Fachartikel zu Unterschied zw. Transfer an Tag 2 und Tag 5

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bini11
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Fachartikel zu Unterschied zw. Transfer an Tag 2 und Tag 5

Beitrag von bini11 »

Hallo an alle,

wenn ihr auf den untenstehenden Link klickt, kommt ihr zu einem Fachartikel
des Journals für Fertilität und Reproduktion, der einen Vergleich der Schwangerschaftsraten nach in-vitro Fertilisation und intrazytoplasmatischer Spermieninjektion zwischen dem Embryotransfer an Tag 2 und Tag 5 (Blastozystentransfer) bietet.

Möglicherweise ist das ja von Interesse, wenn man vor einer Entscheidung für ein KiWU-Zentrum steht.

http://149.148.224.4/kup/pdf/1109.pdf

Viele Grüße,

Bini
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Mary66
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Beitrag von Mary66 »

Hallo Bini !

Link fünktioniert leider nicht, oder bin ich jetzt vielleicht blond ???? :wink: :wink: :wink:
LG

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Tamigotchi
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Beitrag von Tamigotchi »

hallo zahlenmary,

der link funktioniert! kann es sein, dass du keinen adobi acrobat reader bei dir auf dem rechner hast? wenn nicht, kannst du ihn dir aus dem
netz ziehen.

liebe grüße
Liebe Grüße
Ari

mit Tami *27.08.2003, 40+0 an Mamas Geburtstag!!!

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Christiane
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Beitrag von Christiane »

Hi Bini,

ich wollte nur mal danke für den Link sagen. Habe mir den Artikel ausgedruckt und "kämpfe" :wink: mich dadurch!!
Ist wirklich sehr viel interessantes drin und deswegen hole ich den Ordner nochmal auf die 1. Seite :wink: !!!

Liebe Grüße!!!
Christiane

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Veronique
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Beitrag von Veronique »

Hallöchen!

Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass die Ergebnisse dieser schweizer Studie nicht auf Deutschland übertragbar sind, da in D. nur max. drei befruchtete EZ über das Vorkernstadium hinaus weiterentwickelt werden dürfen. In der Schweiz wie auch in vielen anderen Ländern dürfen sich alle befruchteten EZ weiterentwickeln; es findet nach und nach eine natürliche Selektion statt - nur die besten Embryos bleiben an Tag 5 übrig und haben die größten Einnistungschanchen. Wenn manTag-2-Embryos überträgt, weiß man nicht, ob man gerade ein paar fitte oder nicht lebensfähige Embryos erwischt hat.
Die Weiterentwicklung zur Blastozyste ist bei dem bestehenden Embryonenschutzgesetz in Deutschland erlaubt, aber von sehr begrenztem Nutzen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich aus max. drei über das Vorkernstadium weiterentwickelte EZ eine Blasto bildet ist viel geringer als wenn man sagen wir 7-10 befruchtete EZ sich weiterentwickeln lässt.

LG Veronika
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Christiane
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Registriert: 24 Feb 2002 01:00

Beitrag von Christiane »

Hallo Veronique,

leider hast Du recht. Aber trotzdem finde ich den Artikel superinteressant.
Und vielleicht sind es mal solche Artikel, die hier bei uns in Deutschland das Embryonenschutzgesetz zum Wackeln bringen.
Und ich finde der Fachartikel kann einem wirklich helfen, wenn man vor der Entscheidung steht, die Behandlungen in Deutschland oder im Ausland zu machen.

Liebe Grüße an Alle!!!
Christiane

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