Sehr geehrter Herr Dr Peet,
meine erste ICSI (wegen Verschlussazoospermie) findet im Juli statt und zuvor wird im Juni-Zyklus die Downregulierung begonnen. Bei Termin in der Kiwu wurde festgestellt, dass ich multifollikuläre Ovarien habe (links 13 und rechts 11, 8.ZT). Nehme keine Medis. Sonst keine Auffälligkeiten (regelmäßig ES, normale Hormonwerte, keine männliche Behaarung, Sonografie sonst i.O., kein Übergewicht, keine Schmerzen). Laut Assistenzärztin könnte das Risiko einer Überstimulation erhöht sein (werde mit 150IE Puregon stimulieren, vorher Decapeptyl und zum Auslösen Ovitrelle). Wie ist Ihre Einschätzung? Ist das schon ein krankhafter Befund oder ist das eine Normvariante? Ist die Gefahr der Überstimulation tatsächlich gegeben?
Danke!
Dr Peet: multifollikuläre Ovarien und Überstimulation
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
bei bestehendem Risiko einer Überstimulation würde ich nie das Long Prokoll anwenden (und sonst auch selten!). Auch mit 150 IE wäre ich skeptisch!
ICH würde nicht mehr als 100 IE im Antagonistenprotokoll anwenden, es gibt zahlreiche Studien, die darunter ein geringeres OHSS Risiko ergaben!
Peet
bei bestehendem Risiko einer Überstimulation würde ich nie das Long Prokoll anwenden (und sonst auch selten!). Auch mit 150 IE wäre ich skeptisch!
ICH würde nicht mehr als 100 IE im Antagonistenprotokoll anwenden, es gibt zahlreiche Studien, die darunter ein geringeres OHSS Risiko ergaben!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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