Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Bin eigentlich bei einem sehr erfahrenen Arzt, trotzdem bin ich jetzt unsicher ob das Vorgehen so richtig ist.
Schleimhaut wurde mit Estradot Plastern aufgebaut und ist bei 9mm, Start mit Famenita am 14. ZT.,
Blastozyste wird am 18.ZT. aufgetaut und Transfer ist aber erst am 19. ZT!
Wenn der 14. ZT. hypothetisch mit PU gleichzusetzen ist, dann ist der 19.ZT. ja PU+5, die Blasto wird ja dann theoretisch an PU+4 aufgetaut und ist da ja schon 5 Tage alt, da ja bei der ICSI an PU+5 eingefroren. Somit wäre die Blasto beim Transfer am 19.ZT. ja schon 6 Tage alt, müsste ich dann mit dem Progesteron nicht auch schon am 13.ZT. beginnen?
Freue mich über jede Antwort, bin gerade total verunsichert.
Liebe Grüße, Kelly!
Dringend, brauche Hilfe bzgl. künstlichem Kryozyklus
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
leider kann ich Ihrer Logik nicht folgen.
Wenn Ihre Blasto am Tag 5 aufgetaut werden soll, handelt es sich evtl um eine etwas langsame Blastozyste im Kompaktierungsstadium) der Transfer am Folgetag soll dann wohl dazu dienen, dass die Blastozyste sich einen Tag länger entwickeln soll.
Peet
leider kann ich Ihrer Logik nicht folgen.
Wenn Ihre Blasto am Tag 5 aufgetaut werden soll, handelt es sich evtl um eine etwas langsame Blastozyste im Kompaktierungsstadium) der Transfer am Folgetag soll dann wohl dazu dienen, dass die Blastozyste sich einen Tag länger entwickeln soll.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.