Versorgungsstrukturgesetz 2012 - Zuzahlung f. Kiwu erkämpfen
Hallo Rebella,
hab auch letzte Woche geschaut, ob´s Neuigkeiten vom Bundesrat gibt da war noch nix zu finden. Ob´s wohl wirklich zu einer Änderung kommt?
Hab auch bei der Abstimmung mitgemacht und einen Kommentar hinterlassen....
LG Thomkat
hab auch letzte Woche geschaut, ob´s Neuigkeiten vom Bundesrat gibt da war noch nix zu finden. Ob´s wohl wirklich zu einer Änderung kommt?
Hab auch bei der Abstimmung mitgemacht und einen Kommentar hinterlassen....
LG Thomkat
Kinderwunsch seit 2007
mehrere Versuche mit Clomifen
Bauchspiegelung
Diagnose Azoospermie im Juli 2010
Erstgespräch bei Prof. Schulze im Oktober 2010
TESE in HH am 23.03.2011 -> positiv
Start 1. ICSI am 29.02.2012
BT am 02.04.2012 -> negativ
Start 2. ICSI am 23.10.2012
BT am 16.11.2012 -> positiv HCG 165
am 26.11.2012 HCG über 7000
<a href="http://lilypie.com/"><img src="http://lb2f.lilypie.com/7T5n.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Second Birthday tickers" /></a>
mehrere Versuche mit Clomifen
Bauchspiegelung
Diagnose Azoospermie im Juli 2010
Erstgespräch bei Prof. Schulze im Oktober 2010
TESE in HH am 23.03.2011 -> positiv
Start 1. ICSI am 29.02.2012
BT am 02.04.2012 -> negativ
Start 2. ICSI am 23.10.2012
BT am 16.11.2012 -> positiv HCG 165
am 26.11.2012 HCG über 7000
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danke für den link! *blümchenreich*rebella67 hat geschrieben:Es gibt einen neuen Vorschlag des Bundesrates: http://www.bundesrat.de/nn_8336/SharedD ... 8-1-11.pdf
hmm, ich bin gerade noch am überlegen, da steht ja was von:
"Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
Die Absenkung der Kostenbeteiligung wird auf Versicherte begrenzt,
deren jährliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die jährliche
Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht
überschreiten."
ich hab mal geggogelt und folgendes zu den bezugsgrößen gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe
und im text steht auch auch was von "Die Bezugsgröße findet auch Anwendung für die Ermittlung
von Härtefällen (Belastungsgrenze) und beträgt 31 500 Euro im Jahr 2012."
"Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr,[2] aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag."
d.h. wenn weniger als die 31.500 euro in die rentenversicherung (?) eingezahlt wurde, dann bekommt man die förderung???
ist damit das einkommen als PAAR gemeint? oder der einzelnen personen?
das ist alles sehr kompliziert geschrieben. blickt da einer von euch durch?
und sehe ich es richtig? die sitzung dazu ist am 02.03.2012?
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Guten Abend,
schaut mal was ich eben gefunden habe...
http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_8530 ... rungen.pdf
Top 8 Entwurf zur Änderung des SGB V zur Übernahme der 25 % Kosten vom Bund
Na dann alle
Lg Michèle
schaut mal was ich eben gefunden habe...
http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_8530 ... rungen.pdf
Top 8 Entwurf zur Änderung des SGB V zur Übernahme der 25 % Kosten vom Bund
Na dann alle
Lg Michèle
Für diejenigen, die das PDF nicht durchblättern wollen:
Erläuterungen
zur
Tagesordnung
der 893. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 2. März 2012, 9.30 Uhr
.
.
.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen die antragstellenden Länder das Ziel, unerwünschte Kinderlosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, indem Paare mit einem Kinderwunsch eine finanzielle Entlastung erfahren sollen.
Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass ergänzend zur 50-prozentigen Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse gemäß § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Bund die Kinderwunschbehandlung zukünftig zu 25 Prozent mitfinanziert und damit die bisherige Kostenbeteiligung der Paare von 50 auf 25 Prozent sinkt.
.
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Na, nachdem wir einst die 50% Regelung erkämpfen konnten, sollten weitere 25% auch kein Problem sein.
Erläuterungen
zur
Tagesordnung
der 893. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 2. März 2012, 9.30 Uhr
.
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen die antragstellenden Länder das Ziel, unerwünschte Kinderlosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, indem Paare mit einem Kinderwunsch eine finanzielle Entlastung erfahren sollen.
Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass ergänzend zur 50-prozentigen Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse gemäß § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Bund die Kinderwunschbehandlung zukünftig zu 25 Prozent mitfinanziert und damit die bisherige Kostenbeteiligung der Paare von 50 auf 25 Prozent sinkt.
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Na, nachdem wir einst die 50% Regelung erkämpfen konnten, sollten weitere 25% auch kein Problem sein.
Viele Grüße
** 11.07.2021 - klein-putz ist schon 20 Jahre alt! **
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das ist aber leider nicht alles. denn wenn man weiter liest, sieht man, inwieweit diese förderung auch wieder beschränkt wird:Chrischn hat geschrieben:Für diejenigen, die das PDF nicht durchblättern wollen:
Erläuterungen
zur
Tagesordnung
der 893. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 2. März 2012, 9.30 Uhr
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen die antragstellenden Länder das Ziel, unerwünschte Kinderlosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, indem Paare mit einem Kinderwunsch eine finanzielle Entlastung erfahren sollen.
Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass ergänzend zur 50-prozentigen Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse gemäß § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Bund die Kinderwunschbehandlung zukünftig zu 25 Prozent mitfinanziert und damit die bisherige Kostenbeteiligung der Paare von 50 auf 25 Prozent sinkt.
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Na, nachdem wir einst die 50% Regelung erkämpfen konnten, sollten weitere 25% auch kein Problem sein.
Allerdings sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass
der Bund ergänzend zur 50-prozentigen Übernahme der Behandlungskosten von
Kinderwunschbehandlungen 25 Prozent der Kosten einkommensschwacher
Versicherter durch die Krankenkasse künftig mitfinanziert, um die bisherige
Kostenbeteiligung dieser Versicherten von 50 auf 25 Prozent abzusenken.
es gibt also eine beschränkung dieser zusätzlichen förderung.
hierzu auch folgender artikel:
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... iener.html
liegt das einkommen über dem genannten betrag, so soll es keine zusätzliche förderung geben.
meiner meinung nach ist das aber auch nicht gerecht. damit sind vor allem dann paare mit mittlerem einkommen die gelackmeierten ... denn besser-verdiener sind oft privatversichert und da ist es ja auch wieder anders geregelt.
Ich habe jetzt mal eine Anfrage an den Bundesrat gemacht:
"...
Meine Frage: Gelten die 31.500 € Einkommen für beide Partner zusammen oder darf jeder von beiden Partnern einen Betrag von knapp unter 31.500 € Brutto verdienen. Oder gehen sie von dem Partner aus, bei dem die Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit liegt?
Ich möchte Sie dringend darum bitten, dass das Einkommen beider Partner in der Summe herangezogen und durch 2 geteilt wird. Zusammen 63.000 € brutto mögen ja für eine Kinderwunschbehandlung noch Geld übrig lassen. Jedoch werden die Paare, die zusammen etwas über 31.500 € verdienen, weiterhin große Probleme haben, ihre Kinderwunschbehandlung zu finanzieren.
Es ist auch eigentlich nicht einzusehen, dass hier eine Grenze gezogen wird, da ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit anerkannt ist. ..."
"...
Meine Frage: Gelten die 31.500 € Einkommen für beide Partner zusammen oder darf jeder von beiden Partnern einen Betrag von knapp unter 31.500 € Brutto verdienen. Oder gehen sie von dem Partner aus, bei dem die Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit liegt?
Ich möchte Sie dringend darum bitten, dass das Einkommen beider Partner in der Summe herangezogen und durch 2 geteilt wird. Zusammen 63.000 € brutto mögen ja für eine Kinderwunschbehandlung noch Geld übrig lassen. Jedoch werden die Paare, die zusammen etwas über 31.500 € verdienen, weiterhin große Probleme haben, ihre Kinderwunschbehandlung zu finanzieren.
Es ist auch eigentlich nicht einzusehen, dass hier eine Grenze gezogen wird, da ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit anerkannt ist. ..."
Liebe Grüße, Rebella
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Und jetzt kam Antwort vom Bundesrat:
"der Gesetzentwurf, der am Freitag zur Abstimmung steht, enthält derzeit keinerlei Begrenzung beim Einkommen der Versicherten. Die staatliche Unterstützung soll unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten sein.
Die Vorlage können Sie unter http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedD ... 478-11.pdf
ansehen.
Ob auf Wunsch einiger Fachausschüsse dennoch eine Beschränkung auf einkommensschwache Versicherte in den Entwurf aufgenommen wird, entscheidet sich erst bei der tatsächlichen Abstimmung am Freitagvormittag. Bezugspunkt wäre dabei das Einkommen des Versicherten. Eine explizite Regelung zum Einkommen von Ehepaaren sieht die Empfehlung der Ausschüsse nicht vor ( http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedD ... 8-1-11.pdf )"
"der Gesetzentwurf, der am Freitag zur Abstimmung steht, enthält derzeit keinerlei Begrenzung beim Einkommen der Versicherten. Die staatliche Unterstützung soll unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten sein.
Die Vorlage können Sie unter http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedD ... 478-11.pdf
ansehen.
Ob auf Wunsch einiger Fachausschüsse dennoch eine Beschränkung auf einkommensschwache Versicherte in den Entwurf aufgenommen wird, entscheidet sich erst bei der tatsächlichen Abstimmung am Freitagvormittag. Bezugspunkt wäre dabei das Einkommen des Versicherten. Eine explizite Regelung zum Einkommen von Ehepaaren sieht die Empfehlung der Ausschüsse nicht vor ( http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedD ... 8-1-11.pdf )"
Liebe Grüße, Rebella
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Es wird also bereits am Freitag – übermorgen – darüber abgestimmt und es ist noch alles möglich.
Ich werde jetzt nochmals an den Bundesrat schreiben. Was ich bei der Einkommensgrenzenregelung (2. Link) so blöd finde, dass nur das Einkommen des Versicherten Ausschlag gebend ist. Da entsteht dann wieder genauso eine Ungleichbehandlung, wie zwischen PKV und GKV Versicherten.
Ist also z.B. der Mann der Verursacher und verdient 32.000 € brutto, dann gibt es nach deren Vorstellung keinen Zuschlag. Auch dann, wenn die Frau arbeits- und einkommenslos ist.
Verdient die Frau 31.000 € brutto und ist die Verursacherin, dann gibt es den Zuschlag. Selbst dann, wenn der Mann 100.000 € Einkommen hat.
Soviel zur sozialen Gerechtigkeit.
Ich werde jetzt nochmals an den Bundesrat schreiben. Was ich bei der Einkommensgrenzenregelung (2. Link) so blöd finde, dass nur das Einkommen des Versicherten Ausschlag gebend ist. Da entsteht dann wieder genauso eine Ungleichbehandlung, wie zwischen PKV und GKV Versicherten.
Ist also z.B. der Mann der Verursacher und verdient 32.000 € brutto, dann gibt es nach deren Vorstellung keinen Zuschlag. Auch dann, wenn die Frau arbeits- und einkommenslos ist.
Verdient die Frau 31.000 € brutto und ist die Verursacherin, dann gibt es den Zuschlag. Selbst dann, wenn der Mann 100.000 € Einkommen hat.
Soviel zur sozialen Gerechtigkeit.
Liebe Grüße, Rebella
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