Tochter siegt vor Gericht - Arzt muss Samenspender nennen

Die heterologe Insemination ist eine Insemination mit Spendersamen.

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luzie773
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Tochter siegt vor Gericht - Arzt muss Samenspender nennen

Beitrag von luzie773 »

Ging gerade bei ntv über den News-Ticker:
Das Urteil könnte Signalwirkung haben: Die 21-jährige Tochter eines anonymen Samenspenders erstreitet vor dem Oberlandesgericht Hamm das Recht, den Namen ihres Vaters zu erfahren. Der beklagte Arzt teilt mit, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Das Gericht glaubt ihm aber nicht.

Eine Samenbank muss einem anonym gezeugten Kind den Namen des leiblichen Vaters nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem wegweisenden Urteil entschieden. Geklagt hatte eine 21 Jahre alte Frau, deren Mutter sich auf diese Weise befruchten lassen hatte. Die Richter im westfälischen Hamm werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen.

Der beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke beruft sich weiter darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Die Unterlagen hätten damals nur zehn Jahr aufbewahrt werden müssen, sagte Katzorke in einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. Katzorke, der bei der Verkündung der Entscheidung nicht anwesend war, bezeichnete das Urteil als "rein theoretisch".

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts nahmen dem Mediziner die Argumentation nicht ab. Bei einer Befragung hatte er sich in Widersprüche verstrickt und zugegeben, dass nicht alle Daten vernichtet wurden.

Etwa 100.000 Kinder von Samenspendern

Die Klägerin Sarah P. wollte sich nicht selbst zu ihrem juristischen Erfolg äußern. Der Anwalt der jungen Frau kündigte aber eine Stellungnahme an. Seit rund vier Jahren weiß die 21-Jährige, dass ihr Vater nicht ihr Erzeuger ist. Sie kämpft gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder auf juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen.

Bereits 1989 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Erst das Jahr 2007 brachte mit dem Gewebegesetz eine Neuerung: Unterlagen zur Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, müssen jetzt 30 Jahre aufbewahrt werden.

Zur Zahl der Betroffenen in Deutschland gibt es nur Schätzungen. Das Essener Novum-Zentrum für Reproduktionsmedizin, das der jetzt beklagte Mediziner Katzorke leitet, geht von rund 100.000 Kindern anonymer Samenspender aus.
Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/Arzt-muss-S ... 79921.html
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stepo72
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Beitrag von stepo72 »

OHA ich denke nun sitzen viele Männer die vor 18/ 20 Jahren , die im Schutze der Anonymität gespendet haben zu hause und "zittern"
Das zieht nun einen gewaltigen Lämmerschwanz nach sich, als Beispiel Erbfolge?!
Und ich bin mir nicht sicher ob den spemdern das alles so recht ist das sie nun verfahren wieviele Kinder sie gezeugt haben, in ihrem damaligen jugendlichen "Wahnsinn" scherzhaft ausgedrückt
Und das wärs ja wohl für viele Kliniken mit samenspende, ich denke viele Männer lassen nun lieber du hose zu. Da kommt noch einiges nach,ganz sicher.
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

@ Stepo

Es geht lediglich darum, dass die Person des Spenders nicht mehr anonym bleibt.
Die rechtlichen Belange sind ganz klar geregelt. Der rechtliche Vater ist der Ehemann
der Mutter, und somit hat das Kind keinerlei rechtliche Ansprüche an den Spender.
Dadurch ist auch die Erbfolge klar geregelt.

Soweit ich weiß, dürfen die Daten erst nach dem 18. Geburtstag des Kindes
preis gegeben werden. Die Unterhaltspflicht liegt beim rechtlichen Vater, der
sich ja durch seine Unterschrift bei der Behandlung dazu verpflichtet hat.

Bei einer Adoption treten die leiblichen Eltern ja auch alle rechtlichen Pflichten
an die Adoptiveltern ab. So ähnlich muss man sich das vorstellen. Das Kind
ist gegenüber dem Adoptivvater erbberechtigt.
Zuletzt geändert von Katharinchen am 06 Feb 2013 16:04, insgesamt 1-mal geändert.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
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Kinderwunsch seit 1999
1. Behandlung Juli ´07: negativ
.
.
.
.
.
.
8. Behandlung November ´09: positiv, MA bei 8+2 :cry:
.
10. Behandlung August ´10: negativ
1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.


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sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Václav Havel, * 05.10.1936; † 18.12.2011)
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stepo72
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Beitrag von stepo72 »

OK , dann hoffen wir mal das es so bleibt und nicht da auch jemand vor Gericht zieht, :gröhl:
Oh man naja bleibt aber spannend trotzdem die ganze Geschichte
Und was ist wenn es juristisch keinen Vater gibt, oder mehr gibt.?
Alles möglich in der heutigen zeit .
Es geht nicht im Unterhaltspflicht. Das klar das erst nach 18 .
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

@ Stepo

Wenn er gestorben ist, ist das Kind Halbwaise und alleiniges Kind seiner Mutter.
Dann hat es seinen Vater schon beerbt.

Und wenn die Ehe geschieden wurde, bleibt der geschiedene Vater trotzdem der Vater.

Ohne Ehemann geht es in D auf dem offiziellen Weg über die Samenbank nicht, soweit ich weiß.
Fürchten müssen sich lediglich vielleicht die privaten Samenspender, mit deren Hilfe ledige
Frauen schwanger werden, aber die haben ja auch meistens einen Vertrag mit der Mutter
aufgesetzt, in dem die Unterhaltspflicht ausgeschlossen wurde. Grenzfälle gibt es sicher immer.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
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1. Behandlung Juli ´07: negativ
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1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
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stepo72
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Beitrag von stepo72 »

OK danke dir 'lach vielleicht kann man ja doppelt erben. Spass.
Aber wie fühlt sich das für du Männer an, das wäre auch mal interessant. Oder?
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Janda
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Beitrag von Janda »

Katharinchen hat geschrieben:@ Stepo

Es geht lediglich darum, dass die Person des Spenders nicht mehr anonym bleibt.
Die rechtlichen Belange sind ganz klar geregelt. Der rechtliche Vater ist der Ehemann
der Mutter, und somit hat das Kind keinerlei rechtliche Ansprüche an den Spender.
Dadurch ist auch die Erbfolge klar geregelt.

Soweit ich weiß, dürfen die Daten erst nach dem 18. Geburtstag des Kindes
preis gegeben werden. Die Unterhaltspflicht liegt beim rechtlichen Vater, der
sich ja durch seine Unterschrift bei der Behandlung dazu verpflichtet hat.

Bei einer Adoption treten die leiblichen Eltern ja auch alle rechtlichen Pflichten
an die Adoptiveltern ab. So ähnlich muss man sich das vorstellen. Das Kind
ist gegenüber dem Adoptivvater erbberechtigt.
Das stimmt so nicht ganz. Das Kind kann die Vaterschaft theoretisch anfechten (1600 Abs. 5 BGB) und den genetischen Vater feststellen lassen. Ist bei einer gesunden Familienstruktur aber unwahrscheinlich.

Ich denke auch, dass sich da jetzt einige Spender im Nachhinein Gedanken machen. Das Urteil ist dennoch echt zu begrüßen!
Kinderwunsch seit Dezember 2010

Kinderwunschbehandlung:
1. ICSI: Mai 2012 - negativ
2. ICSI: September 2012 - negativ
3. ICSI: Januar 2013 - negativ
Kryo aus 3. ICSI: Mai 2013 - negativ
Kryo aus 4. ICSI: Juli 2013 - positiv :)


Adoptionsanerkennungsverfahren:
Anerkannte Adoptionsbewerber seit März 2013

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Geschwisterversuch:
Kryo aus 4. ICSI: Februar 2015 - positiv :)

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Noch ein Geschwisterversuch:
Kryo aus 4. ICSI: Januar 2017 - wieder positiv :)

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Janda
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Beitrag von Janda »

Katharinchen hat geschrieben:@ Stepo

Wenn er gestorben ist, ist das Kind Halbwaise und alleiniges Kind seiner Mutter.
Dann hat es seinen Vater schon beerbt.

Und wenn die Ehe geschieden wurde, bleibt der geschiedene Vater trotzdem der Vater.

Ohne Ehemann geht es in D auf dem offiziellen Weg über die Samenbank nicht, soweit ich weiß.
Fürchten müssen sich lediglich vielleicht die privaten Samenspender, mit deren Hilfe ledige
Frauen schwanger werden, aber die haben ja auch meistens einen Vertrag mit der Mutter
aufgesetzt, in dem die Unterhaltspflicht ausgeschlossen wurde. Grenzfälle gibt es sicher immer.
Ach ja, und auf Kindesunterhalt kann man im Voraus nicht verzichten (1614 Abs. 1 BGB).

Ist aber auch nur eine theoretische Anmerkung. Wo kein Kläger, da kein Richter :)
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Beitrag von Katharinchen »

@ Janda
Das Kind kann die Vaterschaft theoretisch anfechten
Das wusste ich jetzt nicht.

und auf Kindesunterhalt kann man im Voraus nicht verzichten
Aber ich denke mir mal, dass man in einem Vertrag festhalten kann,
dass nach der Samenspende jegliche rechtlichen Ansprüche verfallen.

Hm, :grübel: dabei geht es ja nur um die direkt Beteiligten, also den Spender
und die Empfängerin. Die Rechte Dritter (des Kindes) lassen sich damit
sicher nicht ausschließen. :?: In einer Ehe ist es ja geregelt,
wer unterhaltspflichtig ist, aber bei Alleinstehenden wird es schwierig.
Fazit: wenn ich ein Mann wäre und spenden wollen würde, würde ich
lieber den offiziellen Weg über eine Samenbank gehen, um auf der
sicheren Seite zu sein.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
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10. Behandlung August ´10: negativ
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Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.


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Beitrag von stepo72 »

@kathrinchen, das meinte ich wenn es keinen Vater gibt zB. Oder wie ist es wenn vor der Geburt das paar sich trennt?
Gut in D muss man verheiratet sein für die Samenbank.
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