Hallo Bea,
leider ist das genau der "Knackpunkt".
Einmal geht es nur um den Schutz des Embryos und das Vermeiden von Selektions- oder eugenischen Maßnahmen ( -> unsere Geschichte...), da ja meist mehrere Embryonen (befruchtete Eizellen) vorhanden sind ..aus jedem wenn auch nur theoretisch, ein neues menschliches Individuum enstehen könnte...
die Unsicherheit dabei ob es am 5/6 Tag zu einer Einnistung in die Gebärmutter und späterer Weiterentwicklung kommt, darüberhinaus die auch in der Natur vorkommenden relativ hohen Raten an Nichteinnistung und Frühaborten
( Zahlen dazu ->
http://9monate.qualimedic.de/Fehlgeburten.html )
werden dabei konsequent ignoriert.
Dabei geht es also "nur" um den ethischen Anspruch allein, eigentlich überhaupt nicht um biologische oder medizinsche Aspekte, der Wunsch nach Elternschaft ( eigentlich für mich ein Grundrecht, sich ein Kind wünschen zu dürfen) wird extrem hintenangestellt.
Der "Zeit"-Artikel "Schwanger um jeden Preis " (M.Spiewak) könnte hierbei als Überschrift gelten, wie dieser Wunsch ( vieler ungewollt Kinderloser) nach einer Änderung d. Eschg. gesamtgesellschaftlich eingeordnet wird.
Wenn aber das Kind untrennbar mit der Mutter verbunden ist ( Ausnahme einnistungsverhindernde Methoden wie "Pille danach" u. Spirale), auch wenn es sich in einem viel Weiterentwickeltem Stadium befindet, dann wird das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenüber dem Lebensrecht des Kindes abgewogen ... die Frau darf entscheiden.
Das finde ich auch in Ordnung, aber im Zusammenhang mit d. Eschgesetz absurd.
Es gibt sicher auch einige Gesellschafts-Gruppen, die insbesondere im Zusammenhang mit d. Diskussion um das Eschg auch gern wieder eine Verschärfung d. § 218 durchsetzen würden ( siehe 1000fragen.de - Diskussionen)
und sogar vom vermeintlich "moralisch tiefer stehendem europäischem Ausland " sprechen...
Liebe Grüße,
Birgit