Auslands-ICSIs steuerlich nicht anerkannt

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

yps
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Auslands-ICSIs steuerlich nicht anerkannt

Beitrag von yps »

Hallo allerseits,
ich hab's schon woanders gepostet und wollte hier nochmal fragen, ob jemand ein Tipp oder Urteil hat:

Wir (Selbstzahler, beide ü. 40) haben die Kosten für unsere ICSIs bei der Steuererklärung (aussergewöhnliche Belastung o.ä.) mit angegeben, in der Hoffnung etwas (besser alles) davon anerkannt zu bekommen.
Das geschieht nun nicht mit dem Verweis darauf, dass die Behandlungen im Ausland (3x Österreich, 1x Türkei) stattfanden.
Hatte das schonmal jemand und hat erfolgreich Widerspruch eingelegt? Ich bekomme es vom FA noch schriftlich und habe wohl die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Ich wäre froh über einen Tipp!
LG, yps
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Schneckchen
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Beitrag von Schneckchen »

Hallo,

bei uns wurden die Kosten der Auslands-ICSI ohne Probleme anerkannt. Sogar die Hotelkosten, Fahrtkosten etc.

LG, Schneckchen
RA Wagner
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Beitrag von RA Wagner »

Hallo yps,

der Grund der Ablehnung ist ja noch nicht klar, aber vielfach ist ein Grund für eine Ablehnung, dass vom Finanzamt ein Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz (ESchG) unterstellt wird. Dieses Gesetz gilt nur in Deutschland, so dass sich Ärzte außerhalb Deutschland an diese Regelungen nicht halten müssen. Ob ein Verstoß gegen das ESchG vorliegt würde (wenn die Behandlung in Deutschland wäre), kann nur unter Prüfung des jeweiligen Einzelfalles festgestellt werden. Soweit eine nach deutschem Recht unzulässige Behandlungsmethode vorgenommen wurde, wird auch eine außergewöhnliche Belastung verneint. In diesem Fall werden die Kosten nicht als steuerlich abzugsfähig anerkannt. In diesen Fällen kann eine Bestätigung hilfreich sein, dass ihm Rahmen der Behandlung nicht gegen das deutsche ESchG verstoßen würde.

Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid müssen Sie bitte die Frist beachten. Ich hoffe, dass Sie Ihre Forderung noch anerkannt bekommen.

Schöne Grüße

RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
yps
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Beitrag von yps »

Hallo Herr Wagner, hallo allerseits,
heute bekomme ich das Ganze schriftlich! Das muss ich mal kurz zitieren:
"...Kosten für eine künstl. Befruchtung können unter best. Voraussetzungen als außengewöhnl. Belastung steuerlich abzugsfähig sein. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztl. Berufsordnungen in Deutschland vorgenommen werden.
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erfolgte in Ihrem Fall eine künstl. Befruchtung mittels Spermien-und Eizellspende !!"
:o "Da Eizellspende in Deutschland verboten...keine Übereinstimmung mit vorgenannten Richtlinien....leider Ablehnung..usw!" :o

Also ich weiß nicht, wo der Sachbearbeiter irgendetwas von Spende gelesen hat, es war definitiv weder Samen- noch Eizellspende. (Mindestens Letzteres ist in besagten Ländern übrigens auch verboten). Und davon steht auch so gar nichts in den eingereichten Unterlagen.
Wie würden Sie/ wie würdet ihr hierauf reagieren?
Das Verfahren, die Ursache, den Grund für die Klinikwahl und die Methode (ICSI!) erläutern?
Persönlich vorbeigehen, anrufen oder schreiben? (Sitzen da etwa auch "nur Menschen"? ;) )
Ich danke sehr für jeden Tipp!
Herzliche Grüße, Yps
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

@ yps

Wahrscheinlich unterstellt Dir der/die Sachbearbeiterin erst mal pauschal, dass Deine
Auslandsbehandlung eine EZSp war. Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben.
Denn wie Du schon richtig geschrieben hast:

Sowohl in Österreich als auch in der Türkei ist die Eizellspende verboten.

http://www.zeit.de/wissen/2011-11/samen ... esterreich
http://www.eizellspende-dissertation.de ... pende.html

Und das ist auch der einzige Grund, der ausreichen sollte, dass die Unterlagen doch
anerkannt werden. Ich würde das kurz und knackig im Widerspruch erläutern und
gar keinen großen Roman schreiben.

Ich habe den leisen Verdacht, dass erst mal pauschal alles abgelehnt wird, in der
Hoffnung, dass die Ablehnung geschluckt wird. Viele nehmen eine Ablehnung als
gegeben hin und machen sich nicht die Mühe, einen Widerspruch einzulegen.
Das Geld hat das Finanzamt schon mal gespart.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
---------------------------------------

Kinderwunsch seit 1999
1. Behandlung Juli ´07: negativ
.
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.
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.
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8. Behandlung November ´09: positiv, MA bei 8+2 :cry:
.
10. Behandlung August ´10: negativ
1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.


Bild


Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Václav Havel, * 05.10.1936; † 18.12.2011)
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atonne
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Beitrag von atonne »

Hallo, Yps,

das wäre wirklich zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Es ist übrigens nicht nur so, dass in Österreich und der Türkei die EZ-Spende verboten ist, sondern in beiden Ländern ist auch die Befruchtung mit Spendersamen bei einer IVF/ICSI nicht zulässig (in Österreich geht nur IUI mit Spendersamen, in der Türkei geht in der Hinsicht gar nichts - Quellen habe ich gerade nicht zur Hand, kann ich aber mal suchen, wenn Du sie brauchen solltest).

Viel Glück, Atonne

TESE im Februar 2005 (D) und August 2009 (D) und PESA (TR) im Juli 2012 erfolgreich
-- 1. Praxis (D)
2 ICSIs April/Mai 2005 und Juli 2005, 1 Kryo Dezember 2005, TF von insgesamt 4 Embryos - NEGATIV
-- 2. Praxis (D)
4 ICSIs Juli 2006, März 2007, September 2007 und November 2007, TF von insgesamt 8 Embryos - NEGATIV
-- 3. Praxis (D)
3 ICSIs Oktober 2008, März 2009 und September 2009, 1 ICSI ohne TF Juli 2009, 1 Kryo ohne TF Juli 2009, TF von insgesamt 7 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 4. Praxis (Ö)
2 ICSIs April/Mai 2010 und November 2010, 1 ICSI ohne TF Februar 2011, 3 vor PU abgebrochene ICSIs März 2010, September 2010 und August 2011, TF von insgesamt 3 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 5. Praxis (D)
4 ICSIs Dezember 2011, Februar 2012, April/Mai 2012 und Juli 2013, 1 vor PU abgebrochene ICSI April 2012, TF von ingesamt 5 Embryo - 2x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 6. und letzte Praxis (TR)
- 2 ICSIs Juli 2012 und Mai 2013, 1 ICSI ohne TF Dezember 2012, 2 vor PU abgebrochene ICSIs November 2012 und April 2013, TF von insgesamt 4 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV


Wir stellen uns auf einen langen Atem ein...

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Mit dem besten Hund der Welt für immer im Herzen - Du hast uns in schweren Zeiten begleitet und fehlst uns auf Schritt und Tritt :cry:!
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Schneckchen
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Beitrag von Schneckchen »

Hallo yps,

ich denke auch, ein Widerspruch gegen die Ablehnung ist hier angebracht, da der Sachbearbeiter von einer Eizellspende ausgegangen ist. Und wenn du belegen kannst, dass es nur eine "normale" ICSI war, habt ihr sicher gute Chancen, dass du die Kosten doch noch anerkannt bekommst.
Bei uns war es übrigens auch eine normale ICSI, allerdings mit Blastokultur, die aber mittlerweile in D auch gemacht wird. Das war aber 2006 noch nicht so üblich ( da war meine Auslands-ICSI).

Viel Glück weiterhin !!

LG, Schneckchen
yps
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Beitrag von yps »

Hallo,
natürlich hat der FA Beamte alle Belege (im Original). Auf denen steht übrigens immer "ICSI" und nichts anderes. Ich habe Null Ahnung, wo er Spermien- oder / und Eizellspende gelesen hat. Ich denke, hier saß einer davor, der wegen Ausland sofort etwas "Verbotenes" vermutet. Jedenfalls wird hier einiges durcheinander geworfen. (Schön für ihn, dass er in der Thematik so ohne jeden Schimmer ist).

Ich bin ja erstmal zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ich werde kurz erläutern, dass es sich entgegen seiner Annahme der Eizell-und Samenspende um eine Künstl. Befruchtung mit eigenem "Material" handelt und alle Maßnahmen komplett übereinstimmen mit den Richtlinien der ärztl. Berufsordnung in Deutschland.
Vielleicht noch kurz erläutern, dass wir im Ausland waren, weil wir uns - nach Fehlversuchen in D - an diesen beiden Instituten in Istanbul und Österreich sehr gut aufgehoben fühlten.
Wenn dann eine Ablehnung erfolgt, lege ich natürlich Widerspruch ein.

Ich bin immer noch geschockt, wie gänzlich uninformiert manche Menschen sind und wie schnell beim Thema Kinderwunsch die Unterstellung mitschwingt, man würde etwas "illegales" tun. Zumal an dieser Stelle gibt es außer "Rechnungsstempel aus dem Ausland" so gar keinen Anhaltspunkt für Samen- oder Eizellspene, geschweige denn gleich BEIDES! Darf das FA nicht googlen?
Ich würde erwarten, man liest genauer oder macht sich schlau.

Nun denn, danke euch schon mal und wenn ihr noch weitere Vorschläge habt, was dringend in die Stellungnahme muss, dann gern her damit.
Lieben Dank,
Yps
Chrissafengi
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Steuern

Beitrag von Chrissafengi »

Hallo YPS, ich war zwei mal in der Türkei zur ICSI. Das Finanzamt hat die Kosten problemlos anerkannt. Flug und Hotelkosten wurden ebenfalls anerkannt. Ich empfehle Dir Einspruch einzulegen.
Viel Erfolg.

LG
Chrissa
yps
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Beitrag von yps »

Ende gut, alles gut.... kann ich jetzt vermelden ;)
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