Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem Krankenkassenwechsel und der Kostenübernahme.
Mein Mann (Alleinverursacher) war bisher in der PKV. Wir hatten durch IVF unser erstes Kind bekommen und für das Geschwisterkind bereits drei weitere Versuche verbraucht. Die PKV hat und zwei weitere Versuche (also Nummer 4 und 5) zugesagt.
Aufgrund von Arbeitslosigkeit wird mein Mann nun demnächst in die gesetzliche Krankenkasse wechseln müssen. Meine Frage ist nun daher: Kann/darf/muss die GKV die Vorversuche die in der PKV gelaufen sind anrechnen, oder könnten wir da komplett neu 3 Versuche beantragen??
Bisher wurden die Versuche zu 100 % von der PKV bezahlt.
Vielen Dank im Voraus!!!
LG
Sandy
neue Versuche in der GKV nachdem 3 Versuche in PKV
Moderator: RA Wagner
neue Versuche in der GKV nachdem 3 Versuche in PKV
1. ICSI April 2012 positiv
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Projekt "Schwesterlein " startet Oktober 2013
1. ICSI Oktober 2013, negativ
2. ICSI Dezember 2013, negativ
3. ICSI Juli 2014 - kein Transfer, negativ
4. ICSI Februar 2015 - negativ
5. ICSI Mai 2015, BT 02.06.2015, hcg 137 (Punktion +13)
BT 09.06.2015, hcg 2840 (Punktion +20)
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1. ICSI Oktober 2013, negativ
2. ICSI Dezember 2013, negativ
3. ICSI Juli 2014 - kein Transfer, negativ
4. ICSI Februar 2015 - negativ
5. ICSI Mai 2015, BT 02.06.2015, hcg 137 (Punktion +13)
BT 09.06.2015, hcg 2840 (Punktion +20)
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Das ist so nicht richtig, die PKV rechnet Vor-Versuche in der GKV nicht unbedingt an (zumindest nach meiner persönlichen Erfahrung, die GKV hätte nach 2 Nullbefruchtungen definitv nichts mehr gezahlt). Vorversuche schmälern aber unter Umständen die mindestens 15% Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft.Krabbenkind hat geschrieben:Rein rechtlich müssen die Vorversuche angerechnet werden, d.h. ihr habt keinen gesetzlichen Anspruch. Wenn eine GKV weitere Versuche genehmigt, dann aus Kulanz. Ich drücke die Daumen für eine wohlwollende Entscheidung![]()
![]()
Das Gleiche gilt auch umgekehrt bei Wechsel von GKV zu PKV.
Allerdings wird wohl meistens der Kiwu beim wechsel in die PKV ausgeschlossen, da die Erkrankung ja bereits bei Versicherungsabschluss bekannt ist.
Die Richtlinien über künstliche Befruchtung sehen vor, dass die GKV bis zur max. Anzahl von 3 negativen Versuchen zahlt. Danach wird keine Erfolgsaussicht mehr gesehen.
Ich persönlich würde das so auslegen, dass es sich dabei auch um von der GKV bezahlte Versuche handelt und damit Selbstzahlerversuche und über die PKV abgerechnete Versuche nicht zwingend angegeben werden müssen. Allerdings würde ich da mal mit der Kiwu Rücksprache halten, die muss Euch ja schließlich den Behandlungsplan ausstellen.
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für die Antworten.
Hm....gibt es da denn keine offizielle Regel?
Herr Rechtsanwalt Wagner - haben Sie hierzu vielleicht noch eine Info?
Wie würdet Ihr denn da jetzt vorgehen? Würdet Ihr erst ein Gespräch mit der angestrebten Versicherung suchen und dann schauen ob sie da mitziehen und im Zweifel eine andere auswählen?
Wie ist das denn wenn ich faktisch mitten im Versuch stecke? Also Down-regulation begonnen (während der privaten Versicherungszeit) aber vor Punktion wechsel in die gesetzliche Versicherung? Muss die private das dann noch zahlen?
LG
Sandy
vielen Dank für die Antworten.
Hm....gibt es da denn keine offizielle Regel?
Herr Rechtsanwalt Wagner - haben Sie hierzu vielleicht noch eine Info?
Wie würdet Ihr denn da jetzt vorgehen? Würdet Ihr erst ein Gespräch mit der angestrebten Versicherung suchen und dann schauen ob sie da mitziehen und im Zweifel eine andere auswählen?
Wie ist das denn wenn ich faktisch mitten im Versuch stecke? Also Down-regulation begonnen (während der privaten Versicherungszeit) aber vor Punktion wechsel in die gesetzliche Versicherung? Muss die private das dann noch zahlen?
LG
Sandy
1. ICSI April 2012 positiv
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4. ICSI Februar 2015 - negativ
5. ICSI Mai 2015, BT 02.06.2015, hcg 137 (Punktion +13)
BT 09.06.2015, hcg 2840 (Punktion +20)
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