Guten Abend, Herr Dr. Peet!
Ich habe eine Frage bezüglich des Verhütungsmittels, das ich jetzt nehmen muss. Das Medikament heißt Marvelon (Desogestrel 0,15 mg, Ethinylestradiol 0,03 mg) und ich muss es wegen der Eirstock-Zyste einnehmen. Nachdem die Packung aufgebraucht wird und meine Periode anfängt, soll ich zum FA und checken lassen, ob diese Zyste verschwunden ist.
Marvelon hat 21 Tabletten, während dieser 3 Wochen habe ich einmal vergessen, die Tablette zu schlucken. Soll ich jetzt alle 21 Tabletten aufbrauchen oder eine Tablette weniger nehmen, weil die Anzahl von Tagen bei dem Medikament wichtig ist?
Oder spielt es keine Rolle für das Verschwinden der Zyste?
Da ich in einer ausländische Klinik in Behandlung bin, kann ich leider die Tage keine Information von meinem Arzt dazu bekommen. Wäre für die Hilfe sehr dankbar, da ich gerade unsicher bin, was ich tun soll.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Anja
Eierstock-Zyste durch Marvelon verschwinden lassen?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
1 Pille weniger macht nix!
Peet
1 Pille weniger macht nix!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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