Eibläschen trotz Valette

Für fachliche repromedizinische Fragen an Herrn Dr. Peet

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Moderator: Dr.Peet

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marionmog
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Eibläschen trotz Valette

Beitrag von marionmog »

Hallo Doc, hallo Ihr Zykluserfahrene,

bin neu hier und möchte zuerst meine Komplimente aussprechen für dieses höchst informative Forum. Es gibt einige Themen, die mich betreffen oder sehr interessieren, hier also mein erstes Posting zu meiner dringlichsten Frage:

Welche Auswirkungen hat ein Eibläschen, das sich trotz regelmäßiger Einnahme von Valette bildete? :help:

Jetzt erst mal zu meiner Vorgeschichte:
Ich bin 37 Jahre alt, mein Mann 40. Ich bin gerade in der ersten Vorbereitungsphase für IVF (mehrere BS ergaben Tubenundurchlässigkeit, Rest eigentlich normal), gehören also auch zu den "Halbselbstzahlern".
Mein Behandlungsplan startete am 4. Zyklustag mit der Einnahme von Valette. Am 18. ZT hatte ich ein Eibläschen links, deshalb wurde der geplante Start von Synarela verschoben.
Der nächste Ultraschall am 24. ZT zeigte immer noch das Eibläschen mit 25 mm Durchmesser. Außerdem wurden an diesem Tag die Hormonwerte bestimmt.
Nach Auswertung meines Blutes wurde mein Behandlungsplan folgendermaßen festgelegt: ab dem 27. ZT Einnahme von Synarela, Valette um 8 Tage verlängert (bis zum 32. ZT statt wie vorgesehen bis zum 24. ZT).

Ich mache mir nun Gedanken, ob es denn sinnvoll ist, trotz vorhandenem Eibläschen mit der Down-Regulation begonnen zu haben, statt einfach den Zyklus abzubrechen, eine Regelblutung abzuwarten und dann von vorne zu beginnen.

Ist denn jemandem von Euch ähnliches passiert?

Grüße aus Oberbayern,
marionmog
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Dr.Peet
Praxis für Fertilität - Kinderwunsch
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Beitrag von Dr.Peet »

Offensichtlich ist die Bremsung der eigenen Eibläschenproduktion bei Ihnen fehlgeschlagen. Da nun eins da ist, ist die Verschiebung korrekt. Damit dürfte jetzt alles normal verlaufen.
Dr.P.
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
marionmog
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Märsi

Beitrag von marionmog »

Hallo Doc!

Vielen Dank für die Antwort. Das beruhigt mich.

Viele Grüße,
Marion
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