Lieber Herr Dr. Peet,
bei mir wurde letzte Wo. während der Gebärmutterspiegelung eine 45 mm große Zyste im Douglasraum festgestellt.
Im nächsten Zyklus werde ich mit Pille und Downregulierung auf einen Kryo-TF vorbereitet. Jetzt bin ich sehr besorgt, ob die Zyste für die Einnistung und ggf. für die Schwangerschaft störend sein kann.
Was meinen Sie, sollte man die Zyste vorher operieren lassen oder würde sie nicht stören?
Das Bild füge ich bei.
Vielen Dank und liebe Grüße
Smilla
Dr. Peet: Zyste im Douglas-Raum.
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
das ist eine Frage, die Sie Ihrem KiWu Doc stellen müssen, denn dieser hat die Zyste gesehen. Die Fotos geben „nichts her“, es ist kaum etwas zu erkennen. Da Ihr Doc aber grünes Licht gegeben hat, wird es sich nicht um eine „problematische Zyste“ handeln!.
Peet
das ist eine Frage, die Sie Ihrem KiWu Doc stellen müssen, denn dieser hat die Zyste gesehen. Die Fotos geben „nichts her“, es ist kaum etwas zu erkennen. Da Ihr Doc aber grünes Licht gegeben hat, wird es sich nicht um eine „problematische Zyste“ handeln!.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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