Hallo Dr. Peet,
auf Anraten meines Arztes lasse ich im nächsten Zyklus eine ERA durchführen. Um im ERA- und späteren Transferzyklus gleiche Bedingungen zu haben, wird diese im künstlichen Zyklus durchgeführt. Nun meine Frage. Bei den bisherigen Kryozyklen waren 3 von 4 Tag3 Embryonen eher zu langsam (3,4,5 Zeller / Der 6-Zeller war stark fragmentiert).
Wie kann denn dann der genaue Transfertermin bestimmt werden, wenn man noch gar nicht weiß, in welchem Entwicklungsstadium sich der Embryo befindet? Oder versucht man, möglichst viele Blastozysten zu gewinnen?
Ich hoffe, meine Frage war soweit verständlich formuliert ;)
Viele Grüße von Theresa
ERA im künstlichen Zyklus
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
auch ein Tag 2 Embryo, der am Tag 2 der Progesteroneinnahme transferiert wird, nistet sich ja erst am Tag 5-6 Prog ein. Daher macht man auch die Biopsie bei Tag Prog 6 (nach 5 kompletten Progesterontagen).
Ihre Embryonen scheinen sich aber nicht ganz „tagesgerecht“ entwickelt zu haben!
Peet
auch ein Tag 2 Embryo, der am Tag 2 der Progesteroneinnahme transferiert wird, nistet sich ja erst am Tag 5-6 Prog ein. Daher macht man auch die Biopsie bei Tag Prog 6 (nach 5 kompletten Progesterontagen).
Ihre Embryonen scheinen sich aber nicht ganz „tagesgerecht“ entwickelt zu haben!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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