Brief an Ministerin Ulla Schmidt
Hi Tim,
naja, dann lag ich ja nicht sooooo daneben mit meinem "jedes 7. Paar"....
Aber ich werde diesen Fehler korrigieren wenn ich den Text nochmal in Briefform hinterherschicke...
Ich hätte vieles gern noch krasser geschrieben, aber mit Wut im Bauch ist die Gefahr sehr groß unsachlich zu werden, und das wollte ich vermeiden...
LG
Kerstin und Naemi
naja, dann lag ich ja nicht sooooo daneben mit meinem "jedes 7. Paar"....
Aber ich werde diesen Fehler korrigieren wenn ich den Text nochmal in Briefform hinterherschicke...
Ich hätte vieles gern noch krasser geschrieben, aber mit Wut im Bauch ist die Gefahr sehr groß unsachlich zu werden, und das wollte ich vermeiden...
LG
Kerstin und Naemi
Die gute Ulla Schmidt ist, davon bin ich überzeugt, so ziemlich die abgebrühteste Ministerin, die wir seit langem gehabt haben. Sie hat es zuletzt geschafft, den wirklich zahlreichen Zigarettenrauchern mal eben eine Steuererhöhung von einem Euro pro Schachtel reinzudrücken; und das noch gegen den zähen Eichel, der eigentlich bisher keinen durchgelassen hat.
Ich denke, dass Ulla Sch. spätestens für das Jahr 2006 ihren Vorruhestand geplant hat. Denn sollte sie bis dahin noch das sein was sie momentan ist, kann man doch davon ausgehen, dass es nicht nochmal zu einer rot-grünen Regierung kommen wird. Die FDP wird dann die Krankenkassen ganz abschaffen und jedem ein Sparschwein schenken, in das man monatlich zur privaten Vorsorge einwirft.
Aber KIWU nur für Reiche wird es so oder so nicht geben. Wenn der GKV-Bereich wegfällt, wird sich die Sache nicht allein mit den Privatpatienten tragen. Es wird dann KIWU-Therapie nur noch für die Superreichen geben, die zum Kindermachen in die USA fliegen.
Ich denke, dass Ulla Sch. spätestens für das Jahr 2006 ihren Vorruhestand geplant hat. Denn sollte sie bis dahin noch das sein was sie momentan ist, kann man doch davon ausgehen, dass es nicht nochmal zu einer rot-grünen Regierung kommen wird. Die FDP wird dann die Krankenkassen ganz abschaffen und jedem ein Sparschwein schenken, in das man monatlich zur privaten Vorsorge einwirft.
Aber KIWU nur für Reiche wird es so oder so nicht geben. Wenn der GKV-Bereich wegfällt, wird sich die Sache nicht allein mit den Privatpatienten tragen. Es wird dann KIWU-Therapie nur noch für die Superreichen geben, die zum Kindermachen in die USA fliegen.
¡Bienvenidos Carlos y Miguel! - 5. Juni 2003
Hi Lou,
sollte Kiwu als Kassenleistung ersatzlos wegfallen, wird meines Erachtens folgendes geschehen.
1) Der Leidensdruck wird viele Betroffene zu Selbstzahlern machen, sei es, daß sie sich dabei verschulden oder zumindest gewaltig einschränken. Das Klientel der Kiwuz wird aus medizinischen Gründen immer größer.
2) Geringverdiener sind wie immer die Leidtragenden, für sie könnte tatsächlich das AUS kommen.
3) Einige kleine Praxen werden aufgeben.
4) Mittlere und große Zentren werden überleben.
5) Ist Kiwu keine Kassenleistung mehr, dann können die Kiwu-Ärzte ja ihre Kassenzulassung zurückgeben. Sie genießen dann die volle Freiheit eines Nichtkassenarztes und können sich niederlassen, wo sie wollen. Es gibt noch weiße Flecken auf der deutschen Kiwuz-Karte. Warum z.B. nicht eine Praxis in Konstanz, Erfurt oder mitten in einer deutschen Metropole eröffnen. Abrechnen können sie dann auch, wie sie wollen. Statt an drei Kassenpatienten kaum etwas zu verdienen, behandeln sie dann eben einen Selbstzahler mit größerem Gewinn.
6) Sicher wird auch der Behandlungstourismus z.B. nach Belgien oder Österreich zunehmen und damit das ESchG noch mehr umgangen, was die Politiker wohl billigend in Kauf nehmen werden.
Ich könne das Szenario noch ausbauen.
Fazit: auf die Existenzangst der Ärzte sollten wir nicht bauen.
Viele Grüße. Andreas
sollte Kiwu als Kassenleistung ersatzlos wegfallen, wird meines Erachtens folgendes geschehen.
1) Der Leidensdruck wird viele Betroffene zu Selbstzahlern machen, sei es, daß sie sich dabei verschulden oder zumindest gewaltig einschränken. Das Klientel der Kiwuz wird aus medizinischen Gründen immer größer.
2) Geringverdiener sind wie immer die Leidtragenden, für sie könnte tatsächlich das AUS kommen.
3) Einige kleine Praxen werden aufgeben.
4) Mittlere und große Zentren werden überleben.
5) Ist Kiwu keine Kassenleistung mehr, dann können die Kiwu-Ärzte ja ihre Kassenzulassung zurückgeben. Sie genießen dann die volle Freiheit eines Nichtkassenarztes und können sich niederlassen, wo sie wollen. Es gibt noch weiße Flecken auf der deutschen Kiwuz-Karte. Warum z.B. nicht eine Praxis in Konstanz, Erfurt oder mitten in einer deutschen Metropole eröffnen. Abrechnen können sie dann auch, wie sie wollen. Statt an drei Kassenpatienten kaum etwas zu verdienen, behandeln sie dann eben einen Selbstzahler mit größerem Gewinn.
6) Sicher wird auch der Behandlungstourismus z.B. nach Belgien oder Österreich zunehmen und damit das ESchG noch mehr umgangen, was die Politiker wohl billigend in Kauf nehmen werden.
Ich könne das Szenario noch ausbauen.
Fazit: auf die Existenzangst der Ärzte sollten wir nicht bauen.
Viele Grüße. Andreas
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Hallo,
Ulla Schmidt und Co. waren gestern bei der Bild-Zeitung zum Gespräch. Hier ein wichtiges Zitat einer der Truppe von ihr:
quote:
Der größte Ratgeber aller Zeiten
Ich plane eine künstliche Befruchtung und möchte sie in Österreich vornehmen lassen. Zahlt meine Kasse?
Silke Münchberger (25), Industriekauffrau aus Nürnberg
Prof. Klaus-Dirk Henke, Ex-Chef der „Gesundheitsweisen“ der Bundesregierung: „Laut neuestem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss die Kasse zumindest die Kosten übernehmen, die in Deutschland entstehen würden. Aber erst, wenn das Urteil in deutsches Recht übernommen sein wird. Sie haben aber nicht mehr viel Zeit, weil die Bundesregierung die künstliche Befruchtung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen streichen will.“
unquote
Ulla Schmidt und Co. waren gestern bei der Bild-Zeitung zum Gespräch. Hier ein wichtiges Zitat einer der Truppe von ihr:
quote:
Der größte Ratgeber aller Zeiten
Ich plane eine künstliche Befruchtung und möchte sie in Österreich vornehmen lassen. Zahlt meine Kasse?
Silke Münchberger (25), Industriekauffrau aus Nürnberg
Prof. Klaus-Dirk Henke, Ex-Chef der „Gesundheitsweisen“ der Bundesregierung: „Laut neuestem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss die Kasse zumindest die Kosten übernehmen, die in Deutschland entstehen würden. Aber erst, wenn das Urteil in deutsches Recht übernommen sein wird. Sie haben aber nicht mehr viel Zeit, weil die Bundesregierung die künstliche Befruchtung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen streichen will.“
unquote
Lieber Gruß
Iris
Iris
Diese mail hat mcih gerade erreicht
Sehr geehrte Frau ............,
vielen Dank für Ihre Email vom 16. Mai 2003 an die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt. Die Ministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Ministerin freut sich sehr über die Gesprächswünsche, die von allen Seiten an sie herangetragen werden. Sie weiß den Rat und Sachverstand praxiserfahrener Fachleute genauso zu schätzen wie die Meinung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Es ist wichtig, dass über die anstehenden Reformen nicht nur hinter verschlossenen Türen in Fachkreisen diskutiert wird, sondern dass sich möglichst viele Menschen aktiv in die Debatte einschalten. Gleichwohl möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass es Frau Ministerin Schmidt aufgrund ihrer hohen Terminbelastung leider nicht möglich ist, auf die vielen Angebote einer persönlichen Erörterung von Vorschlägen und Anregungen im Einzelnen einzugehen.
Sie würde sich aber sehr darüber freuen, wenn Ihnen eine Übermittlung Ihrer gesundheitspolitischen Vorstellungen in schriftlicher Form möglich wäre, so dass sie in den aktuellen Diskussionsprozess über die weitere Gesetzgebung miteinbezogen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Matthias Merfert
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
Tel. 01888 527-1007
Fax 01888 527-1914
matthias.merfert@bmgs.bund.de
hab natürlich gleich vorschläge geschrieben .hahahahahhahahah
vielen Dank für Ihre Email vom 16. Mai 2003 an die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt. Die Ministerin hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Ministerin freut sich sehr über die Gesprächswünsche, die von allen Seiten an sie herangetragen werden. Sie weiß den Rat und Sachverstand praxiserfahrener Fachleute genauso zu schätzen wie die Meinung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Es ist wichtig, dass über die anstehenden Reformen nicht nur hinter verschlossenen Türen in Fachkreisen diskutiert wird, sondern dass sich möglichst viele Menschen aktiv in die Debatte einschalten. Gleichwohl möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass es Frau Ministerin Schmidt aufgrund ihrer hohen Terminbelastung leider nicht möglich ist, auf die vielen Angebote einer persönlichen Erörterung von Vorschlägen und Anregungen im Einzelnen einzugehen.
Sie würde sich aber sehr darüber freuen, wenn Ihnen eine Übermittlung Ihrer gesundheitspolitischen Vorstellungen in schriftlicher Form möglich wäre, so dass sie in den aktuellen Diskussionsprozess über die weitere Gesetzgebung miteinbezogen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Matthias Merfert
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
Tel. 01888 527-1007
Fax 01888 527-1914
matthias.merfert@bmgs.bund.de
hab natürlich gleich vorschläge geschrieben .hahahahahhahahah
Re: Diese mail hat mcih gerade erreicht
"Sie [Ulla Schmidt] würde sich aber sehr darüber freuen, wenn Ihnen eine Übermittlung Ihrer gesundheitspolitischen Vorstellungen in schriftlicher Form möglich wäre, so dass sie in den aktuellen Diskussionsprozess über die weitere Gesetzgebung miteinbezogen werden können."
..... und so bleibt die Hoffnung, daß coffees Vorstellungen nicht direkt in Ablage P1, sondern zuvor wenigestens den Schreibtisch der Ministerin gesehen haben.
Danke für Deinen Einsatz, coffee. Andreas
P.S. Ruf doch den Herrn Merfert mal an und versuche, Insiderwissen herauszukitzeln. [Wird über Alternativen nachgedacht oder ist die Streichung definitiv etc.]
..... und so bleibt die Hoffnung, daß coffees Vorstellungen nicht direkt in Ablage P1, sondern zuvor wenigestens den Schreibtisch der Ministerin gesehen haben.
Danke für Deinen Einsatz, coffee. Andreas
P.S. Ruf doch den Herrn Merfert mal an und versuche, Insiderwissen herauszukitzeln. [Wird über Alternativen nachgedacht oder ist die Streichung definitiv etc.]
auch wenn der brief schon ne weile her ist, nach dem gestrigen WISO-beitrag, in dem es "kein diskussionsbedarf" hiess, ist das ja wohl eine bodenlose unverschämtheit!coffee hat geschrieben:Die Ministerin freut sich sehr über die Gesprächswünsche, die von allen Seiten an sie herangetragen werden. Sie weiß den Rat und Sachverstand praxiserfahrener Fachleute genauso zu schätzen wie die Meinung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Es ist wichtig, dass über die anstehenden Reformen nicht nur hinter verschlossenen Türen in Fachkreisen diskutiert wird, sondern dass sich möglichst viele Menschen aktiv in die Debatte einschalten.
coffee, kannst du darauf nicht bezug nehmen und es noch mal versuchen!?
saure grüsse von Sanne
*nevergiveup*
achsoja, und fast hätt ich's vergessen! ich habe heute auch nochmal einen brief an Ulla Schmidt geschickt:
--------------------
An die
Bundesministerin
für Gesundheit und soziale Sicherung
Frau Ulla Schmidt
Postfach 500
53105 Bonn
Altdorf, den 03.06.2003
Streichung der Künstlichen Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog
Sehr geehrte Frau Ministerin,
auf Ihrer Internet-Seite
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 2_3321.cfm
fand ich folgenden Wortlaut:
- Versicherungsfremde Leistungen, die keinen Bezug zu Krankheit haben und gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen, werden künftig aus Steuermitteln mitfinanziert. Hierzu zählen das Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld und sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe sowie Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
- Künstliche Befruchtung und Sterilisation, die in erster Linie zur eigenen Lebensplanung der Versicherten gehören, sind künftig eigenverantwortlich zu finanzieren.
Mir ist nicht ganz klar, wieso Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen sollen, während der mühsame Weg der künstlichen Befruchtung, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, Kinder zu bekommen, quasi als "Privatvergnügen" angesehen wird. Sind unsere Kinder nicht wichtig für diesen Staat?
Bitte erklären Sie mir das!
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Hecht
-----------
FALLS eine antwort kommt, melde ich mich natürlich.
liebe grüsse von Sanne
--------------------
An die
Bundesministerin
für Gesundheit und soziale Sicherung
Frau Ulla Schmidt
Postfach 500
53105 Bonn
Altdorf, den 03.06.2003
Streichung der Künstlichen Befruchtung aus dem GKV-Leistungskatalog
Sehr geehrte Frau Ministerin,
auf Ihrer Internet-Seite
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 2_3321.cfm
fand ich folgenden Wortlaut:
- Versicherungsfremde Leistungen, die keinen Bezug zu Krankheit haben und gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen, werden künftig aus Steuermitteln mitfinanziert. Hierzu zählen das Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld und sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe sowie Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
- Künstliche Befruchtung und Sterilisation, die in erster Linie zur eigenen Lebensplanung der Versicherten gehören, sind künftig eigenverantwortlich zu finanzieren.
Mir ist nicht ganz klar, wieso Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen sollen, während der mühsame Weg der künstlichen Befruchtung, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, Kinder zu bekommen, quasi als "Privatvergnügen" angesehen wird. Sind unsere Kinder nicht wichtig für diesen Staat?
Bitte erklären Sie mir das!
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Hecht
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FALLS eine antwort kommt, melde ich mich natürlich.
liebe grüsse von Sanne
*nevergiveup*
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- Registriert: 18 Jun 2003 22:14
Hier auch noch mal ein Hallo, da ich mich eben erst registriert habe.
Endlich habe ich im Netz "Mitstreiter" gefunden
Ich habe am 03.Juni ebenfalls eine Mail an Ulla Schmidt geschrieben, natürlich auch nur eine Mail einer völlig anderen Person zurück erhalten.
In meinem Fall handelt es sich um Silke Roggenbuck.
Leider bin ich nicht, wie Ihr auf die Idee gekommen direkt zurückzuschreiben.
Aber ich denke, nachdem ich Eire Antworten gesehen habe, sollte ich es doch machen
Endlich habe ich im Netz "Mitstreiter" gefunden
Ich habe am 03.Juni ebenfalls eine Mail an Ulla Schmidt geschrieben, natürlich auch nur eine Mail einer völlig anderen Person zurück erhalten.
In meinem Fall handelt es sich um Silke Roggenbuck.
Leider bin ich nicht, wie Ihr auf die Idee gekommen direkt zurückzuschreiben.
Aber ich denke, nachdem ich Eire Antworten gesehen habe, sollte ich es doch machen
Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung
Bonn
Sehr geehrte Eheleute H.
im Namen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 9 Mai 2003.
Nach geltener Rechtslage (§ 27 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch -SGB V-) haben Versicherte Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Diese müssen aus ärztlicher Sicht erforderlich sein.Die Erforderlichkeit ist gegeben ,wenn herkömmliche Behandlungsmaßnahmen-zB. alleinige hormonelle Stimulation,Fertilisationsoperation-nicht oder mehr erfolgversprechend sind. Als künstliche Befruchtung sind alle medizinischen Maßnahmen anzusehen, mit denen eine Schweangerschaft nicht auf natürlichen Wege ,sondern Einsatz von der Wissenschaft speziell entwickelter Verfahren herbeigeführt wird.Dazu gehören die Insemination, der intraubare Gametentransfer und die In-vitro-Fertilatsion. Der medizinische erforderliche Leistungsumfang ist in der Richtlinien des Bundesausschusses nach § 92 Abs.1 Satz2 Nr.10 SGB V festgelegt.
Im Rahmen der derzeitigen Arbeiten am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems(GMS) ist vorgesehen, die künstliche Befruchtung mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen.
Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind originär keine krankheitsbedingten Maßnahmen, sondern gehören in erster Linie zur persönlichen Lebensplanu´ng der Versicherten. Sie sollen künftig ausschließen auf der eigenverantwortlichen Endscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhren. Eine Finanzierung dieser Leistungen aus Steuermitteln lässt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Beratung zur Zeit nicht umsetzen.
Nicht betroffen von der Begrenzung sind Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, die als Krankenbehandlung nach § 27 SGB V anzusehen sind
( zB. chirugische Eingriffe, Verordnung von Medikamenten, psychosomatische Behandlungen).
Durch die Begrenzung der Leistungsanspruch bei künstlicher Befruchtung wird die gesetzliche Krankenversicherung jährlich um ca. 142,5 Mio. Euro entlastet.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit dem geplanten Entwurf des GMG auch die Streichung bzw. Umfinanzierung weiter sog. versicherungsfremder Leistungen vorgesehen ist. Die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherten soll durch die Herausnahme von Leistungen, die keinen Bezug zu einer Krankheit haben oder alleine aus gesellschaflichen oder familienpolitischen Gründen wünschenswert sind, entlastet werden.
Da sich das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz im Entwurfstadium befindet, lässt sich noch nicht absehen, wie die Reform im Detail umgesetzt wird. Ich bitte Sie, die weitere Entwicklung abzuwarten und kann Ihnen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nur empfehelen, sich regelmäßig über die Presse oder die web-Seite )www.bgms.de) über die aktuelle Entwicklung zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marlies Wagner
für Gesundheit und Soziale Sicherung
Bonn
Sehr geehrte Eheleute H.
im Namen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 9 Mai 2003.
Nach geltener Rechtslage (§ 27 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch -SGB V-) haben Versicherte Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Diese müssen aus ärztlicher Sicht erforderlich sein.Die Erforderlichkeit ist gegeben ,wenn herkömmliche Behandlungsmaßnahmen-zB. alleinige hormonelle Stimulation,Fertilisationsoperation-nicht oder mehr erfolgversprechend sind. Als künstliche Befruchtung sind alle medizinischen Maßnahmen anzusehen, mit denen eine Schweangerschaft nicht auf natürlichen Wege ,sondern Einsatz von der Wissenschaft speziell entwickelter Verfahren herbeigeführt wird.Dazu gehören die Insemination, der intraubare Gametentransfer und die In-vitro-Fertilatsion. Der medizinische erforderliche Leistungsumfang ist in der Richtlinien des Bundesausschusses nach § 92 Abs.1 Satz2 Nr.10 SGB V festgelegt.
Im Rahmen der derzeitigen Arbeiten am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems(GMS) ist vorgesehen, die künstliche Befruchtung mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen.
Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind originär keine krankheitsbedingten Maßnahmen, sondern gehören in erster Linie zur persönlichen Lebensplanu´ng der Versicherten. Sie sollen künftig ausschließen auf der eigenverantwortlichen Endscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhren. Eine Finanzierung dieser Leistungen aus Steuermitteln lässt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Beratung zur Zeit nicht umsetzen.
Nicht betroffen von der Begrenzung sind Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, die als Krankenbehandlung nach § 27 SGB V anzusehen sind
( zB. chirugische Eingriffe, Verordnung von Medikamenten, psychosomatische Behandlungen).
Durch die Begrenzung der Leistungsanspruch bei künstlicher Befruchtung wird die gesetzliche Krankenversicherung jährlich um ca. 142,5 Mio. Euro entlastet.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit dem geplanten Entwurf des GMG auch die Streichung bzw. Umfinanzierung weiter sog. versicherungsfremder Leistungen vorgesehen ist. Die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherten soll durch die Herausnahme von Leistungen, die keinen Bezug zu einer Krankheit haben oder alleine aus gesellschaflichen oder familienpolitischen Gründen wünschenswert sind, entlastet werden.
Da sich das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz im Entwurfstadium befindet, lässt sich noch nicht absehen, wie die Reform im Detail umgesetzt wird. Ich bitte Sie, die weitere Entwicklung abzuwarten und kann Ihnen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nur empfehelen, sich regelmäßig über die Presse oder die web-Seite )www.bgms.de) über die aktuelle Entwicklung zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marlies Wagner
Liebe Grüße
Irene
Das beste am Sonntag ist,
daß man sich nie komplett anziehen muß.
Meistens komme ich nicht einmal dazu,
mir die Socken anzuziehen.
Irene
Das beste am Sonntag ist,
daß man sich nie komplett anziehen muß.
Meistens komme ich nicht einmal dazu,
mir die Socken anzuziehen.