mehr Infos unter http://www.ethikrat.orgBerlin (dpa) - Der nationale Ethikrat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, bislang verbotene Gentests bei künstlicher Befruchtung unter bestimmte Bedingungen zuzulassen. Das Gremium empfahl einmütig, die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in einem Fortpflanzungsmedizingesetz zu regeln. Die Gentests sollten unter anderem bei Paaren möglich sein, deren Kinder wahrscheinlich an einer unheilbaren Erbkrankheit leiden werden, hieß es in dem in Berlin vorgelegten Papier. Kritik an der Empfehlung kam aus den Reihen von SPD und Union.
Dem Papier zufolge sollte die PID ausnahmsweise auch zugelassen werden, wenn Paare ein hohes Risiko tragen, eine Chromosomenstörung zu vererben, mit der der Embryo nicht lebensfähig wäre. Dies sollte auch gelten, wenn mit der PID die Erfolgsquote der Therapie unfruchtbarer Paare deutlich gesteigert, die Anzahl der verbrauchten Embryonen und das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften verringert werden kann. Voraussetzung für den Test sei eine umfassende Beratung.
Die mehrheitliche Haltung des Ethikrats traf bei dem Ratsmitglied Hans-Jochen Vogel (SPD) auf scharfe Ablehnung. Die Empfehlung sei ein Schritt auf dem Weg zur Menschenzüchtung, sagte Vogel im Deutschlandradio Berlin. Die Unionsfraktionsvize Maria Böhmer (CDU) bekräftigte die ablehnende Haltung der Union. «Wenn PID in Deutschland zugelassen wird, kommen wir zu einer Selektion», sagte sie im Deutschlandfunk.
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