künstlichen Befruchtung und der Gentechnologie“ von 1987, die nach wie vor als Argumentation gegen heterologe Befruchtungen benutzt wird, heißt es:
3.2. Heterologe Insemination und In-vitro- Fertilisation
„Die Befruchtung der weiblichen Keimzelle mit dem Samen eines anderen als des Ehemannes, sei es durch die Einbringung des fremden Spendersamens in die Gebärmutter (heterologe Insemination), sei es durch eine Reagenzglasbefruchtung (heterologe In-vitro-Fertilisation) ist deshalb ethisch abzulehnen, - weil die Ehe durch das Dazwischentreten eines Dritten schwer belastet werden kann, - weil der genetische Vater sich in der Regel der Verantwortung für das nicht mit seinem Samen gezeugte Kind entzieht, - weil das Kind in seiner Identitätsfindung durch die Anonymisierung des genetischen Vaters (=Samenspenders) behindert wird, - weil Gesichtspunkte positiver Eugenik (=gewünschte Eigenschaften des Kindes bestimmend) bei der Auswahl des Spenders eine Rolle spielen können und – weil bei Mehrfachspendern die Gefahr von Verwandtenehen und der damit verbundenen möglichen Schäden nicht auszuschließen ist. In höherem Maße gilt das hier Gesagte für den Einsatz von „Samenbanken“ und „Eizellenreservoirs“ sowie für jede Art von Fremdschwangerschaften („Leihmutter“- oder „Ersatzmutter“-Verfahren). Außer der völligen Trennung von Zeugung und ehelicher Gemeinschaft führt die Anwendung dieser Verfahren insofern zur Entwürdigung von Menschen, als Frauen und Kinder durch sie als bloße Mittel für die Erfüllung von Wünschen missbraucht und die durch Schwangerschaft und Geburt entstehenden menschlichen Beziehungen missachtet werden. Die mögliche Verflechtung von Kinderwunsch, Ehrgeiz und Gewinnstreben droht zudem, das Kinderzeugen zum Geschäft und Kinder zur Ware werden zu lassen. Solchen Entwicklungen muss durch geeignete Gesetze und Kontrollen ein Riegel vorgeschoben werden.“
Die Einstellung der katholischen Kirche sowohl zur heterologen Befruchtung als auch zu jeglicher Art assistierter Befruchtung kommt in folgenden Worten von Johannes Paul dem II. klar zum Ausdruck:
„Forschungsarbeiten zur Behebung der Unfruchtbarkeit sind zu ermutigen, vorausgesetzt, dass sie im Dienst der menschlichen Person stehen, ihrer unveräußerlichen Rechte sowie ihres wahren und ganzheitlichen Wohls gemäß dem Plan und dem Willen Gottes. Techniken, die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen, sind äußerst verwerflich. Diese Techniken (heterologe künstliche Insemination und Befruchtung) verletzen das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind. Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird.
Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet (homologe künstliche Insemination und Befruchtung), sind sie vielleicht weniger verwerflich, bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar. Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt. Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben. Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person. Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit, die Eltern und Kindern gemeinsam sein muss. Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt, wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes, also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute, angestrebt wird ... Nur die Achtung vor dem Band, das zwischen den Sinngehalten des ehelichen Aktes besteht, und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung. Das Kind ist nicht etwas Geschuldetes, sondern ein Geschenk. Das vorzüglichste Geschenk der Ehe ist also eine menschliche Person. Das Kind darf nicht als Eigentum angesehen werden, so als könnte man ein Recht auf das Kind beanspruchen. In diesem Bereich besitzt einzig das Kind eigentliche Rechte: das Recht, die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein und das Recht, vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an als Person geachtet zu werden.“
Beide Kirchen nutzen ihre Möglichkeiten, auf die Politik des Staates Einfluss zu nehmen, in vollem Umfang aus. Genau hier sehe ich einen wichtigen Schlüssel zu der Frage, warum die heterologe Befruchtung und im Ganzen die assistierte Reproduktion im 21. Jahrhundert immer noch mit einem so dicken Makel belegt ist.
Raten kann ich christlich eingestellten Eltern nach heterologer Befruchtung nur, ihr Kind nicht allzu christlich zu erziehen. Sonst schlägt am Ende die christliche Moral auf die Gefühlssituation des Kindes zurück. Ein deutliches Beispiel ist das Buch von Arthur Kermalvezen: „Ganz der Papa - Samenspender unbekannt“.
Ken Daniels beschreibt in seinem Buch „Building a family with the assistance of donor insemination“ Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Kirche stehen und einen entscheidenden Einfluss auf das damalige und auch noch auf das heutige soziale Klima haben, in dem es Paare, die eine heterologe Insemination durchführen lassen, immer noch für besser halten, darüber zu schweigen und in dem auch Ärzte es vorziehen, ihre Hilfe nicht öffentlich auszubreiten.
„1948 erklärte eine vom Erzbischof von Canterbury geleitete Kommission die DI zu einer Form des Ehebruchs. Die Kommission kritisierte, dass die DI die Masturbation fördere, und forderte, die DI strafrechtlich zu verfolgen. In Frankreich verurteilte 1949 die Französische Akademie für Moral und Politikwissenschaft die DI offiziell. Diese Position wurde auch von der Versammlung der Vereinigung französischsprachiger Gynäkologen und Geburtshelfer eingenommen. Die französische Soziologin Simone Bateman Novaes sagte: "die historischen Ursprünge assistierter Zeugung sind eindeutig belastet von Zweifeln über den moralischen Wert der mit ihr verbundenen Handlungen und von Zweifeln über ihre Legitimität als medizinische Behandlung."
Rebella