Gesetzliche Schieflage in Deutschland bezüglich Spenderdaten

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rebella67
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Gesetzliche Schieflage in Deutschland bezüglich Spenderdaten

Beitrag von rebella67 »

Kinder, die über die Art ihrer Entstehung aufgeklärt wurden, suchen als junge Erwachsene häufig nach ihrem Erzeuger. Einfach, weil sie ihre genetischen Wurzeln kennen lernen wollen. Sie sind in der Regel nicht daran interessiert, eine familiäre Beziehung aufzubauen. Aber ein einziges Treffen würde ihnen schon helfen.

Bis vor ein paar Jahren noch wurden in Deutschland die Spendedaten im Allgemeinen nach 10 Jahren vernichtet (gesetzliche Aufbewahrungspflicht für medizinische Daten). Vor ca. 2 Jahren gab es dann ein neues Transplantationsgesetz, das zwar nicht das Ziel hatte, DI-Kinder besser zu schützen, aber ganz zufällig als Nebenprodukt ausspuckte, dass die Daten aller Spender von menschlichen Körperteilen oder -flüssigkeiten 30 Jahre aufzubewahren sind.

Nun werden also die Daten 30 Jahre lang aufbewahrt und so mancher glaubt, damit hätte das Kind dann auch einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten. Weit gefehlt. Ob dieser Anspruch besteht, ist rechtlich unklar. Nach dem Bild, das ich mir bisher gemacht habe, wissen die meisten Ärzte noch nicht, wie sie sich nun verhalten sollen, wenn nun wirklich ein erwachsenes DI-Kind bei ihnen vorbei kommt und nach den Daten fragt.

Denn wenn die Spenderdaten erst bekannt sind, dann läuft der Spender Gefahr , mit Unterhaltszahlungen konfrontiert zu werden. Die Gefahr ist nicht übermäßig groß, aber sie ist latent. Es wird eine Frage der Zeit sein, bis es da zu einem ersten Prozess kommt. Damit der Spender mit Unterhaltsforderungen konfrontiert wird, müsste Folgendes geschehen. Das Kind müsste die Vaterschaft seines sozialen Vaters anfechten. Der bekannte Spender würde dann in alle Rechten und Pflichen eines rechtmäßigen Vaters einspringen müssen. Ein einigermaßen dankbares und zufriedenes "Kind" wird das nicht tun. Man stelle sich aber vor, das Verhältnis zum Vater war schlecht (kommt in den besten Familien vor), der Vater ist verstorben oder die Eltern leben sowieso getrennt und die Beziehung zum Vater ist nicht so gut. Vielleicht hat der Vater auch kein bzw. wenig Geld. Jetzt kommt es zu einem Kontakt zum Spender. Das "Kind" stellt fest, der hat ´ne Menge Kohle. Da oft Studenten als Spender genommen werden und die inzwischen mit beiden Beinen in einem lukrativen Job stehen könnten, ist das sogar nahe liegend. Wenn die soziale Vaterschaft nicht (mehr) viel wert ist, könnte doch das Kind auf solche Gedanken kommen.

Es muss unbedingt was passieren, DAMIT das ordentlich geregelt wird. Am Wichtigsten ist, dass die Spender sich wirklich nicht dieser Gefahr aussetzen. Rechtlich dürfte das Kind nur einen Anspruch auf Änderung der Vaterschaft haben, wenn auch der Spender damit einverstanden ist. Andere Kinder haben ja auch nicht die Möglichkeit, sich ihren Vater auszusuchen. Wenn DAS jedenfalls geregelt wäre, dann gäbe es auch viel mehr Yes-Spender. Viele Spender wollen nämlich deshalb keinen Kontakt zum Kind, weil sie keine Lust haben, unterhaltspflichtig und auch erbpflichtig zu werden. ...
Liebe Grüße, Rebella
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