Entwurf Schreiben Ethik-Kommission etc.

Schnellchen
Rang5
Rang5
Beiträge: 12084
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Schnellchen »

Hier der Entwurf von Billi - bitte sagt uns Eure Meinung dazu, damit wir hier noch etwas einfließen lassen können!


Sehr geehrte Damen und Herren, (ansprechpartner finden-jeden des ethikrates, div politiker)


äußerst interessiert verfolgen auch wir Kinderwunschpatienten die Diskussion um das Embryonenschutzgesetz. Wir stellen fest, Diskussionen über das EschG finden ohne die Betroffenen statt. In zahlreichen Ausführungen über das EschG werden wir als „Zulieferer und Ressourcenträger“ bezeichnet. Deutlicher kann eine Ausgrenzung nicht erfolgen. Uns stellt sich nicht die Frage nach verbrauchender Embryonenforschung. Uns stellt sich auch nicht die Frage, soll Stammzellenforschung erlaubt sein. Ethisch - moralische Fragen hinsichtlich der Reproduktionsmedizin haben wir für uns längst geklärt – spätestens mit der Entscheidung, den Kinderwunsch mit medizinischer Hilfe erfüllen zu wollen (müssen).
Tatsache ist, die Kultivierung aller befruchteten Eizellen bis zum Blastozystenstadium, hat höhere Schwangerschaftsraten zur Folge – Zahlen im Ausland belegen diesen Fakt. Das bestehende Gesetz soll Paare mit unerfülltem Kinderwunsch vor Missbrauch schützen. Jedoch ist es paradox, mit einem restriktiven EschG schützen zu wollen, wenn dadurch der Zugang zu erfolgreichen medizinischen Verfahrensweisen beschränkt wird. Misserfolge in der Kinderwunschbehandlung sind damit vorprogrammiert. Das bestehende Gesetz behindert den Erfolg der Kinderwunschbehandlung. Wir fordern daher eine ebenbürtige Beteiligung an den Diskussionen und fordern eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes aus medizinischen Gründen.

Die Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer in Deutschland sind mehr als unbefriedigend (IVF = 22,6 %; ICSI = 23,5 %), so daß ernsthaft über eine Änderung des EschG nachgedacht werden muß. Zahlen aus dem Ausland zeigen, daß teilweise Schwangerschaftsraten von 80 % und mehr pro Embryotransfer erreicht werden. Laut den gesetzlichen Richtlinien in Deutschland dürfen nicht mehr als drei Embryonen weiterkultiviert werden. Fest steht, der entscheidende Erfolg für eine IVF/ICSI Behandlung hängt von der Qualität der transferierten Embryonen ab, welche sich nur über die Entwicklungsgeschwindigkeit und Morphologie der einzelnen Embryonalstadien einschätzen läßt. Dies bedeutet, daß aus der Gesamtheit aller über 3 bis 6 Tage kultivierten Embryonen die am weitesten entwickelten und morphologisch am unauffälligsten aussehenden transferiert werden. Das bevorzugte Stadium ist die nach einer Kulturdauer von 5 bis 6 Tagen entstandene expandierte Blastozyste. Die Ethikkommissionen sollten sich im klaren sein, daß nach bestehendem deutschen Recht bereits eine „Selektion“ erfolgt, zwar zu einem früheren Zeitpunkt, dennoch findet diese statt. Nur maximal drei ausgewählte Vorkernstadien dürfen sich zu Embryonen entwickeln und müssen übertragen werden, egal wie gut oder schlecht diese Entwicklung abgelaufen ist.
Es darf in diesem Zusammenhang nicht unter den Tisch fallen, daß im Ausland auch nur etwa 40 % aller befruchteten Eizellen das Stadium der expandierten Blastozyste erreichen. Aber, mit dieser Methode lassen sich Schwangerschaftsraten von über 50 % erreichen, auch dann, wenn nur zwei Embryonen übertragen werden. Das hat weiterhin zur Folge, daß die normalerweise hohen Mehrlingsraten nach IVF/ICSI signifikant reduziert werden können und so die zusätzlichen Gefahren für Mutter und Kind weiter eingedämmt werden können.
Diese Methode entspricht den natürlichen Vorgängen, die Natur trifft die Entscheidung. Nur die qualitativ stärksten Mehrzeller werden es bis zu einem Transfer schaffen. Diese Qualität lässt sich aber erst im Blastozystenstadium beurteilen.
Es ist außerdem fraglich, wie viele Eizellen tatsächlich dieses Stadium erreichen (40% - d.h. von zehn Eizellen schaffen es gerade mal vier bis zum Blastozystenstadium / bei vielen Frauen können nicht mal zehn Eizellen punktiert werden) und zweitens, es besteht immer noch die Möglichkeit, die überzähligen Blastozysten einzufrieren. Den Kinderwunschpaaren wird aufdoktruiert, daß befruchtete Eizellen im Vorkernstadium entweder sofort vernichtet werden oder diese eingefroren werden. Zwischen diesen Alternativen wählen zu müssen, ist eine Farce. Des weiteren muß angemerkt werden, daß dadurch oft genug Eizellen im Vorkernstadium mit sehr guter Qualität eingefroren werden, die durch den Einfrierungsprozeß an Qualität verlieren (Kryo-Behandlungen sind weitaus weniger erfolgsversprechend). Die Tatsache, daß bei derzeit gültigem Recht eine Selektion erfolgt, nur mit wesentlich geringeren Erfolgschancen, bleibt bestehen. Diese Selektion wird unter dem Deckmantel des EschG zugelassen, aufgrund fadenscheiniger Definitionen des „schützenswerten Lebens“.

Wann beginnt das „schützenswerte Leben“ ?
In der medizinischen Terminologie wird - zur Unterscheidung vom späteren Stadium des Fötus - die ganze frühere Entwicklung als Embryonalentwicklung bezeichnet. In diesen Abschnitt fällt somit auch schon die winzige Blastozyste vor der Implantation. Der Terminus »Embryo« für die Blastozyste vor der Implantation und die Anwendung des EschG darauf, suggerieren die Verwechslung der winzigen kugelförmigen Blastozyste mit viel späteren Entwicklungsstadien.
Wenn die Diskussion über den Umgang mit noch nicht implantierten Blastozysten durch ein Bild eines mehrwöchigen wohlentwickelten Keimes illustriert wird, so erzeugt dies falsche Assoziationen. Erst nach der Implantation ( ca. 3 Wochen nach Befruchtung ) entwickeln sich Organanlagen und Gewebe, darunter das Gehirn und das komplizierte Nervensystem. Der dreimonatige Fötus ist - ganz anders als die winzige kugelförmige Blastozyste - schon ein richtiges kleines Menschlein mit Kopf, Haut, Gliedern, Sinnesorganen und Nervensystem. Dieser aber darf nach unseren Gesetzen noch nach drei Monaten straffrei abgetrieben werden. Er hat alle Voraussetzungen, um Schmerz zu empfinden, und man weiß aus Ultraschallbildern, daß er sich bei seiner Tötung windet und auszuweichen versucht. Es erscheint inkonsequent, die winzigen Zellhaufen rigide zu schützen, wenn solche kleinen Wesen getötet werden dürfen.

Jährlich gibt es in unserer Gesellschaft etwa 130 000 Schwangerschaftsabbrüche. Es handelt sich dabei keinesfalls mehr um Ein-Zell-, Zwei-Zell- oder Vier-Zell-Embryonen. Von einem breiten Konsens getragen und vom Verfassungsgericht gebilligt, hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, den Abbruch einer Schwangerschaft in die Entscheidung der Frau zu stellen. Die Entscheidungsgründe der Frau für einen Abbruch bedürfen keinerlei rechtlichen Prüfungen.
Der Strafgesetzgeber hat damit das Selbstbestimmungsrecht der Frau in jeder möglichen Motivationslage gegenüber dem Lebensrecht des Embryo als überlegen respektiert. Die Rechtsgemeinschaft stellt das Lebensrecht des Embryos nicht in Frage, nimmt aber seine faktische Unterordnung unter das Selbstbestimmungsrecht der Frau hin. Nach Mehrheitsauffassung von Juristen und Wählern verstößt die Mitwirkung eines Arztes an einem legalen Schwangerschaftsabbruch auch nicht gegen die Verpflichtung der ärztlichen Berufsordnung, "jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht" entgegenzubringen. Diesen Denkansätzen folgend, kann eine medizinisch erfolgsversprechende Behandlung für Kinderwunschpaare nicht von der Werteordnung unserer Verfassung ausgeschlossen sein. Wenn das Selbstbestimmungsrecht der Frau beim Abbruch einer Schwangerschaft über das Recht eines Embryos gestellt wird, dann muß eine Entwicklung aller befruchteten Eizellen bis zum Blastozystenstadium im Reagenzglas möglich sein. Frauen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein Kind, wollen nicht töten sondern Leben geben. Demzufolge müssen sie selbstbestimmt über ihre Eizellen entscheiden können. Sie müssen selbst entscheiden können, ob sie diese medizinische Behandlung (Kultivierung bis zum Blastozystenstadium) für sich in Anspruch nehmen wollen. Dieses Recht muß ebenso als überlegen respektiert werden, wie das Recht der Frau, die sich für einen Abbruch entscheidet. Hier geht es um Leben und nicht um die Vernichtung dessen. Anmerkung: auch eine befruchtete Eizelle im Vorkernstadium bedeutet für Kinderwunschpaare bereits Leben.

Die Menschenrechte sind die unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen auf Leben, Gesundheit, Freiheit und das Streben nach Glück. Unsere Verfassungsordnung (Artikel 2 und 6 Grundgesetz), die europäische Menschenrechtskonvention (Art. 12); die Universelle Deklaration der Menschenrechte durch die UNO 1948 (Art. 16 und 25); deren Fortentwicklung in den Internationalen Konventionen von 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Art. 23) und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Art. 10 und 12), sowie die Dokumente der Welt-Bevölkerungskonferenz 1994 in Kairo und der Welt-Frauenkonferenz 1995 in Peking zum allgemeinen Recht auf reproduktive Gesundheit, wie auch die Verfassungsordnungen der Nationen der demokratischen Wertegemeinschaft, enthalten unzweideutig ein Recht auf Kinder und ein Recht auf Gesundheit auch schon der ungeborenen Kinder, damit auch ein Recht, sich beim Gebrauch dieser Rechte einer medizinischen Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft zu unterziehen. Aus diesen Freiheitsrechten folgt ein Diskriminierungsverbot bei der Abdeckung der Kosten einer solchen Behandlung durch staatliche Krankenversicherungen sowie ein Verbot der Diskriminierung einschlägiger medizinischer Forschungen. In Anwendung dieser Grundsätze hat eine der trockensten Institutionen unseres Staates, der Bundesfinanzhof, in einer vielbeachteten Entscheidung 1997 die volle steuerliche Anrechenbarkeit der Kosten einer IVF/ICSI - Behandlung als krankheitsbedingten Aufwand gebilligt, ungewollte Kinderlosigkeit damit als Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuchs anerkannt. Das Gericht stellte fest, das Recht auf leibliche Nachkommen gehöre zum Kern der freien Entfaltung der Persönlichkeit, woraus folge: "Die Entscheidung eines Ehepaares für ein eigenes Kind entzieht sich jeder rechtlichen Prüfung" (BFH Az. III R 84/96). (Marburger Uni-Juornal 6/2000)
Das bestehende EschG verhindert aber eine medizinischen Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft. Misserfolge sind vorprogrammiert und seelische Belastungen sind für nicht Betroffene wohl kaum nachvollziehbar.

Wir fordern für uns die bestmögliche medizinische Betreuung und die bestmöglichen Vorraussetzungen für die IVF/ICSI Behandlungen.

Diejenigen, die über das EschG wachen, sollten darauf achten, in welchen Fragen tatsächlich eine Regulierung erforderlich ist und in welchen nur deshalb eine Regulierung gefordert wird, weil manche glauben, daß es ethisch nicht vertretbar wäre.

Die Angst vor Menschenzüchtung in ärztlichen Labors ist Panikmache. Es ist tragisch, daß in Diskussionen Missbrauchszenarien die Überhand gewinnen. Es darf auch nicht vergessen werden, befruchtete Eizellen gehören den Kinderwunschpaaren. Es gibt demzufolge keinen Freibrief für Mediziner, diese Eizellen für fragwürdige Forschungszwecke zu missbrauchen. Die Ethikkommissionen sollte das Verantwortungsbewusstsein von Kinderwunschpaaren nicht unterschätzen und dem gesunden Menschenverstand dieser Paare vertrauen.

Uns geht es nicht um blauäugige, intelligente Kinder mit blonden oder schwarzen Haaren, und schon gar nicht um „Selektion“. Wir möchten Leben zeugen! Die Ethikkommisionen sollten sich überlegen, welche „normale“ Frau die Risiken einer künstlichen Befruchtung auf sich nehmen würde, nur um ein Baby nach „Maß“ zu bekommen. Es ist in der Tat fraglich, zumal genau diese Eventualitäten per Gesetz geregelt werden könnten.

Jede hormonelle Behandlung bedeutet erhebliche körperlich und finanzielle Belastung. In-vitro Fertilisation und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion sind aufwendige und oft langwierige medizinische Behandlungen, die nicht leichtfertig und ohne guten Grund in Anspruch genommen werden. Durch eine Änderung des EschG, hinsichtlich der Definition des Beginn des Lebens und der damit verbundenen Kultivierung bis zum Blastozystenstadium, könnten die körperlichen und seelischen Belastungen der Betroffenen sowie die finanziellen Belastungen für die Paare und die Gesellschaft minimiert werden.

Ethiker und sich dazu berufen fühlende, mögen für sich selbst zu wohl bedachten und gut überlegten Urteilen kommen. Am Ende der Diskussion gehen sie jedoch nach Hause, zu ihren Familien, zurück in die heile Welt, mit dem Gefühl, das eigene Moralgebilde aufrecht erhalten zu haben. Zurück bleiben wir, die nach vier bezahlten Versuchen unseren Kinderwunsch aufgeben und mit den Konsequenzen, der von den „Ethikexperten“ getroffenen Entscheidungen leben müssen.

Es ist ein Hohn, wenn „Ethikexperten“ Alternativvorschläge machen wie z. Bsp., psychotherapeutische Behandlungen oder Partnerwechsel ( Frau Dr. Ingrid Schneider – Politikwissenschaftlerin an der Universität Hamburg)

Niemand kann die spezielle Situation betroffener Paare, die Bedeutung der einen oder anderen Entscheidung für uns und unsere Familien besser beurteilen als wir selbst. Wir brauchen keine Ethikexperten, die uns erklären, was Moral ist. Menschen sind grundsätzlich gut dafür gerüstet, auch schwere Entscheidungen, die ihr eigenes Leben betreffen, rational und bewusst zu treffen. Wir sind mündige Bürger dieses Landes. Manchmal treffen wir Entscheidungen, die dem „mainstream“ der öffentlichen Meinung zuwiderlaufen. Will uns die öffentliche Meinung dann unethisches und unmoralisches Verhalten vorwerfen? Die Naturwissenschaft lehrt uns ethisch rein gar nichts. Es kann nicht sein, daß ein biologisch definierter Vorgang (Zellteilung - Definition Embryo) eins zu eins übersetzt wird und damit moralische Relevanz erhält. Auch moralische Werte entwickeln sich mit dem medizinischen Fortschritt und dem Wissen über biologische Vorgänge weiter.

Unser Plädoyer gilt der freien und unabhängigen Entscheidung jedes Einzelnen über die Inanspruchnahme von reproduktionsmedizinischen Behandlungsmethoden ohne gesetzliche Restriktionen bezüglich der Kultivierung bis zum Blastozystenstadium. Wir fordern ein Mitspracherecht an den Diskussionen um das EschG!

Wo es um Leben geht, gibt es eine Pflicht zum wohlbedachten Wagnis!

Lieber Gruß
Iris





Dia
Rang1
Rang1
Beiträge: 350
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Dia »

Hallo ihr Lieben!

Dieser Text beschreibt genau das, was ich empfinde.

Wie kann ich mich beteiligen?

liebe Grüße
Claudia
Isabelle

Beitrag von Isabelle »

Hut ab, genial.
Dinah
Rang1
Rang1
Beiträge: 442
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Dinah »

Liebe Billi und Schnellchen!
Ich finde das Schreiben sehr gut! Es zeugt von gründlicher Recherche und Sachkenntnis!!

Eine klitzekleine Änderung würde ich vielleicht noch vornehmen. Ein bisschen irritierend finde ich, dass einmal mit "über50%" und einmal mit "80% und mehr" operiert wird.
("Zahlen aus dem Ausland zeigen, daß teilweise Schwangerschaftsraten von 80 % und mehr pro Embryotransfer erreicht werden." vs.
"Aber, mit dieser Methode lassen sich Schwangerschaftsraten von über 50 % erreichen, auch dann, wenn nur zwei Embryonen übertragen werden."

Ich glaube, die 80% würde ich ganz weglassen, sicherlich führt Michelmann da Angagen aus Amerika an. Es ist mit Sicherheit kein Durchschnittwert, sondern eine ausgesuchte Patientinnengruppe. Ausserdem kann ich mir vorstellen, dass teilweise mehr als drei Blastozysten transferiert werden (ist ja in Amiland erlaubt..) Und nicht zuletzt darf man nicht vergessen, dass die Amis grundsätzlich zu Übertreibungen neigen....)

Liebe Grüße, Dinah
Dinah
Rang1
Rang1
Beiträge: 442
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Dinah »

Ich nochmal......
Wenn noch jemand an dem Originalartikel von Prof. Michelmann interessiert ist, kann ich ihn gern zuschicken per Mail! Schickt mir bei Interesse einfach ein E-Mail.
Dinah
Benutzeravatar
Zilli
Rang2
Rang2
Beiträge: 1409
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Zilli »

Muss man nicht viel zu sagen - ausser super formuliert! Wirklich gut!


:) Zilli :D :lol:
Claudia
Rang1
Rang1
Beiträge: 464
Registriert: 05 Sep 2001 02:00

Beitrag von Claudia »

Wow, wirklich klasse. Sehr kompetent. Auch wenn ich z.Zt. nicht in D'land lebe, unterstuetze ich diese Aktion und diesen Brief voll und ganz.
Billi
Rang0
Rang0
Beiträge: 112
Registriert: 12 Jul 2001 02:00

Beitrag von Billi »

hi ihr lieben,

danke für die komplimente, *hochrotwerdendvormcopmisitz*

liebe dinah, das mit den 80% werde ich ändern. beim lesen bin ich auch immer wieder darüber gestolpert, es passt echt nicht ganz *g*

erst mal lieben dank euch allen fürs lesen!

wenn noch jemand eine anmerkung hat, immer her damit! bin für jede anregung dankbar!

liebe grüße

billi
Billi
Rang0
Rang0
Beiträge: 112
Registriert: 12 Jul 2001 02:00

Beitrag von Billi »

noch was, weiß jemand, welche politiker pro änderung des eschg sind?

billi
Billi
Rang0
Rang0
Beiträge: 112
Registriert: 12 Jul 2001 02:00

Beitrag von Billi »

und noch was, Dia hats ja schon angesprochen, sie würde uns gern helfen. mal ne frage an alle wie würdet ihr vorgehen? viele Briefe oder einen zentralen brief, vielleicht mit "forumsunterschrift", an die einzelnen ehtikkommissionen der länder und diverse politiker?

naja , forumsunterschrift ist ja auch sone sache, weil vielleicht nicht jeder dahinter steht - helft mir mal auf die sprünge!

billi
Antworten

Zurück zu „Embryonenschutzgesetz“