Guten Tag Herr Dr. Peet,
Hatte schon die zweite negative ICSI.
Vor 8 Jh. spontane Schwangerschaft - war damals 32 Jh - Geburt einer gesunden Tochter
Seit 11/2 Jahren Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Nicht lange probiert, gleich Hormonbestimmung, soweit ok, gleich Clomifen bekommen, da ich schon 39 war und wurde gleich im ersten Clomifen-Versuch schwanger, aber leider Fehlgeburt.
Danach hat es nicht mehr geklappt.
Dann ins KiWuZe - ICSI aufgrund wenig Eizellen, Spermiogramm war sehr gut.
Punktion von einmal 3 Eizellen und einmal 4 Eizellen, jeweils 2 befruchtet und rasche Teilung
Transfer von jeweils 2 Vierzeller am Tag 2 nach PU in B-Qualität.
Leider keine Schwangerschaft.
Wie kann das sein, zweimal hat es gleich geklappt (sogar noch mit 39) und ein gutes Jahr später klappen nichmal 2 ISCI-Versuche?
Was für Untersuchungen wären notwendig, kann durch die Fehlgeburt die Einnistung in der Gebärmutter gestört sein?
Wäre ein Transfer am Tag 3 sinnvoller?
Danke[/quote][/list]
2 ICSI keine Einnistung
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo,
hier wären die üblichen Untersuchungen anzuraten:
Hormonanalytik, Thrombophiliediagn., Spermienfragmentationstest (ggf. Genetik beide, denn wenn ein gesundes Kind da ist, ist ja eine Störung nicht ausgeschlossen).
Peet
hier wären die üblichen Untersuchungen anzuraten:
Hormonanalytik, Thrombophiliediagn., Spermienfragmentationstest (ggf. Genetik beide, denn wenn ein gesundes Kind da ist, ist ja eine Störung nicht ausgeschlossen).
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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