Unterschiedliche KK eine zahlt 4. Versuch andere nicht

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

Achtung: Forum geschlossen, da uns Herr Wagner nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

Gesperrt
Ibizagirl
Rang0
Rang0
Beiträge: 10
Registriert: 09 Okt 2012 14:11

Unterschiedliche KK eine zahlt 4. Versuch andere nicht

Beitrag von Ibizagirl »

Hallo zusammen,

ich habe heute morgen eine mündliche Zusage meiner Krankenkasse erhalten, das sie einen 4. ICSI Versuch unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt.
Auf die schriftliche Bestätigung warte ich gerade noch.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, mein Mann ist bei einer anderen KK versichert, hier haben wir keine Zusage zur Übernahme der 4. ICSI erhalten.

Wie läuft denn das nun??
Ich bin verwirrt, wie rechnet denn die KiWu dann wohl ab?

Ich freue mich wenn mir jemand helfen kann!!

Danke
Sonja
RA Wagner
Rang0
Rang0
Beiträge: 122
Registriert: 05 Apr 2012 14:26

Kostenübernahme für den 4. Versuch

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Ibizagirl,

die Kostenerstattung in der GKV erfolgt nach dem sogenannten Körperprinzip, wonach die Krankenkasse nur Kosten für diejenigen Maßnahmen übernimmt, welche bei ihrem Versicherten anfallen. Hiervon umfasst sind auch die Kosten, welche für Maßnahmen außerhalb des Körpers entstehen (sog. extrakorporale Leistungen). Nach der Richtlinie zur künstlichen Befruchtung sind die Kosten der extrakorporalen Maßnahmen von der Krankenkasse der Ehefrau zu tragen. Ob Ihre Krankenkasse die Kosten in vorgenanntem Umfang übernimmt können Sie aus der Satzung Ihrer Krankenkasse entnehmen.

Ob die Kosten Ihres Ehemannes für den vierten Versuch übernommen werden hängt von der Satzung der Krankenkasse Ihres Ehemannes ab. Wenn die Krankenkasse Ihres Mannes in der Satzung zusätzliche Leistungen für eine Kinderwunschbehandlung (über den gesetzlichen Umfang hinaus, d.h. der vierte Versuch) übernimmt, dann können Sie eine Kostenerstattung für den Kostenanteil Ihres Mannes erwarten.

Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen in der Satzung selber bestimmen können in welchem Umfang Erstattungen für weitere Versuche (über den gesetzlichen Umfang von drei Versuchen hinaus) erfolgen. Von einem festen Betrag bis zu einem Anteil der Kosten ist daher alles denkbar.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Versuch.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Gesperrt

Zurück zu „Kostenerstattung GKV und PKV bei klein-putz“