Elterngeldklage von erster Instanz abgewiesen!

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Michael
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Elterngeldklage von erster Instanz abgewiesen!

Beitrag von Michael »

Hallo zusammen,

da meine Frau zu Beginn des Bemessungszeitraumes Krankengeld bezogen hatte, hat uns die Regelung, dass Monate mit Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt werden doppelt getroffen.
Durch diese Regelung fällt dieser Monat (mit einem nahezu kompletten Gehalt) vollständig aus der Berechnung heraus und der Bemessungszeitraum rutschte noch tiefer in den Krankengeld-Zeitraum.

Wir sind der Auffassung, dass die Intention der Nicht-Berücksichtigung im Grunde eine Besserstellung der Mutter bewirken sollte (kein angebrochenes Gehalt, sondern 12 volle Gehälter) und dass ging in dem Fall eben gründlich daneben.

Wir werden jetzt wohl die nächste Instanz bemühen (abhängig u.a. von Kostendeckungszusage der Versicherung, bzw. vom Prozessrisiko).


Kennt jemand evtl. ähnlich gelagerte Fälle und ggf. entspr. Urteile anderer SG?
Dateianhänge
20090505_SG_Koeln_AZ_S_23_EG_70_80_klein.pdf
Urleil SG Köln
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Mondscheinfee
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Beitrag von Mondscheinfee »

Aufgrund welcher Tatsache hat sie Krankengeld bezogen?? Weil eine schwangerschaftsbedingte Krankheit und dem damit verbundenen Krankengeld fällt ebenfalls aus dem Bemessungszeitraum für´s Elterngeld raus. Denn ein gemindertes Einkommen durch Krankheit darf keinen Einfluss auf die Berechnung des Elterngeldes haben. Sofern diese Erkrankung im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.

Dies muß der Gyn bescheinigen und dann wird dieser Zeitraum ausgegrenzt. Wenn das Krankengeld allerdings in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht, sieht es wohl schlecht aus. Aber vielleicht können dir hier ja noch ein paar andere weiter helfen.
Dani & die Zwerge

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Michael
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Beitrag von Michael »

Die Krankheit war vorher und hatte nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Das Problem ist ein anderes...
Es wird ja auch der Monat des ersten bezugs Mutterschaftsgeld aus der Berechnung herausgenommen und genau dadurch (wegen 4 !!! Tagen) zählt eben auch der Januar nicht und der Bemessungszeitraum rückt einen Monat zurück, was im konkreten Fall bedeutet, dass statt 10 Monaten (wegen der ersten 2 Monate Krankengeld) nur noch 9 Monate zählen.

Das es so ist, dass die Monate mit Krankengeldbezug überhaupt nicht zählen, damit haben wir uns zähneknirschend abgefunden. Aber diese Sache wollen wir jetzt durchziehn.
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