Hallo Herr Dr. Peet, hallo an alle,
vor ein paar Tagen hatte ich ein Erstgespräch in einer neuen Klinik für eine mögliche 5. ICSI (hatte vor ein paar Wochen hier auch mal um Einschätzung gebeten und unseren Background geschildert). Das Gespräch war sehr aufschlussreich. Aufgrund der vier negativen Versuche für ein zweites Kind würde man ein Scratching im Vorzyklus und ggf ERA oder Untersuchung auf Killerzellen empfehlen. Zwei Varianten der Stimulation stehen im Raum (beide im Antagonistenprotokoll):
1) Elonva und im Anschluss 300 Menopu (analog 2. Versuch)
2) 2 Ampullen Menopur plus 2 Clomifen tägl. (Wäre bei mir ein Experiment aber als Selbstzahler günstig)
Kann man mit der zweiten Variante überhaupt eine entspreche EZ Anzahl erzielen (amh nur 1,3).
Über Ihre Einschätzung und eine Empfehlung (auch zum Thema Scratching) würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Stimulation 5. ICSI
Moderator: Dr.Peet
Hallo
So aus der Ferne scheint mir Variante 2 einen Versuch wert. Ebenso das Scratching.
Peet
So aus der Ferne scheint mir Variante 2 einen Versuch wert. Ebenso das Scratching.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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