Guten Tag Dr. Peet,
Ich hatte 2018 und 2019 eine ICSI. Leider jedesmal negativ.
Grund für die ICSI ist, dass bei meinem Mann OATIII bzw. OATII festgestellt wurde.
Zu mir:
Ich bin 38 und habe keine Kinder. Voruntersuchungen wurde nur Schilddrüsenwert und Hormonstatus über Blutabnahme gemacht.
Nun hat mein behandelder Arzt eine Gebärmutterspiegelung und zusätzlich eine kleine Probe Entnahme der Gebärmutterschleimhaut zur Untersuchung (zwischen ZT 19 und 24) auf Entzündungszellen und uterine Killerzellen vorgeschlagen. Außerdem würde das Medikament zur Stimulation umgestellt werden. Die Dosierung soll aber so bleiben.
Meine Frage wäre, ob es einen Sinn macht eine Endometriose mit Gebärmutterspiegelung (in der ersten Zyklushälfte ) durchzuführen und dafür keine Gebärmutterschleimhautuntersuchung oder ob ich alle 3 Untersuchungen machen sollte.
Vielen Dank im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Weiter Untersuchungen vor der nächsten ICSI
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
nach 2x ICSI ohne Erfolg würde ich, so keinerlei Verdachtsmomente vorliegen, eine Bauchspiegelung für übertrieben halten. Die Endometriumbiopsie ist schnell gemacht (ohne Narkose), ist nicht teuer und recht aussagekräftig.
Grüße
Peet
nach 2x ICSI ohne Erfolg würde ich, so keinerlei Verdachtsmomente vorliegen, eine Bauchspiegelung für übertrieben halten. Die Endometriumbiopsie ist schnell gemacht (ohne Narkose), ist nicht teuer und recht aussagekräftig.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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