Hallo,
ist es sinnvoller einen komplett neuen icsi versuch mit Blastozysten zu starten oder es zu riskieren mit einem Kryo-transfer mit nur einer eingefrorenen B-Qualitäts-Blastozyste, die vielleicht das auftauen nicht überlebt?
Wurden bei 3. icsi mit 2 Blastozysten schwanger, Zwillinge. Unsere zwei Mädchen sind jedoch vor 6 Wochen bei der Geburt in der 20. ssw gestorben. Auslöser war ein vorzeitiger Blasensprung. Infektion an der Fruchtblase.
Die vorherigen 2 Icsi und 3 Kryo negativ!
Wollen keinen sinnlosen Kryo-Zyklus starten, da ich auch diesen mit viel Menogon stimmulieren muss um zu nur einer Eizellreifung zu kommen.
Wir möchten bei einem neuen Versuch die bestmöglichsten Chancen nutzen um Schwanger zu werden.
Was würden Sie uns raten?
Kryotransfer mit nur einer eingefrorenen Blastozyste
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
man könnte ja auch einen sog. HRT Zyklus machen. Dabei wird die Schl.haut per Östrogenzufuhr aufgebaut, dan nach ca 14. Tagen durch zusätzlich Progesteron UMgebaut für den Transfer. Das ist billig und wenig belastend. Wenn dann der Embryo nicht das Auftauen überleben sollte, ist es nicht ganz so dramatisch.
Peet
man könnte ja auch einen sog. HRT Zyklus machen. Dabei wird die Schl.haut per Östrogenzufuhr aufgebaut, dan nach ca 14. Tagen durch zusätzlich Progesteron UMgebaut für den Transfer. Das ist billig und wenig belastend. Wenn dann der Embryo nicht das Auftauen überleben sollte, ist es nicht ganz so dramatisch.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.