Lieber Dr. Peet,
wir (w: 37, m: 40) haben bereits 5 ICSI´s hinter uns.
Bei der 1. ICSI im Sept. 2014 wurden 20 Eizellen punktiert (10 Ez m. IVF = Nullbefruchtung, 10 Ez m. ICSI = 8 befruchtet) und ich bin nach Transfer von 2 Blastos (1 Expandierende) an Tag 6 schwanger geworden inkl. Überstimulation, leider FG in der 9. SSW (nach Herzschlag).
2015: 2. ICSI (8 Ez, 6 befruchtet) 2 Blastos in A-Qualität an Tag 5 = neg.
2015: 3. ICSI (10 Ez, 6 befruchtet) 2 Blastos in A-Qualität an Tag 5 = neg.
erfolgreiche Immunsierung in Kiel
2015: 4. ICSI (10 Ez, 5 befruchtet) 2 8-Zeller in A-Qualität an Tag 3, ab Transfer 7,5 mg Prednisolon + Progesteron = neg.
Gerinnung getestet = ok!
2016: 5. ICSI (22 Ez, 18 befruchet) 2 Blastos in A-Qualität an Tag 5, im Vorzyklus Scratching, ab Transfer 40 mg Clexane + Progesteron = neg.
Alle „Baustellen“ (Sd-Unterfunktion, Septum, Endometriose Grad 1, Eizellreifestörung, Gelbkörperschwäche) sind im Griff bzw. wurden entfernt.
Wir sind ratlos! Es will sich einfach nichts mehr einnisten.
a) Machen weitere Versuche Sinn?
b) Würden Sie einen ERA-Test empfehlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Implantationsversagen trotz Transfer von guten Embryonen
Moderator: Dr.Peet
-
- Rang0
- Beiträge: 2
- Registriert: 10 Feb 2016 21:09
Hallo,
ja, das nächste wäre eine ERA!
Peet
ja, das nächste wäre eine ERA!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.