Briefaktion an die Parteien von Klein-Putz und Wunschkind eV

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
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Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Nicole,
Du und Dein Mann sind ja ein fleißiges Team. Wir sind ja nun gespannt, wie Herr Müntefering auf die Parteienrundfrage antwortet, ob er da auch wieder die Frau Reith ranläßt *mecker* . Ich fürchte mich ja schon, was so die Grünen am Ende vom Stapel lassen, so daß ich mich als treuer Wähler für sie in den Boden versinkend schämen :oops: muß.
Ein Fleißbärchen kriegt man übrigens für 250 Postings - da mußt Du Dich also noch etwas ranhalten :wink: .
Übrigens ist in dem Promi-Ordner noch nicht viel Neues an Infos dazugekommen - wir kommen wohl nicht darum herum, selbst in Frage kommende Promis einfach mal anzuschreiben. Oder was meint Ihr?
Es grüßt Euch
B.
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milllli
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Beitrag von milllli »

Albert Markstahler nimmt im Namen von CDU und CSU folgendermaßen Stellung:

1. Frage: Vollfinanzierung von 4 Versuchen für KiWu-behandlungen.
Antwort: Der Wunsch, Kinder zu haben, ist ein Grundbedürfnis von Menschen, für dessen Erfüllung die Politik die materielle und soziale Infrastruktur zur Verfügung stellen muss. Gerade vor dem Hintergrund einer sinkenden Geburtenrate und den daraus folgenden Schwierigkeiten für unsere sozialen Sicherungssysteme, müssen Menschen, die sich mithilfe einer künstlichen Befruchtung ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, unterstützt werden. Dafür wird sich die Union auch weiterhin politisch stark machen.

Die Union lehnt es deshalb ab, die künstliche Befruchtung generell und vollständig in die Eigenverantwortung der Versicherten zu übertragen. Dennoch waren auch auf diesem Gebiet der medizinischen Dienstleistungen dringend Einsparmaßnahmen notwendig, um das deutsche Gesundheitssystem, das mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung weltweit nach wie vor als ein Vorbild gilt, aufrechtzuerhalten. Die Pläne der rot-grünen Koalition hinsichtlich einer möglichen Abschaffung des Anspruchs auf ärztliche Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung konnten in den Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform abgemildert werden. Wie Sie wissen, erstatten die Kassen die Kosten einer künstlichen Befruchtung auch weiterhin, wenn auch nicht mehr in der gleichen Höhe wie in der Vergangenheit. An dieser Regelung will die Union auch in Zukunft festhalten.

2. Frage: Alternativ Änderung der 50% Selbstbeteiligung in eine angemessene bzw. einkommensabhängige Eigenbeteiligung oder Anerkennung als Zuzahlung unter der 2% Belastungsgrenze.

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1

3. Gesetzliche Anerkennung der Sterilität als Krankheit analog der WHO
Antwort: Was eine Krankheit ist, wird grundsätzlich nicht vom Gesetzgeber, sondern durch die medizinische Wissenschaft und die medizinischen Fachgesellschaften bestimmt und somit definiert. Der Gesetzgeber hat im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) lediglich die Rahmenbedingungen für die soziale Absicherung des Risikos „Krankheit“ zu schaffen. Innerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben ist es dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorbehalten, die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden festzulegen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung finden.

4. Frage: Änderung der starren Altersgrenzen in eine Indikationsregelung
Antwort: An den durch die Gesundheitsreform neu festgelegten Altersgrenzen für Frauen zwischen 25 und 40 Lebensjahren und für Männer zwischen 25 und 50 Lebensjahren halten wir fest. Die oberen Altersbegrenzungen dienen neben biologischen Indikatoren auch einer stärkeren Berücksichtigung des Wohls des erhofften Kindes und der Frau.

5. Frage: Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter

Antwort: Der Anspruch auf ärztliche Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung unter finanzieller Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen war immer schon auf Verheiratete beschränkt. An dieser Regelung wollen wir festhalten.

6. Frage: Abschaffung der Benachteiligung von Paaren, die auf Fremdsamenspenden (heterologe Befruchtung) angewiesen sind.
Antwort: Nach der Regelung des § 27a Absatz 1 Nummern 3 und 4 SGB V im Jahre 2004 gibt es aus Sicht der Union gegenwärtig keinen Handlungsbedarf. Die Bestimmung erklärt sich aus dem grundgesetzlichen Gebot des besonderen Schutzes von Ehe und Familie (Artikel 6 GG).

7. Frage: Einführung klarer gesetzlicher Regelungen für heterologe Befruchtungen, die den Interessen des Kindes, der Eltern und des Samenspenders gleichermaßen Rechnung tragen, z.B. nach dem Vorbild der Schweiz oder Österreich.
Antwort: Siehe Antwort auf Frage 6

8. Änderung im Embryonenschutzgesetz:
a) Frage: Zulassung der Weiterkultivierung von mehr als drei Embryonen und Auswahl des Embryos, der nach morphologischer Beobachtung die besten Chancen hat, um eine Verbesserung der Geburtenrate und Reduzierung der Mehrlingsschwangerschaften zu erreichen

Antwort: Menschliches Leben entsteht nach Auffassung der Union mit der Vereinigung von Ei und Samenzelle. Von diesem Augenblick an entwickelt sich ein eigenständiger Mensch mit allen Anlagen und Fähigkeiten. Deshalb hat der frühe Embryo in jedem Fall bereits Anspruch auf einen besonderen Schutz der Rechtsordnung. Die Beschränkung auf 3 Embryonen hat sich bewährt. Sie hat verhindert, dass in Deutschland – anders als etwa in Belgien, das eine solche Limitierung nicht kennt – in großer Zahl Embryonen in „Kühlhäusern“ eingefroren und später für nicht repromedizinische Zwecke genutzt werden. Da überdies mit der in Deutschland erfreulich weit entwickelten Polkörperuntersuchung eine alternative Diagnosetechnologie zur Verfügung steht, lehnt die Union eine Auswahl der Embryonen nach morphologischen Merkmalen ab.

b) Frage; Eingeschränkte Zulassung der PID in Fällen schwerer genetischer Vorbelastung der Eltern oder aus vergleichbaren anderen medizinisch wichtigen Gründen
Antwort: Der Kinderwunsch sowie das Bestreben von Eltern, das Risiko einer schweren genetisch bedingten Behinderung für das Kind durch die Präimplatationsdiagnostik auszuschalten, darf nicht zu einer Selektion zwischen „lebenswertem“ und „nicht lebenswertem“ führen. Der soziale Druck auf Eltern und insbesondere Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, würde durch die breite Anwendung der Präimplatationsdiagnostik sehr groß werden. Das in Deutschland geltende Verbot muss daher erhalten bleiben.

c) Frage: Zulassung der Eizellspende und Embryonenspende mit klaren gesetzlichen Regelungen analog Punkt 7
Antwort: Die Zulassung der Eizellenspende birgt die Gefahr, dass Frauen massenhaft als Lieferanten von Eizellen missbraucht werden. Das Spenden von Eizellen ist mit hohen medizinischen Risiken wie Krebsrisiko und Tod durch Überstimulation mit Hormonen verbunden. Die Union tritt gegen eine mögliche Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile ein.

9. Frage: Lockerungen der Restriktionen für ethische und medizinisch sinnvolle Projekte der Stammzellforschung
Antwort: Die Forschung mit adulten und embryonalen Stammzellen eröffnet der medizinischen Forschung Chancen in einer bislang nicht für möglich gehaltenen Dimension. Auch wenn bisher keine Therapieerfolge mit humanen embryonalen Stammzellen erreicht werden konnten, erscheint die erfolgreiche Behandlung gegenwärtig noch unheilbarer Krankheiten immerhin möglich. So sehr die Arbeit mit humanen embryonalen Stammzellen in neue Bereiche der Forschung vorstößt, so sehr stellt sich die Frage nach einer ethischen Verantwortbarkeit. Um hierauf Antworten festzulegen, hat der Deutsche Bundestag am 25.04.02 das Stammzellgesetz verabschiedet. Es erlaubt Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen auf der Grundlage der tragenden ethischen Überzeugungen unserer Gesellschaft und den klaren Vorgaben des Grundgesetzes. Nach übereinstimmender Beurteilung hat sich das Stammzellgesetz bewährt. Bereits 11 Genehmigungen konnten auf Grundlage des Gesetzes erteilt werden. Eine Novellierung dieses Gesetzes steht deshalb gegenwärtig nicht zur Diskussion.
Viele liebe Grüße von Nicole
Gast

Beitrag von Gast »

Es ist zwar erfreulich, daß der Herr von der CDU sich zu einer ausführlichen Stellungnahme bereit findet, aber umso enttäuschender sind die Positionen im Einzelnen. Die Union steht also für den Status quo und will nur nichts verschlimmern. Einzelne Begründungen zu den Punkten sprechen für sachliche Unkenntnis. Wie kann man z.B. die Frage der Regelung von HI mit dem Schutz von Ehe und Familie begründen? Wohl nur, wenn man offenbar annimmt, daß HI nur von lesbischen Paaren in Anspruch genommen wird. Die Nicht-Regelung verletzt aber gerade den Schutz von Ehe und Familie bei den Paaren, die sich zu HI entschließen, weil sie für ihre Familiengründung keinen gesicherten rechtlichen Rahmen haben.
Auch bei anderen Begründungen stehen mir ehrlich gesagt die Haare zu Berge :kreisch: . Mit einer Regelung zur rechtlichen Regelung zur Eizellenspende könnte man ja z.B. gerade das verhindern, was der Herr von der CDU befürchtet - so fördert er lieber weiter den Eizellenspende-Tourismus und hat ein reines Gewissen. Wenig erquicklicher lesen sich die Begründungen zu den anderen Punkten.
Also, ich bin schon gerade richtig wütend, wenn ich das so lese *mecker* . Wie kann man solche Leute nur davon überzeugen?? Muß man den Herren massenhaft unerfüllte Kinderwunsch-Fälle in ihrer Familie wünschen, damit sie endlich umdenken??? Ich wünsche ja eigentlich niemand etwas Schlechtes, aber es ist wirklich ein Graus.
Trotzdem danke fürs Reinstellen an Nicole
und einen schönen Gruß
B. :pah:
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Genau wie ich es erwartet hatte. Ich staune nur, dass die Kinderwunschgegner Nr. 1 tatsächlich die Zeit gefunden haben, auf jede Frage einzeln zu antworten. Trotzdem werden sie dadurch für mich nicht sympathischer. Nun, ich wähle eh nicht die oberchristliche CDU.

Berti, das Argument, die Finanzierung der HI könne wegen dem grundgesetzlichen Gebot des besonderen Schutzes von Ehe und Familie nicht erfolgen, ist eine gängige Aussage, die ich auch schon vom Familienministerium bekommen habe. Wenn ich dann darum bitte, das mal näher zu definieren, warum damit unsere Ehe und später Familie nicht besonders geschützt ist oder warum unsere Ehe keine anerkannte Ehe ist, kriege ich keine Antwort (weil es nämlich keine darauf gibt). Diese Antwort ist genauso unlogisch wie die mit der "gespaltenen Mutterschaft" nach Eizell- oder Embryonenspenden (man findet in den Begründungen dagegen immer die gleichen - anderswo abgeschriebenen - Formulierungen) oder wie beispielsweise die Antworten zu Punkt 8 - Embryonenschutzgesetz. Sprich mal mit ´ner Kuh französisch ...
Liebe Grüße, Rebella
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JBB
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Beitrag von JBB »

Hier die Antworten der CDU (bekannt) und die der Grünen:
Dateianhänge
cdu.pdf
(800.69 KiB) 9-mal heruntergeladen
gruene.pdf
(735.41 KiB) 20-mal heruntergeladen
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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atonne
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Beitrag von atonne »

Hallo,

leider nichts wirklich Neues, aber wenigstens mal schwarz auf weiss :-?.

Ich finde es echt schade, dass die Parteien ihre Positionen nicht einmal überdenken.
Dass die Grünen kinderfeindlich sind, wusste ich ja schon, auch, wie sie über die Auswahl der Embryonen denken. Beide Parteien beweisen meiner Ansicht nach ihre Inkompetent auf dem Gebiet (CDU: morphologische Auswahl braucht man nicht, weil man hat ja PKD??? / Grüne: man braucht keine morphologisch Auswahl wegen der 2er-Regel und ausserdem wäre der Nutzen nicht erwiesen???). Besonders die Aussage mit der 2er-Regel ist totaler Blödsinn bei einer Zwillingsrate von 20-25%. Mal abgesehen davon, dass ja immer mehr Paare eben nicht 2, sondern 3 Embryonen zurücknehmen.

Aber das keine der Parteien sich mal Gedanken macht, dass die 50%-Zuzahlung etwas anderes ist als mal einen neue Brille für 20 Euro, finde ich am extremsten. Naja, für so einen Politiker ist das wahrscheinlich gerade mal die Spesenabrechnung, die so ein Versuch kostet *mecker*.

Viele Grüße, Atonne, die trotzdem weiterkämpfen will! Steter Tropfen höhlt ja bekanntlich den Stein.

TESE im Februar 2005 (D) und August 2009 (D) und PESA (TR) im Juli 2012 erfolgreich
-- 1. Praxis (D)
2 ICSIs April/Mai 2005 und Juli 2005, 1 Kryo Dezember 2005, TF von insgesamt 4 Embryos - NEGATIV
-- 2. Praxis (D)
4 ICSIs Juli 2006, März 2007, September 2007 und November 2007, TF von insgesamt 8 Embryos - NEGATIV
-- 3. Praxis (D)
3 ICSIs Oktober 2008, März 2009 und September 2009, 1 ICSI ohne TF Juli 2009, 1 Kryo ohne TF Juli 2009, TF von insgesamt 7 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 4. Praxis (Ö)
2 ICSIs April/Mai 2010 und November 2010, 1 ICSI ohne TF Februar 2011, 3 vor PU abgebrochene ICSIs März 2010, September 2010 und August 2011, TF von insgesamt 3 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 5. Praxis (D)
4 ICSIs Dezember 2011, Februar 2012, April/Mai 2012 und Juli 2013, 1 vor PU abgebrochene ICSI April 2012, TF von ingesamt 5 Embryo - 2x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 6. und letzte Praxis (TR)
- 2 ICSIs Juli 2012 und Mai 2013, 1 ICSI ohne TF Dezember 2012, 2 vor PU abgebrochene ICSIs November 2012 und April 2013, TF von insgesamt 4 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV


Wir stellen uns auf einen langen Atem ein...

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Mit dem besten Hund der Welt für immer im Herzen - Du hast uns in schweren Zeiten begleitet und fehlst uns auf Schritt und Tritt :cry:!
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asspeedy
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Beitrag von asspeedy »

Hi !

Der ist eben gerade von der Künast eingegangen.....


Sehr geehrte Frau Rostin,
im Auftrag von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Als
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist
sie für den Bereich Gesundheit allerdings nicht zuständig.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Eheleute auch nach der
Gesundheitsreform anteilig die Kosten für medizinische Maßnahmen zur
Herbeiführung einer Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die
Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach ärztlicher Feststellung
erforderlich sind und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprechen.
Seit 2004 werden nur noch drei statt vorher vier Versuche zur
Herbeiführung einer Schwangerschaft von den Krankenkassen anteilig
übernommen. Zugleich gelten Altersgrenzen zwischen 25 und 40
Lebensjahren für Frauen beziehungsweise 50 Lebensjahren bei Männern. Die
anteilige Kostenübernahme durch die Krankenkassen beträgt 50 Prozent, so
dass die Versicherten mit einer Eigenbeteiligung von ebenfalls 50
Prozent an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligt werden.

Ich kann Ihren Wunsch nachvollziehen und auch den Schmerz. Aber es kann
nicht Aufgabe des Staates sein, das Recht auf ein Kind zu gewähren. Die
finanzielle Lage der Krankenversicherungen und auch des Staatshaushaltes
ist kritisch. Solange zum Beispiel empfindliche Kürzungen im
Sozialbereich durchgesetzt werden müssen, die nicht zuletzt auch Kinder
treffen, ist mit einer Ausweitung des Anspruchs nicht zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Katrin Langenbein
Gast

Beitrag von Gast »

Also, der Frau Künast und ihrer Referentin sollte man mal antworten, daß sie, wenn sie das Problem schon rein ökonomisch nur betrachten wollen, mal bedenken sollten, daß durch KiWu-Behandlungen am Ende Nachwuchs entsteht, der die Rentenlöcher stopfen könnte. Wenn schon das Leid der ungewollt Kinderlosen egal ist, dann sollten sie mal einfach über sinnvolle staatliche Investitionen wenigstens logisch nachdenken.
Was mich ja nun schockiert ist, daß die Antwort von Herrn Markstahler sogar die offizielle CDU-Stellungnahme ist - ich dachte erst, daß sei irgend so ein beliebiger CDU-Fritze.
Die offenbar auch nicht besonders erquickliche Grünen-Antwort lade ich gleich mal herunter und schaue sie mir in Ruhe an, denn das geht mir wahrscheinlich am meisten an die Nieren.
Auf jeden Fall sollten wir wirklich unsere Idee in die Tat umsetzen und nach dem Eintrudeln der Antworten eine Erklärung mit Dokumentation für die Medien zusammenstellen, in welcher der Schwerpunkt auf den Gedanken "Erschreckende Unkenntnis der Parteien" gelegt wird, wobei wir durchaus auch einige ungewollt komische Gedanken- und Stilblüten zusammenstellen könnten - Herr Markstahler liegt da nicht weit hinter Frau Reith, wie mir scheint.
Also, lassen wir uns nicht entmutigen, sondern sammeln einfach mal schönen Stoff für unsere Dokumentation in Sachen Parteien-Ignoranz.

Etwas :evil: grüßt Euch
B.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Mein Sohn hat heute an seinem ersten Schultag von Renate Künast eine Brotdose mit einer ungeschälten Möhre und einer unbeschmierten Brotscheibe und ganz viel Reformhaus-Werbung bekommen. Nach dem Motto: Wir wollen gesunde Ernährung für die Kinder. Von der Sache her ja nicht schlecht, aber ich verstehe nicht, warum die Kinder dann in der Schule kein Mittagessen bekommen. Für mich ist das unbegreiflich! Sieht so die gesunde Ernährung 6-Jähriger aus? (Nur mal so nebenbei, weil da wirklich auf so vielen Ebenen was schief läuft.)

Zu dem Punkt Polkörperdiagnostik scheint Albert Marktstrahler ausnahmsweise mal auf dem neuesten Stand zu sein. Es läuft gerade eine Studie dazu, ob sich mit Hilfe der Polkörperdiagnostik die Erfolgsraten steigern lassen. Ich bekam dies mit, weil eine 35-jährige Frau ohne jede genetische Vorbelastung dieses Verfahren dringend empfohlen bekam und mich dazu etwas verunsichert befragte. Auf diese Quellen wurde ich dann hingewiesen: http://www.hss.de/downloads/050614_Prae ... chholz.pdf und: http://aerztezeitung.de/docs/2003/09/26 ... edizin/sex
Die Studie ist wohl noch nicht abgeschlossen. Wenn es an dem wäre und die PKD routinemäßig eingesetzt werden würde, kämen saftige Mehrkosten auf uns zu. Bei der Frau sollte die Zusatzleistung 800 Euro kosten, nach der oben genannten *.pdf sind es aber weit mehr als 1.000 Euro ...
Liebe Grüße, Rebella
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Gast

Beitrag von Gast »

So,
nun habe ich auch die Grünen-Stellungnahme verdaut. Sie war zwar nicht ganz so schlimm wie befürchtet, aber Stoff zum ärgern war trotzdem reichlich drin. Berta und ich haben uns deswegen entschlossen, der Grünen-Sprecherin gleich eine Mail zurückzuschreiben, die ich Euch hier mal zum Lesen geben möchte:

"Sehr geehrte Frau Hochstein,

als bisherige grüne Stammwähler und selbst von dem Problemkreis "unerfüllter Kinderwunsch" Betroffene haben wir mit Interesse Ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine des Internetforums "Klein-Putz" und des Selbsthilfegruppenzusammenschlusses "Wunschkind e.V." gelesen. Wenngleich wir erkennen konnten, daß Sie sich um eine differenzierte Antwort bemüht haben, waren wir leider über die Mehrzahl ihrer Stellungnahmen doch sehr enttäuscht.
So haben wir wenig Verständnis, daß die Grünen die geltende Kostenregelung rundweg verteidigen, obgleich hiermit den betroffenen Paaren nicht nur, wie Sie schreiben "mehr Eigenverantwortung", sondern eine enorme, sozial schwächer gestellte Paare nicht selten überfordernde Belastung abverlangt wird. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, daß aufgrund der geltenden Regelungen Paare pro ICSI-Versuch beispielsweise eine Summe von ca. 1500-2000 Euro zuzuzahlen haben. Wir hätten durchaus Verständnis, wenn eine Zuzahlung im Rahmen der geltenden 2 %-Belastungsgrenze verlangt würde, doch finden wir es unerträglich, wenn Menschen aus den unteren Einkommensschichten nun vor die Frage gestellt werden, ob sie sich die Erfüllung ihres Kinderwunsches finanziell überhaupt leisten können oder nicht. Und selbst wer nicht so sozial (was man als "moderne Linkspartei", wie die Grünen sich definieren, tun sollte) denkt, müßte sich aus Gründen der Bevölkerungsstatistik einmal darüber Gedanken machen, ob denn nicht Kinderwunschbehandlungen in allen Fällen, in denen medizinisch gesehen reelle Erfolgsaussichten bestehen, eine volkswirtschaftlich langfristig gesehen sinnvolle Ausgabe sind.
Ebenso unverständlicher ist die Begrenzung auf nur drei IVF/ICSI-Versuche. Keineswegs ist es ja so, daß ein Paar nach drei erfolglosen Versuchen pauschal als nicht aussichtsreicher Fall einzustufen ist. Sicher ist nach mehreren negativ ausgefallenen Versuchen eine Überprüfung sinnvoll, ob weitere Versuche noch angezeigt sind, aber angesichts der statistischen Erfolgschancen pro Versuch, zu denen wir unten noch kommen, hat nun einmal ein nicht unerheblicher Teil der behandelten Frauen nach drei erfolglosen IVFs oder ICSIs lediglich ?Pech? gehabt hat. Für dieses Pech werden die Paare nun damit bestraft, daß sie mit noch größeren sozialen Härten konfrontiert werden.
Erfreulich war Ihre Zustimmung zum Punkt "Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter" und sowie zum Umgang mit heterologen Befruchtungen zu lesen. Allerdings fragen wir uns, warum die Grünen sich dann während ihrer bisherigen Regierungsbeteiligung nicht stärker für Änderungen eingesetzt haben. Warum wurde z.B. nicht einmal stärker darauf gedrängt, daß die von Andrea Fischer begonnenen Anstrengungen zur Regelung der Spendersamenbehandlungen nicht unter Ulla Schmidt fortgeführt wurden? Müßten wir im Falle einer Neuauflage von Rot/Grün hier dann wieder mit Leisetreterei rechnen?
Ein richtiggehendes Ärgernis war für uns Ihre Antwort zur Frage der Weiterkultivierung von mehr als drei Embryonen, da hier offenbar sachliche Unkenntnis vorliegt. Schon allein der vergleichende Blick auf die IVF/ICSI-Erfolgsquoten in Europa zeigt ja, daß Deutschlands Praxen mit Erfolgsquoten von 20 bis maximal 30 Prozent pro Versuch vergleichsweise mäßig dastehen. Eine Anwendung der von "Klein-Putz" vorgeschlagenen Regelungen würde Erfolgschancen ermöglichen, die um gut 10 Prozentpunkte höher liegen würden, also etwa 30 bis 40 Prozent pro Versuch. Über positive Erfahrungen wird hier beispielsweise aus den skandinavischen Ländern berichtet, wie kürzlich auf einer Gynäkologen-Tagung der DGGG in Berlin zu erfahren war, auf der auch ein Vertreter der Grünen anwesend war, wie im Klein-Putz-Forum berichtet wurde. Es wäre zu wünschen, daß Sie sich einmal darum bemühen, sich sachlich wirklich kundig zu machen, warum in Deutschland die Erfolgschancen bei künstlicher Befruchtung so deutlich herabgesetzt sind. Statt sich hinter sachlich unzutreffenden Behauptungen zu verstecken, müßten Sie sich dann nämlich ehrlicherweise die Frage stellen, ob die Grünen die medizinischen, psychischen und finanziellen Belastungen, die durch die eingeschränkten Behandlungserfolgschancen in Deutschland entstehen, den betroffenen Paaren wirklich aus "ethischen" (für unser Empfinden eigentlich eher: theologisch-ideologischen) Gründen zumuten wollen oder nicht.
Unverständlich ist uns auch, warum PID generell tabu für die Grünen bleibt und selbst nicht in Fällen möglich ist, in denen schwere genetische Defekte vorliegen. Uns ist z.B. ein ICSI-Paar bekannt, bei dem der Mann Träger eines Chromosomenfehlers ist, bei dem nur die Hälfte der gezeugten Nachkommen überlebensfähig ist. Die andere Hälfte der mit seiner Frau erreichten Schwangerschaften führen zur Fehlgeburten, oder das Kind stirbt wenige Wochen nach der Geburt. Wie ist es ethisch zu rechtfertigen, daß diesem Paar die Möglichkeit der PID verwehrt wird?
Auch die pauschale Ablehnung der Eizellenspende ist für uns nicht nachvollziehbar. Es ist zutreffend, daß hier Mißbrauchspotential bestünde, aber warum kann die Eizellenspende nicht mittels klarer gesetzlicher Regelungen, die dem Mißbrauch eben vorzubeugen hätten, erlaubt werden? Was wäre beispielsweise dagegen einzuwenden, wenn eine Frau ihrer unfruchtbaren Schwester Eizellen spenden möchte?
Auch ihre Antwort zur Frage der Stammzellenforschung war für uns wenig befriedigend. Sicher ist vor dem von Ihnen erwähnten ?ungerechtfertigten Stammzellen-Hype? zu warnen, aber das kann doch deswegen nicht bedeuten, daß ethisch und medizinisch sinnvollen Projekten nicht reale Forschungsmöglichkeiten gegeben werden, was bisher eben nicht wirklich der Fall ist. Auch wenn die Stammzellenforschung noch in der Phase der Grundlagenforschung steckt, ist sie aufgrund ihres auch aus realistischer Sicht ja durchaus nicht abzustreitenden Potentials förderungswürdig.
Wie mir bekannt ist, sind unter den Nutzern des "Klein-Putz"-Forums überproportional viele Menschen, die in ihrer Parteienpräferenz den Grünen nahestehen. Es ist uns zwar verständlich, daß die Grünen aufgrund ihrer traditionellen Kritik an übersteigertem Technikglauben der Reproduktionsmedizin auch mit einem gewissen Maß an Skepsis gegenübertreten. Wenngleich auch alternative Behandlungsmethoden ihren Platz haben und z.T. auch noch mehr gefördert werden sollten, wird aber jeder, der sich mit der Problematik genauer auseinandersetzt, feststellen, daß viele von Infertilität Betroffene auf die Reproduktionsmedizin einfach angewiesen sind, wenn sie eine Familie gründen wollen. Infertilität ist in den meisten Fällen ein völlig unverschuldetes Lebensschicksal und bedeutet für die Betroffenen in der Regel eine schwere Lebenskrise. Daß neben den Belastungen, die durch die immer noch vorherrschende Tabuisierung dieses weitverbreiteten, vermutlich durch Umweltbelastungen mitverursachten Gesundheitsproblems entstehen, die Betroffenen hohe finanzielle Bürden auf sich nehmen müssen und ihre Behandlungschancen darüberhinaus durch gesetzliche Restriktionen eingeschränkt werden, ist für viele ungewollt Kinderlose - wie für uns auch - nicht nachvollziehbar. Ich würde Sie deshalb bitten, mehrere der von Ihnen namens der Grünen vertretenen Positionen noch einmal zu überdenken. Gerne stehen wir wie auch andere Mitglieder des Internet-Forums "Klein-Putz" für einen weiteren Gedankenaustausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

*mecker* B.
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