ich habe eine Frage zum "ungünstigten Fall" wenn es sich um die Kostenerstattung für eine ICSI handelt: ich bin PKV/Beihilfe versichert, mein Mann ist GKV versichert. Er ist Alleinverursacher (auch wenn ich diesen Begriff nicht mag).
Meine PKV (Debeka) hat alle Leistungen abgelehnt, die Beihilfe wird 25% zahlen.
Seine GKV hat 50% seiner Kosten incl. extrakorporaler Maßnahmen mit Chipkartenabrechnung zugesagt.
Meine Frage nun: Hat die GKV überhaupt eine Möglichkeit, Kosten an meinen Körper (sprich z.B. Medikamente) zu zahlen oder gibt es übergreifende Vorschriften, die den einzelnen gesetzlichen Kassen "freiwillige Leistungen", wie sie ja in der PKV durchaus verhandelbar sind, verbieten?
Ich habe immer wieder gelesen, dass man durchaus Leistungen erkämpfen kann (z.B. Medikamentenerstattung für mich bei meiner PKV) , weiß aber nicht, wo für die (gesetzlichen)Kassen keine Möglichkeiten mehr bestehen und wir unter Umständen umsonst Widersprüche schreiben.
Ich frage, da ich im Moment noch "kampfeslustig" bin (ICSI steht im Juni/Juli erst an) und nichts verschenken möchte. Gleichzeitig befürchte ich aber, bereits das Maximum für unsere Konstellation erreicht zu haben

Ganz vielen Dank für ihre Antwort und ihre Bereitschaft, hier im Forum Auskunft zu geben!!!
Eisbärfrau