Guten Tag,
ich hatte mit meinem Exmann einen Behandlungsplan für 3 ICSI-Zyklen genehmigt bekommen.
Damals war er der Auslöser unserer ungewollten Kinderlosigkeit.
Inzwischen sind wir geschieden (da die gescheiterten Versuche uns auseinander trieben).
ich hab nun einen neuen Partner, doch jetzt stellt sich heraus das ich PCO habe und ich habe nun bedenken, das ich evtl. weitere Behandlungen benötige um doch noch zu meinem Wunschkind zu kommen.
Wie ist es nun mit der Kostenübernahme der GKV??
LG Happy3005
Neue Versuche?
Moderator: RA Wagner
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- Registriert: 09 Jul 2010 09:24
Wenn du die Versuche noch nicht aufgebraucht hast, stehen sie dir noch zu sofern ihr sie noch braucht. Ansonsten wuerd ich erst mal sagen, dass euch nichts mehr zusteht, wenn ihr alle 3 IVF/ICSI aufgebraucht habt.
PCO ist relativ einfach zu behandeln und braucht nicht unbedingt IUI/IVF/ICSI... sofern halt sein SG gut ist und deine Eileiter frei sind.
Manchmal reicht schon Gewicht zu reduzieren oder mal nach der SD schauen zu lassen.
PCO ist relativ einfach zu behandeln und braucht nicht unbedingt IUI/IVF/ICSI... sofern halt sein SG gut ist und deine Eileiter frei sind.
Manchmal reicht schon Gewicht zu reduzieren oder mal nach der SD schauen zu lassen.
Hashimoto, MTHFR Mutation 4G/4G homozygot + PAI I erhoeht
KIR AA, fehlende antiparnatale Antikoerper, NKs 6% >> 17% >> 16%
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2010-2013 > 1 IVF, 4 ICSI, 2 Kryos = 14 Embryos >> alles negativ! <<< Gibt keine Versuche mehr!
Evt wechseln wir die KK als Plan B, aber es gibt keinen Plan C oder D!
.
Nov 2013: Wir leben dann fuer uns alleine mit zwei Meerschweinen.
Sept 2013 - Ich ernaehre mich vollkommen Gluten- und Milchfrei! Und nehm 1mg Dexa wegen meiner Nebennierenrindenschwaeche. Ausserdem 5000iU Vit D + K2 taeglich, dazu ein paar andere B Vitamine und Methyl B12. Ferroverde, Omega 3, Codliver/Butteroil, Selen, Mg+Ca, manchmal Cr und Mn. Glaube Q10 und DHEA war auch mit dabei. Gruene Smoothies sind grad der Renner, viel gesund und auch viel Kokosfett (und Mettbroetchen)
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Oder Plan E - es passiert einfach so???
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6.2.2014 - 3+5 > 3. Urin positiv! Bluttest am Nachmittag: HCG: 427
...
28.9.2014 - 37+1 > Blasensprung und Kaiserschnitt wegen BEL - Allen gehts gut!
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Juli 2015 - Gibt es noch einen 6er? Wir verhueten nicht mehr!
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Anfang Oktober 2015 - Mein Mann stirbt
Wir sind zu zweit und muessen das Leben meistern.
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Medi-Preise: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... 3WGc#gid=0
KIR AA, fehlende antiparnatale Antikoerper, NKs 6% >> 17% >> 16%
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2010-2013 > 1 IVF, 4 ICSI, 2 Kryos = 14 Embryos >> alles negativ! <<< Gibt keine Versuche mehr!

Evt wechseln wir die KK als Plan B, aber es gibt keinen Plan C oder D!
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Nov 2013: Wir leben dann fuer uns alleine mit zwei Meerschweinen.

Sept 2013 - Ich ernaehre mich vollkommen Gluten- und Milchfrei! Und nehm 1mg Dexa wegen meiner Nebennierenrindenschwaeche. Ausserdem 5000iU Vit D + K2 taeglich, dazu ein paar andere B Vitamine und Methyl B12. Ferroverde, Omega 3, Codliver/Butteroil, Selen, Mg+Ca, manchmal Cr und Mn. Glaube Q10 und DHEA war auch mit dabei. Gruene Smoothies sind grad der Renner, viel gesund und auch viel Kokosfett (und Mettbroetchen)

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Oder Plan E - es passiert einfach so???

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6.2.2014 - 3+5 > 3. Urin positiv! Bluttest am Nachmittag: HCG: 427

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28.9.2014 - 37+1 > Blasensprung und Kaiserschnitt wegen BEL - Allen gehts gut!
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Juli 2015 - Gibt es noch einen 6er? Wir verhueten nicht mehr!
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Anfang Oktober 2015 - Mein Mann stirbt

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Kinderwunsch in neuer Partnerschaft
Hallo Happy3005,
die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung müsste erneut bei der Krankenkasse beantragt werden, da nach § 27a SGB V Voraussetzung ist, dass das Paar miteinander verheiratet ist. Sollten Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sein, dann scheidet ein Erstattungsanspruch gegen die GKV aus.
Ihrem Sachverhalt kann ich nicht entnehmen, ob Sie die zugesagten Versuche voll in Anspruch genommen haben. Sollte dieses der Fall sein, dann könnte die Krankenkasse argumentieren, dass die bisherigen Versuche angerechnet werden müssen. Nach meiner Auffassung spricht der Wortlaut der gesetzlichen Regelung aber dafür, dass bei einer neuen Ehe ein neuer Anspruch bestehen würde.
Darüber hinaus müssen natürlich die weiteren Leistungsvoraussetzungen für einen Anspruch gegen die GKV bestehen, vgl. www.ra-kinderwunschrecht.de/leistungsvoraussetzung
Bei weiteren Fragen helfe ich gern weiter.
Ihr RA Wagner
die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung müsste erneut bei der Krankenkasse beantragt werden, da nach § 27a SGB V Voraussetzung ist, dass das Paar miteinander verheiratet ist. Sollten Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sein, dann scheidet ein Erstattungsanspruch gegen die GKV aus.
Ihrem Sachverhalt kann ich nicht entnehmen, ob Sie die zugesagten Versuche voll in Anspruch genommen haben. Sollte dieses der Fall sein, dann könnte die Krankenkasse argumentieren, dass die bisherigen Versuche angerechnet werden müssen. Nach meiner Auffassung spricht der Wortlaut der gesetzlichen Regelung aber dafür, dass bei einer neuen Ehe ein neuer Anspruch bestehen würde.
Darüber hinaus müssen natürlich die weiteren Leistungsvoraussetzungen für einen Anspruch gegen die GKV bestehen, vgl. www.ra-kinderwunschrecht.de/leistungsvoraussetzung
Bei weiteren Fragen helfe ich gern weiter.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de