Muss GKV nach Heirat neue Versuche übernehmen?

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Moderator: RA Wagner

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binilein_R
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Muss GKV nach Heirat neue Versuche übernehmen?

Beitrag von binilein_R »

Lieber Herr Wagner, liebe Mädels


nach 5 IVF (incl 2 FG) als Selbstzahler, überlegen wir nun Anfang nächsten Jahres zu heiraten. Wir sind beide in der GKV. Besteht, obwohl wir schon 5 IVF aus eigener Tasche bezahlt haben, dennoch ein Anspruch bei einer GKV auf Kostenübernahme? Ich bin der alleinige Verursacher und werde dann 37 sein. Muss ich meiner GKV (TK) überhaupt mitteilen, dass wir schon diverse Versuche hatten?

Bin dankar über jeden Tipp!


Binilein
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stepo72
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Beitrag von stepo72 »

@bin also ich glaube deine Klinik gibt an ob schon vor versuche gemacht wurden.
ich hatte mal mit bekommen das Kassen ablehnte weil schon vor versuche auf selbstzahler Basis gemacht worden sind.

Ich wurde mich anwaltlich bei unsicherheit beraten lassen sonst.
Liebe Grüsse SteffiBild mit unserer Maus im Herzen Bild
Prüfe zunächst, was sich an Positivem hinter jeder negativen Sache verbirgt
Plan B und unsere grosse Hoffnung Bild
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29.5 2012 Geburt unserer Zaubermäuse


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Rosenrot85
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Beitrag von Rosenrot85 »

Hallo,

schau mal hier:
http://www.wunschkinder.net/aktuell/ges ... -mit-5030/

Das hilft dir vielleicht weiter.

LG Rosenrot
1. ICSI Dezember 2010: negativ
1. Kryo Februar 2011: negativ
2. ICSI März 2011: negativ
3. ICSI Mai 2011: - Ovarialgravidität
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RA Wagner
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GKV: Anrechnung von privat getragenen Versuchen

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Binilein,

bei der GKV gilt das sogenannte Körperprinzip, d.h. die Krankenkasse wird die jeweiligen Kosten erstatten, welche bei dem jeweiligen Versicherten angefallen sind. Der „Verursacher“ ist bei der GKV für die Kostenfrage nicht entscheidend.

Ob vorherige Versuche angerechnet werden, ist bisher höchstrichterlich offen gelassen worden. So jedenfalls in dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.06.2009 (Az. B 3 KR 9/08 R). Die gesetzliche Regelung (§ 27a SGB V) und die Richtlinie des Bundesausschusses zur künstlichen Befruchtung könnten nach dem Wortlaut so verstanden werden, dass eine Anrechnung der vorherigen (vollständig privat gezahlten) Versuche erfolgen muss. Nach den vorgenannten Regelungen ist eine hinreichende Erfolgsaussicht und damit eine Kostentragungspflicht der GKV dann nicht gegeben, wenn bei IVF-Versuchen bereits drei vergebliche Behandlungsversuche vorgenommen wurden. Eine Unterscheidung wer die Kosten getragen hat wird in der gesetzlichen Regelung hingegen nicht vorgenommen.

Vor dem Hintergrund der bereits genannten Entscheidung des Sozialgerichtes Kiel sollte im Streitfall somit argumentiert werden, dass solche Behandlungsversuche nicht mit einzubeziehen sind, an deren Kostentragung die Krankenkasse nicht beteiligt war.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg im nächsten Versuch!

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
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