Guten Morgen - ich stecke im ersten Zyklus nach FG - und das seit 47 Tagen .
Hatte heute Ultraschall - 4 große Follikel von rund 25 mm ..
Wenn man dieses jetzt auslöst damit hier mal was passiert ... Frage ;
1. kann ich nach auslösen definitiv mit einer Blutung rechnen !?
2. wann könnte man damit rechnen ?wann setzt Blutung ein?
3. könnte man nach auslösen ungefähr 7 Tage später mit downregulierung starten ( synarela ) ? und dann mit Blutung Start von progynova ? Oder geht das überhaupt nicht da man ja nicht genau Tag 21 nimmt?
Ich hoffe so diesen Zyklus doch noch nutzen zu können - und nach auslösen wäre ja immer noch vorzyklus und viell klappt dann downregulierung - Blutung - Start von progynova ...)?
Herzlichen Dank !
( meinen Arzt frage ich nat auch )
Nach auslösespritze downregulieren ?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
wenn es sich wirklich um Follikel handelt (und nicht um Gelbkörperzysten) kann man ja nach 12-14 Tagen nach Eisprung mit der Menstruation rechnen. Dann dürfte man mit Progynova anfangen können.
Peet
wenn es sich wirklich um Follikel handelt (und nicht um Gelbkörperzysten) kann man ja nach 12-14 Tagen nach Eisprung mit der Menstruation rechnen. Dann dürfte man mit Progynova anfangen können.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.