Hallo Dr. Peet,
oh nein, mir ist was ganz Blödes passiert! Ich mache gerade eine Mini-ICSI und habe mich bei der Stimulation um einen Tag verrechnet und habe zwar mit Clomi zeitgerecht angefangen, aber mit dem Menogon einen Tag zu früh!
Nun meine Fragen:
1) Soll ich wie geplant weiter spritzen oder abbrechen?
2) Ist der US-Termin am 10. ZT immer noch ausreichend oder kann da schon was gesprungen sein und wir müssten früher gucken?
Hier mein von mir unabsichtlich veränderter Stimulationsplan:
Sa 1. ZT: ---
So 2. ZT: 2 x Clomi
Mo 3. ZT: 2 x Clomi
Di 4. ZT: 2 x Clomi + 2 Menogon (Menogon 1 Tag zu früh)
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WEITERER PLAN
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Mi 5. ZT: 2 x Clomi + 2 Menogon
Do 6. ZT: 2 x Clomi + 2 Menogon
Fr 7. ZT: 2 Menogon
Sa 8. ZT: 2 Menogon
So 9. ZT: 2 Menogon
Mo 10. ZT: Ultraschallkontrolle
11. ZT:
12. ZT:
Menogon einen Tag zu früh genommen.. schlimm?
Moderator: Dr.Peet
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- Beiträge: 2813
- Registriert: 09 Jul 2010 09:24
Hallo,
das macht in der Regel nichts, ggf wächst ein Follikel mehr?
Ich hooffe Sie haben weiter gemacht....
Peet
das macht in der Regel nichts, ggf wächst ein Follikel mehr?
Ich hooffe Sie haben weiter gemacht....
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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